Corona und die Landwirtschaft
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Corona: Alle Neuigkeiten für land- und forstwirtschafliche Betriebe

Hier finden BBV-Mitglieder alle Neuigkeiten rund um Corona, die land- und forstwirtschaftliche Betriebe betreffen.

08.06.2022: Coronavirus-Einreiseverordnung bis 31.August 2022 verlängert

Seit 31.Mai 2022 gilt folgendes:

  • Die Kategorie "Hochrisikogebiet" entfällt.
  • Die allgemeine Nachweispflicht entfällt.
  • Einreisende nach Deutschland brauchen keinen Nachweis mehr, dass sie genesen, geimpft oder getestet sind.(Ausnahme: Einreise aus einem Virusvariantengebiet)
    Die Pflicht zur Einreiseanmeldung, 3G-Nachweis und Quarantäne besteht weiterhin bei Einreise aus einem  Virusvariantengebiet.Diese Vorschrift ist de facto derzeit nicht anzuwenden, da laut der entsprechenden Liste des Robert Koch-Instituts (RKI) kein Land von der Bundesregierung als Virusvariantengebiet eingestuft ist. Weil die Erforderlichkeit der Maßnahmen aber auch in dem relativ kurzen Verlängerungszeitraum der Verordnung nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann, werden die Regelungen aufrechterhalten.

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23.05.2022 Ende der SARS-CoV-2-Arbeitschutzverordnung zum 25. Mai 2022

Die SARS-CoV-2-Arbeitschutzverordnung läuft zum 25. Mai 2022 aus. Damit entfällt dann u. a. auch die Verpflichtung zu einer Zimmerbelegung mit halber Kapazität, soweit das Prinzip des Zusammenwohnens und Zusammenarbeitens (ZWZA) in kleinen Gruppen nicht eingehalten wird. Nachdem die Pandemie noch nicht beendet ist und das Verfahren des ZWZA in den beiden letzten Jahren geholfen hat, größere Infektionsgeschehen in Saisonbetrieben zu verhindern, ist eine freiwillige Fortführung dieser Maßnahme für die nächste Monate aber ratsam.

Darüber hinaus steht es jedem Betriebsleiter frei, sich auch ohne Schutzverordnungen an diverse Schutzmaßnahmen zu halten wie z.B. Abstand halten, häufiges Händewaschen, Gemeinschaftsräume lüften etc. Auch auf die Impf-Möglichkeit sollte hingewiesen werden.

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03.05.2022: Verlängerung der Einreiseverordnung bis 31. Mai 2022 und Beschäftigung von geflüchteten Ukrainern

Die Coronavirus-Einreiseverordnung wurde bis 31. Mai 2022 verlängert. Inhaltlich ergeben sich für die Einreisenden keine Veränderungen. Laut § 5 CoronaEinreiseV muss bei Einreise nach Deutschland bei Personen, die das 12. Lebensjahr vollendet haben, ein 3G-Nachweis vorliegen (auch bei Einreisen aus einem Nichtrisikogebiet).

Außerdem weisen wir nochmals auf die Checklisten der SVLFG für Unterkünfte für Saison-AK und Handlungsempfehlungen für Arbeitgeber in der Landwirtschaft hin. Die Handlungsempfehlungen können zur besseren Einschätzung von betriebsindividuellen Hygienekonzepten herangezogen werden. (https://www.svlfg.de/corona-saisonarbeit)

Beschäftigung von geflüchteten Ukrainern
Die Deutsche Rentenversicherung hat klargestellt, wie Geflüchtete in der Sozialversicherung zu behandeln sind, wenn sie eine Beschäftigung aufnehmen: Wollen aus der Ukraine Geflüchtete in Deutschland eine Beschäftigung ausüben, müssen Sie bei der Ausländerbehörde einen Aufenthaltstitel nach §24 Aufenthaltsgesetz und die Arbeitserlaubnis beantragen. Es gelten dann die allgemeinen Regeln in der Sozialversicherung, im Melderecht und bezüglich des Arbeitsrechts. Das bedeutet, eine Beschäftigung mit einem monatlichen Verdienst über der Minijobgrenze ist sozialversicherungspflichtig, da sie berufsmäßig ausgeübt wird.
Begründung: Eine Beschäftigung ist für Geflüchtete grundsätzlich nicht von wirtschaftlich untergeordneter Bedeutung.


Zur Jobvermittlung bietet die vbw (Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft) eine Online-Plattform für geflüchtete Menschen aus der Ukraine an.


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24.03.2022: Diverse Änderungen für Betriebe mit Saisonarbeitskräften

1. Allgemeinverfügung zur Aufhebung der Allgemeinverfügung nach dem Infektionsschutzgesetz

Die Anordnung von Maßnahmen zur Beschränkung des Einsatzes von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in landwirtschaftlichen Betrieben zum Zwecke der Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 wird aufgehoben. Die Allgemeinverfügung tritt am 24. März in Kraft.

Damit entfällt bei der Beschäftigung von Saisonarbeitskräften  

  • die Pflicht einen Testnachweis bei Beginn der Beschäftigung vorzulegen.
  • die Meldung 14 Tage vor Beschäftigungsbeginn bei der Kreisverwaltungsbehörde
  • die Meldung ans Gesundheitsamt falls typische Symptome auftreten.
     

2. Vorgaben aus der Arbeitsschutzverordnung bleiben bestehen
Obwohl einige Pflichten aus dem Infektionsschutzgesetz wegfallen, bleiben - Stand 24. März 2022 - Vorgaben aus der Arbeitsschutzverordnung voraussichtlich bis 25.05.2022 bestehen: Der Arbeitgeber hat in einem betrieblichen Hygienekonzept die erforderlichen Maßnahmen zum betrieblichen Infektionsschutz festzulegen und umzusetzen.
Dabei hat er zu prüfen, ob und welche der nachfolgenden Maßnahmen erforderlich sind

  • wöchentlich 1 kostenloser Test je Arbeitnehmer
  • Verringerung der Anzahl von Personen, die gleichzeitig Innenräume nutzen
  • Bereitstellen von medizinischen Gesichtsmasken

Außerdem muss der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern ermöglichen, sich während der Arbeitszeit gegen Corona impfen zu lassen.


3. Vorgaben aus der Corona-Einreiseverordnung bleiben bestehen
Auch aus der Corona-Einreiseverordnung - Stand 3. März 2022 - bleibt Folgendes bestehen:

Nachweispflicht: Alle Einreisenden sind verpflichtet, bei der Einreise in die BRD über einen Nachweis zu verfügen, dass bei ihnen keine Corona-Infektion vorliegt = Impf-, Test- oder Genesenen-Nachweis. Beim Genesenen-Nachweis darf die Testung höchstens 90 Tage zurückliegen.

Da es derzeit keine Hochrisiko- und Virusvariantengebiete gibt, gilt nachfolgendes erst wieder, wenn das RKI Staaten oder Gebiete wieder als Hochrisiko- oder Virusvariantengebiete einstuft:

  • Einreiseanmeldung: Wer sich in den letzten 10 Tagen in einem Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet aufgehalten hat, muss bereits vor der Einreise eine digitale Einreiseanmeldung vornehmen
  • Absonderungspflicht: Wer sich in den letzten 10 Tagen vor der Einreise in einem Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet aufgehalten hat, muss sich für 10/14 Tage in häusliche Quarantäne begeben. Die Quarantäne kann bei einem Voraufenthalt in einem Hochrisikogebiet vorzeitig (Testung 5 Tage nach der Einreise) beendet werden, wenn ein neg. Testnachweis vorgelegt wird. Liegt ein neg. Testergebnis bereits bei der Einreise vor, ist eine Absonderung nicht nötig.

 


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03.03.2022: Erleichterungen angesichts der aktuellen Situation bei Corona

Die 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wird mit Inkrafttreten zum Freitag, 4. März 2022, in folgenden Punkten angepasst:

  • Für Angebote der Gastronomie und des Beherbergungswesens gilt statt des bisherigen 2G künftig die 3G-Regel. Auch reine Schankwirtschaften dürfen unter den für die Gastronomie geltenden Bedingungen (insb. 3G, Tanzverbot sowie Verbot von lauter Musikbeschallung) wieder öffnen.
  • Clubs, Diskotheken und vergleichbare Freizeiteinrichtungen dürfen künftig unter den Bedingungen von 2G plus wieder öffnen, also für Geimpfte und Genesene mit zusätzlichem aktuellem Test (bzw. mit Boosterimpfung). In Clubs und Diskotheken besteht dabei für die Besucher keine Maskenpflicht.
  • Soweit bisher Kapazitätsbeschränkungen für Veranstaltungen und Einrichtungen bestehen, so betragen diese künftig einheitlich 75 % der Kapazität. Die absolute Personenobergrenze von 25.000 Personen bleibt unverändert.
  • In den Schulen entfällt generell die Maskenpflicht während des Sportunterrichts.


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16.12.2021: Verlängerung der 15. BayIfSMV
Die 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV) wird bis einschließlich 12. Januar 2022 verlängert. Sie wird zudem in folgenden Punkten zum 15. Dezember (Inkrafttreten) angepasst:

Erleichterungen für geboosterte Personen
Wer eine Auffrischimpfung („Booster“) erhalten hat und bei dem dann 15 Tage verstrichen sind, der hat auch ohne einen ergänzenden Test Zugang zu Bereichen, die nach 2G plus zugangsbeschränkt sind. Die Auffrischimpfung ersetzt den Test (auch PCR). Ausgenommen sind bundesrechtlich abweichend geregelte Bereiche (z. B. Testnotwendigkeiten in Krankenhäusern sowie Alten- und Pflegeheimen, § 28b Abs. 2 IfSG).

Lockerungen für bestimmte Bereiche
Folgende Einrichtungen und Veranstaltungen, die bisher nach 2G plus-Regelung zugänglich waren, sind künftig ohne ergänzenden Test nach 2G-Regel zugänglich (die übrigen hierfür bisher geltenden Bestimmungen, insbesondere die Kapazitätsgrenze, bleiben aber erhalten):
·    Sportstätten unter freiem Himmel zur eigenen sportlichen Betätigung (für Zuschauer von Sportveranstaltungen gilt weiterhin die 2G plus-Regel)

  • Öffentliche Veranstaltungen (z. B. öffentliches Gedenken, kommunale Events, Werbeveranstaltungen) und private Veranstaltungen (private Feiern) unter freiem Himmel, ausgenommen Sport- und Kulturveranstaltungen
  • Zoologische und botanische Gärten (inklusive Innenbereiche)
  • Gedenkstätten (inklusive Innenbereiche)
  • Freizeitparks (inklusive Innenbereiche)
  • Ausflugsschiffe
  • Führungen unter freiem Himmel.

Hinweis: Auch für Gastronomie (z.B. auch Hofcafe), Beherbergungswesen, Hochschulen, Bibliotheken, Fahrschulen und infektiologisch vergleichbare Bereiche gilt wie bisher die 2G-Regelung für Besucher bzw. Kunden. Details dazu sind in § 5 der 15. BayIfSMV geregelt.

Weiterhin 2G plus-Regelung (bzw. jetzt auch 2G Booster)
Weiterhin nach der 2G plus-Regel (bzw. jetzt auch 2G Booster) sind dagegen vor allem Objekte zugänglich, die ihren Schwerpunkt indoor haben oder großes Publikum anziehen, insbesondere:

  • Sportveranstaltungen (als Zuschauer), Indoorsportausübung
  • Kulturveranstaltungen
  • Messen, Tagungen, Kongresse
  • Ausstellungen, Schlösser (indoor)
  • Bäder, Thermen, Saunen, Solarien, Fitnessstudios, sonstiger Freizeitbereich.

Touristischer Bahn- und Reisebusverkehr: Der touristische Bahn- und Reisebusverkehr wird künftig wie der ÖPNV behandelt (3G-Regel, keine Kapazitätsgrenze).

Weiterführung von Ausnahmen
Die bisherige Ausnahme von 2G-Regelungen in der Gastronomie (z.B. auch Hofcafe), im Beherbergungswesen sowie bei sportlicher, musikalischer oder schauspielerischer Eigenaktivität zugunsten minderjähriger Schüler, die regelmäßig getestet werden, wird zunächst bis zum Ablauf des 12. Januar 2022 weitergewährt.

Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte, nicht Genesene
Nachdem der Bund nun die rechtlichen Grundlagen geschaffen hat, werden in Umsetzung des MPK-Beschlusses vom 02. Dezember 2021 private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum, an denen nicht geimpfte und nicht genesene Personen teilnehmen, auf den eigenen Haushalt sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes zu beschränkt. Kinder bis zur Vollendung von 12 Jahren und drei Monaten sind hiervon ausgenommen. Ehegatten, Lebenspartner und Partnerinnen bzw. Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten als ein Haushalt, auch wenn sie keinen gemeinsamen Wohnsitz haben.

Private Zusammenkünfte, an denen ausschließlich Geimpfte und Genesene teilnehmen, sind davon nicht berührt. Bei privaten Feiern und Zusammenkünften von Geimpften und Genesenen (nicht in der Gastronomie) gilt eine Teilnehmergrenze von 50 Personen in Innenräumen und 200 Personen im Außenbereich.

Hinweis: Die Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte, nicht Genesene gelten erst ab 20. Dezember 2021.

Silvester und Neujahr
Zwischen dem 31. Dezember 2021 (15:00 Uhr) und dem 01. Januar 2021 (09:00 Uhr) besteht auf von den Gemeinden zu bestimmenden publikumsträchtigen Plätzen und ihrem weiteren Umfeld ein landesweites Verbot von Menschenansammlungen, die über zehn Personen hinausgehen. Über zehn Personen hinausgehende Menschenansammlungen haben sich unverzüglich zu zerstreuen.
Gottesdienste und Versammlungen nach Art. 8 GG bleiben nach allgemeinen Regelungen zulässig (§ 28b Abs. 8 IfSG). Die nach der 15. BayIfSMV angeordnete Sperrstunde in der Gastronomie (22:00 Uhr bis 05:00 Uhr) wird für die Silvesternacht aufgehoben.

3G-Regel für Beschäftigte
Die nicht geimpften oder genesenen Betreiber und Beschäftigten der nach 2G plus- oder 2G-Regel zugangsbeschränkten Betriebe müssen künftig nicht mehr verpflichtend jede Woche zwei PCR-Tests erbringen. Künftig findet auch für diese Personengruppe das Bundesrecht (§ 28b IfSG) entsprechende Anwendung (auch arbeitstägliche Schnelltests möglich).

Keine generelle FFP2-Maskenpflicht in Betrieben
Die Maskenpflicht von Beschäftigten an ihrem Arbeitsplatz richtet sich nach arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen. Über die Maske am Arbeitsplatz entscheidet damit der jeweilige Arbeitgeber gemäß seiner arbeitsschutzrechtlichen Gefährdungsbeurteilung (Mindeststandard OP-Masken).
Hinweis: Das gilt auch für Beschäftigte der Gastronomie, im Beherbergungswesen, bei Friseuren, in Fitnessstudios etc. Zu prüfen ist die Gefährdungslage des jeweiligen Betriebs.

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06.12.2021: Änderungen der 15. Bayer. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung zum 4. Dezember 2021

Zu großen überregionalen Sportveranstaltungen, insb. den Spielen der Bundesligen, sind keine Zuschauer zugelassen („Geisterspiele“). Ausgenommen sind die für den Wettkampf- oder Trainingsbetrieb sowie für die mediale Berichterstattung erforderlichen Personen, wenn sie die für 2G plus üblichen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.

Für gastronomische Angebote unter freiem Himmel gelten künftig die gleichen Beschränkungen wie für gastronomische Angebote in geschlossenen Räumen, das bedeutet insbesondere Zugangsbeschränkungen nach 2G. Auf belebten öffentlichen Flächen bleibt außerdem der Konsum von Alkohol untersagt; die Örtlichkeiten sind von den Kreisverwaltungsbehörden festzulegen.

Die Öffnung von Ladengeschäften mit Kundenverkehr für Handelsangebote ist nur unter 2G-Bedingungen gestattet, soweit sie nicht der Deckung des täglichen Bedarfs dienen. Diese Bestimmung tritt – um den Geschäften Zeit zur Vorbereitung zu geben – erst am 8. Dezember 2021(Mittwoch) in Kraft. Zum täglichen Bedarf gehören in Anlehnung an den Katalog der Bundesnotbremse insbesondere der Lebensmittelhandel einschließlich Direktvermarktung (Hofläden usw.).

An Silvester und am Neujahrstag sind Ansammlungen auf öffentlichen Straßen und Plätzen verboten. Soweit rechtlich möglich soll ein Feuerwerksverbot durch die Kommunen auf öffentlichen Plätzen erlassen werden. Der Bund ist aufgefordert, wie im letzten Jahr ein Verkaufsverbot für Pyrotechnik zu erlassen.

Perspektivisch:
Kontaktbeschränkungen: Sobald der Bund die rechtlichen Grundlagen durch Änderung der Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung schafft, werden die Kontaktbeschränkungen entsprechend dem MPK-Beschluss weiter verschärft:

  • Private Zusammenkünfte im öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken, an denen nicht geimpfte und nicht genesene Personen teilnehmen, sind dann auf den eigenen Hausstand sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Hausstands beschränkt. Dies gilt nicht für Zusammenkünfte, an denen ausschließlich Geimpfte und Genesene teilnehmen.
  • Bis zum Inkrafttreten dieser Regelung dürfen Ungeimpfte und Nichtgenesene sich nur noch mit den Angehörigen des eigenen Hausstands und höchstens zwei Angehörigen eines weiteren Hausstands treffen. Die zu diesen Hausständen gehörenden Kinder unter 12 Jahren und 3 Monaten sowie Geimpfte und Genesene bleiben für die Gesamtzahl außer Acht.
  • Bayern ist derzeit mit Blick auf das Infektionsgeschehen insgesamt ein hoch belastetes Gebiet. Sobald der Bund die erforderliche Rechtsänderung vornimmt, gilt bei privaten Feiern und Zusammenkünften für Geimpfte und Genese in Umsetzung des gestrigen MPK-Beschlusses eine Teilnehmergrenze von 50 Personen indoor und 200 Personen outdoor.

Die durch die kurzfristige Absage der Weihnachtsmärkte besonders betroffene Branche der Marktkaufleute und Schausteller erhält zusätzlich zu den Hilfen des Bundes einen monatlichen Unternehmerlohn in Höhe von bis zu 1.500 EUR für den Zeitraum 1. November 2021 bis 31. März 2022. Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie wird die erforderlichen Anpassungen der Richtlinien der Härtefallhilfen ausarbeiten und darin zielgenaue Abgrenzungen vornehmen.

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19.11.2021: 3G am Arbeitsplatz gilt nun auch für landwirtschaftliche Betriebe
Bundestag und Bundesrat beschließen Änderung des Infektionsschutzgesetzes

Aufgrund der Entwicklung der Infektionslage hat der Bund eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes sowie weiterer Regelwerke beschlossen, die auch Auswirkungen auf Arbeitsverhältnisse in der Landwirtschaft haben.

Zwar dürfte die Zahl der Saisonarbeitskräfte in Bayern aktuell nicht sehr hoch sein, die Regelungen die nun beschlossen worden sind, betreffen jedoch alle Arbeitgeberbetriebe. Die Regelungen wurden gestern vom Bundestag und soeben vom Bundesrat beschlossen und treten am Tag nach der Verkündung des Gesetzes in Kraft. Sie gelten bis 19. März 2022.

1. 3G am Arbeitsplatz

Im neuen § 28b Infektionsschutzgesetz ist unter anderem eine bundesweite Regelung zu 3G am Arbeitsplatz vorgesehen. Die wesentlichen Punkte sind:

  • Die 3G-Regel gilt für alle Betriebe, unabhängig von der Beschäftigtenzahl im Betrieb.  
  • Die Nachweise der Arbeitnehmer sind an jedem Arbeitstag erforderlich.
  • Die Abstrichnahme bei Corona-Tests darf dabei grundsätzlich nicht länger als 24 Stunden zurückliegen, ausgenommen PCR-Tests, diese sind nach Abstrichnahme für 48 Stunden gültig.
  • Die Vorgabe gilt in Arbeitsstätten, auch im Außenbereich – ebenso beim vom Arbeitgeber organisierten Transport zur Arbeitsstätte  
  • Die Regelung soll alle Beschäftigten erfassen, bei denen „physischer Kontakt“ zu anderen Personen - auch anderen Arbeitskräften - nicht ausgeschlossen werden kann.
  • Die Kontrollen des 3G-Status müssen grundsätzlich bereits vor bzw. bei Betreten der Arbeitsstätte bzw. des arbeitgeberseitigen Transports zur Arbeitsstätte erfolgen.
  • Selbsttests vor Ort unter Aufsicht reichen als Nachweise für Personen ohne Impf- und Genesenennachweis aus.
  • Der Arbeitgeber ist aber nach wie vor nur dazu verpflichtet, zwei Selbsttests pro Woche zur Eigenanwendung zur Verfügung zu stellen. Eine Pflicht zur Beaufsichtigung durch den Arbeitgeber, um der Nachweispflicht der Arbeitnehmer zu genügen, gibt es nicht. Eine Unterstützung der Arbeitskräfte bei der Beschaffung der Testnachweise (z.B. durch betriebliche Teststationen oder durch die Bereitstellung einer Aufsicht für Selbsttests) ist für den Arbeitgeber nicht verpflichtend. Ggf. muss der Arbeitnehmer also alle im Laufe einer Arbeitswoche erforderlichen Testnachweise selbst beschaffen. Der Arbeitgeber ist nur verpflichtet (arbeitstäglich) zu kontrollieren, ob die Nachweise vorliegen. Ein Verstoß gegen diese Kontrollpflicht kann mit einem Bußgeld geahndet werdet.

Zur Erfassung des G-Status und datenschutzrechtlichen Fragen gibt es folgende Regelungen:

  • Der Arbeitgeber darf im Rahmen der Zutrittskontrolle den jeweiligen G-Status der Beschäftigten erfassen und speichern. Die Daten müssen gem. § 22 Abs. 2 Bundesdatenschutzgesetz besonders geschützt werden.
  • Die Daten dürfen auch zur Anpassung des betrieblichen Hygienekonzepts auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung gemäß den §§ 5 und 6 des Arbeitsschutzgesetzes verwendet werden, soweit dies erforderlich ist.


2. Verlängerung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV)

Die Corona-ArbSchV wird über den 24. November 2021 hinaus ebenfalls bis 19. März 2022 verlängert. Dabei werden in der Neufassung der Corona-ArbSchV im Wesentlichen die bisherigen Regelungen, wie bspw. die Testangebotspflicht für Arbeitgeber (zwei Mal pro Woche) oder es den Arbeitnehmer zu ermöglichen, während der Arbeitszeit eine Schutzimpfung zu erhalten, weitergeführt.


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15.11.2021: Verpflichtendes 2G in Gastronomie und Beherbergung
Die 14. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wird zum 16. November 2021 geändert

  • Verpflichtendes 2G gilt in der Ampelstufe rot künftig auch in der Gastronomie und in der Beherbergung.
  • Bei körpernahen Dienstleistungen gilt weiterhin 3G plus.
  • Wo 3G plus oder 2G verpflichtend ist, gilt künftig die Maskenpflicht (bei Gastronomie: Nur zum Platz), außer das Abstandsgebot wird eingehalten.
  • Damit gilt die Maske in der gelben und roten Stufe auch in Diskotheken, Clubs und vergleichbaren Freizeiteinrichtungen, außer Betreiber und Veranstalter wählen 2G plus und verlangen zusätzlich einen Schnelltest.
  • In der gelben und roten Stufe der Krankenhausampel müssen nicht geimpfte oder nicht genesene Beschäftigte in Alten- und Pflegeheimen daher mindestens zweimal wöchentlich einen negativen PCR-Test oder arbeitstäglich einen negativen Schnelltest vorlegen. Besucher in Altenund Pflegeheimen sowie in Krankenhäusern müssen bei jedem Besuch einen negativen Schnelltest vorweisen.
  • Generell gilt, dass Tests ein Sicherheitsplus auch für Geimpfte bieten. Angesichts des wieder kostenfreien Testangebots werden alle Bürgerinnen und Bürger einschließlich Geimpfte aufgefordert, etwa insbesondere zum Schutz vulnerabler Gruppen, dieses Angebot anzunehmen.
  • In den Kitas werden zukünftig dreimal wöchentlich Testangebote gemacht und in der roten Stufe wieder feste Gruppen eingerichtet. 


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09.11.2021: Strengere Regeln durch Stufe „Rot“
Alle Regeln finden Sie hier: https://corona-ampel-bayern.de/

Die Bayerische Staatsregierung hat am 09.11.2021 beschlossen:
Die Einhaltung der strengeren Regeln wird kontrolliert. Die Kontrollen werden systematisch erfolgen und sich insbesondere auf die flächendeckende Einhaltung der 2G/3G-Regeln beziehen. Dabei kann die Polizei unmittelbar ein Verwarnungsgeld erheben. Konsequenzen können bis zur vorübergehenden Schließung der Betriebe und Einrichtungen reichen.
In allen kreisfreien Städten und Landkreisen werden die eingerichteten lokalen Testzentren zunächst bis 31. März 2022 fortgeführt. Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege wird beauftragt, sicherzustellen, dass die Testzentren durch den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) im Sinne der Testverordnung betrieben werden.
Bayern setzt auf flächendeckende Auffrischungsimpfungen für alle und fährt den Impfbetrieb in seinen Impfzentren, die seit Oktober im Stand-by-Betrieb sind, wieder auf wöchentlich (Mo.-Fr.) rd. 2000 Impfungen pro 100.000 Einwohner hoch.

Die berührten Staatsministerien (Innen,  Arbeit/Familie/Soziales, Wirtschaft, Gesundheit) sind beauftragt, einen Handlungsleitfaden für die bayerischen Betriebe auszuarbeiten und online zu stellen, der die wichtigsten für die Wirtschaft relevanten Fragen zur Handhabung von 3G in Betrieben behandelt (v. a. Fragerecht des Arbeitgebers, Datenschutz, Nachweispflichten, etwaiger Lohnverlust).

Die 14. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wird zum 10. November (Inkrafttreten am 11. November) in folgenden Punkten geändert:
·    Die Maskenpflicht in der Schule gilt in der Grundschulstufe und allen weiterführenden Schulen bis auf Weiteres.
·    Minderjährige Schülerinnen und Schüler über 12 Jahre, die an der Schule regelmäßigen Tests unterliegen, können damit an sportlichen und musikalische Eigenaktivitäten und Theatergruppen übergangsweise bis 31. Dezember 2021 zu 2G zugelassen werden, um sich in dieser Zeit impfen lassen zu können. Dies gilt nicht für Besuche in Stadien, Clubs, Konzerten etc.


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17.09.2021
Aktualisierte Version der BBV-FAQ zu Corona und Land- und Forstwirtschaft verfügbar
Die Version vom 17. September 2021 ist letzte Ausgabe der BBV-FAQ zu Corona und Land- und Forstwirtschaft. Im Folgenden verweisen wir auf die jeweils gültigen, allgemeinen Corona-Regeln und die aktuellen Hinweise der zuständigen Ministerien in Bayern und im Bund.

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01.09.2021
Neue Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ab 2. September 2021
7-Tage-Infektionsinzidenz wird durch Krankenhausampel als Indikator ersetzt / Im Innenbereich grundsätzlich 3G-Grundsatz / Medizinische Maske wird neuer Maskenstandard. ... mehr

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23.08.2021
13. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gilt bis vorerst 10. September 2021
Seit 23.08.2021 gilt bis einschließlich 10. September 2021 die aktuelle Fassung der 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV). In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tage-Inzidenz von 35 oder mehr müssen die Teilnehmer/innen bei Veranstaltungen gem. § 7 Abs. 1 oder Abs. 2 der 13. BayIfSMV in geschlossenen Räumen über einen Testnachweis nach Maßgabe von § 4 der 13. BayIfSMV verfügen. Das gilt auch für ehrenamtliche Gremiensitzungen, Ortsobleutetagungen usw. Für Veranstaltungen unseres Bildungswerks ist der vorgenannte Testnachweis nicht erforderlich.

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21.07.2021
Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft können grundsätzlich auch in Deutschland geimpft werden
Um die Saisonarbeitskräfte, die auf bayerischen Betrieben arbeiten, impfen zu können, sollen sich die landwirtschaftlichen Betriebe mit den örtlichen Impfzentren in Verbindung setzen. ... mehr

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27.05.2021
Mit Impfung auf dem Bauernhof? Kein Risiko für Nutztiere oder Menschen
Das Friedrich-Loeffler-Institut betrachtet das Coronavirus SARS-CoV-2 aus Sicht der Tiergesundheit und der möglichen Rolle von Tieren beim Geschehen. Im Vordergrund stehen hierbei lebensmittelliefernde Tiere.

Seit Beginn der Corona-Pandemie ist es zulässig, dass auch unter Quarantäne befindliche oder erkrankte Landwirte nach wie vor ihre Tiere betreuen und versorgen. Hintergrund sind die nach wie vor geltenden Einschätzungen des Friedrich-Löffler-Instituts (FLI): "Es gibt bisher keine Hinweise darauf, dass bei uns übliche Nutztiere bzw. lebensmittelliefernde Tiere eine Rolle bei der Verbreitung von SARS-CoV-2 spielen oder als Infektionsquelle für den Menschen relevant sein könnten." (siehe: www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/coronavirus)

Nach aktuellen Informationen ist der Zutritt von geimpften oder genesenen Personen auf einem Bauernhof als unproblematisch zu beurteilen. In Bezug auf Ansteckungsrisiken durch tierspezifische Krankheiten oder Seuchen ist generell beim Betreten von entsprechenden Tierhaltungen die übliche Sorgfalts- und Hygienepflicht zu beachten.

Weitere Informationen finden Sie in den aktuellen FAQ zum Thema "SARS-CoV-2/Covid-19: Welche Rolle spielen Haus- und Nutztiere?"

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11.05.2021
Öffnungsschritte bei Ferienhöfen und Bauernhofgastronomie
Rechtzeitig zu den Pfingstferien können Urlaubsbauernhöfe wieder Gäste beherbergen. Auch die Bauernhofgastronomie sowie Gäste- und Naturführungen werden wieder möglich. ... mehr

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29.04.2021
Jagd auf Schalenwild trotz Ausgangssperre weiterhin möglich
Ab einem Inzidenzwert von über 100 auf drei aufeinander folgenden Tagen gilt nach dem neuen Bundesinfektionsschutzgesetz eine Ausgangssperre von 22 Uhr bis 5 Uhr. Die Ausübung der Jagd auf Schalenwild während der nächtlichen Ausgangssperre ist jedoch weiterhin möglich. ... mehr

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23.04.2021
Impf-Priorisierung: Was gilt für die Landwirtschaft?
Die Coronavirus-Impfverordnung sieht priorisierte Impfungen für bestimmte Personengruppen vor. ... mehr

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16.04.2021
Corona-Test-Angebotspflicht für Arbeitgeber
Künftig ist künftig eine Corona-Test-Angebotspflicht für Arbeitgeber vorgeschrieben. Eingefügt wird diese Angebotspflicht in die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung mit einer derzeit befristeten Geltungsdauer bis 30.06.2021. ... mehr

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25.03.2021
Darf ich meine Flächen im Ausland bewirtschaften?
Was bei Grenzübertritten zu beachten ist - laden Sie das Merkblatt für Mitglieder herunter ... mehr

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25.03.2021
Planungssicherstellungsgesetz wurde verlängert
Das im Jahr 2020 verabschiedete Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren - ursprünglich auf den 31. März 2021 befristet - wurde nun verlängert. ... mehr

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05.03.2021
Aktuelle Corona-Regeln
In Bayern gelten ab Montag, 8. März, überarbeitete Regeln und Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus: Unter anderem will der Freistaat ab sofort Schnelltests und Selbsttests für seine Bürgerinnen und Bürger beschaffen. Auch dürfen sich zwei Haushalte mit insgesamt maximal 5 Personen treffen.

Ab 22. März könnte bei einer 7-Tage-Inzidenz im Landkreis auch die Außengastronomie unter Auflagen wieder öffnen. Allerdings wurde auch eine strenge "Notbremse" für Öffnungen beschlossen.

Über weitere Öffnungsschritte und die Perspektive für die noch nicht geöffneten Bereiche aus den Branchen Gastronomie, Kultur, Veranstaltungen, Reisen und Hotels wird im Lichte der Infektionslage unter Berücksichtigung der angelaufenen Teststrategie, des Impfens, der Verbreitung von Virusmutanten und anderer Einflussfaktoren Ende März nach der nächsten Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder entschieden werden.

Mehr zu den nun geltenden Maßnahmen erfahren Sie auf www.bayern.de

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Saisonkräfte - das müssen Sie wissen!
Wir haben die wichtigsten Infos für Mitglieder zusammengestellt. ... Mehr dazu hier

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10.02.2021
BBV-Landfrauen zur Corona-Pandemie
Taten müssen folgen - so kann Gesellschaft gestärkt aus der Krise hervorgehen. Mehr dazu hier

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20.01.2021
Das Bayerische Kabinett unterstützt die von der Bundeskanzlerin und den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 19. Januar 2021 beschlossene weitere Verlängerung der bundesweiten Lockdown-Maßnahmen bis zum 14. Februar 2021. Mehr zu lesen Sie hier

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15.01.2021
Regelungen für Saisonarbeitskräfte - Das müssen Betriebe jetzt beachten
In den nächsten Wochen erwarten einige Betriebssparten normalerweise die ersten Saisonarbeitskräfte. Was ist aktuell zu beachten? Für unsere Mitglieder haben wir die wichtigsten Regelungen zusammengefasst. ...mehr


FFP2-Maskenpflicht für Direktvermarkter?
FFP2-Maskenpflicht gilt nur für Kunden, nicht aber für die Beschäftigten. Näheres dazu in den FAQ für Direktvermarkter (Link siehe oben)

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12.01.2021
FFP2-Maskenpflicht im ÖPNV und im Einzelhandel ab 18. Januar 2021
Mit Blick auf die weiterhin sehr hohe Infektionsdynamik und zur stärkeren Eindämmung des Infektionsgeschehens hat der Ministerrat eine Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske im Öffentlichen Personennahverkehr und im Einzelhandel ab Montag, den 18. Januar 2021, beschlossen. ... mehr

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11.01.2021
Neue Regelungen ab Montag, 11.01.2021
Die bis zum 10. Januar 2021 geltenden Regeln wurden bis 31.01.2021 verlängert und verschärft. Lesen Sie hier weitere Details.

Impfportal online
Bayerische Impfwillige können sich nun online auf eine Warteliste setzen lassen. Das geht über das neue Internetportal https://impfzentren.bayern/. Konkrete Terminvereinbarungen sollen ab 20. Januar möglich sein – streng nach Priorität.

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22.12.2020
Unsere Geschäftsstellen sind weiterhin für Sie da
Auch zwischen den Feiertagen, können Sie als BBV-Mitglied Ihre regionale BBV-Geschäftsstelle in der Regel telefonisch erreichen. Während des aktuellen „Lockdown“ sind zwar keine Beratungen an den Dienststellen vor Ort oder auf den Betrieben möglich, jedoch stehen Ihnen die Mitarbeiter/innen telefonisch für Ihre Fragen und Anliegen zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie hier.

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14.12.2020
Neue, strengere Regeln ab 16.12.2020
Die jüngsten Infektionsentwicklungen bei Corona haben die Ministerpräsidenten und die Kanzlerin am 13.12.2020 zu härteren Regeln gezwungen, da vor allem unser Gesundheitssystem in seiner Leistungsfähigkeit gefährdet wird. Von Mittwoch, 16.12.2020, bis vorläufig Freitag, 10.1.2020, gelten in Deutschland neue, strengere Regeln. Einen ersten Überblick finden Sie auf der Website der Bundesregierung.
 

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27.11.2020
Aktuell geltende Corona-Maßnahmen bis 20. Dezember verlängert

Die aktuell bis 30. November befristeten Corona-Maßnahmen wurden bis 20. Dezember velängert. Private Zusammenkünfte sind weiterhin auf den eigenen Hausstand sowie einen weiteren Hausstand beschränkt. Hier gilt ab 1. Dezember die Grenze von max. fünf Personen, wobei dazugehörige Kinder bis 14 Jahre hiervon ausgenommen sind. Die kommenden Weihnachtsferien beginnen bereits am 19. Dezember. Die Maskenpflicht wird ausgeweitet, da sie ab 1. Dezember auch vor Groß- und Einzelhandelsgeschäften sowie allgemein an Orten mit Publikumsverkehr zu tragen ist. Veranstaltungen zur Erwachsenenbildung sind nur noch in digitaler Form möglich.

Von 23. Dezember bis 1. Januar ist geplant, die Personenobergrenzen auf max. zehn Personen aus verschiedenen Hausständen anzuheben.


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12.11.2020
Digitale Einreiseanmeldung auch für Saisonarbeitskräfte verpflichtend
Personen, die aus dem Ausland nach Deutschland einreisen und sich innerhalb von 10 Tagen vor der Einreise in einem ausländischen Risikogebiet aufgehalten haben, sind grundsätzlich verpflichtet, vor der Einreise vorrangig online eine Digitale Einreiseanmeldung (DEA) abzugeben. ... mehr


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10.11.2020
Schlacht-Stau und Gastro-Lockdown: Bauernfamilien brauchen politische und finanzielle Unterstützung
Der Bauernverband schlägt Alarm, denn die Auswirkungen von Corona und dem aktuellen Lockdown führen im Moment insbesondere auf dem Markt für tierische Produkte zu massiven Problemen und zu Preisverfall. Damit weiter regionale Lebensmittel produziert werden können, brauchen die Bauernfamilien jetzt schnelle Maßnahmen und direkte finanzielle Hilfen. BBV-Vizepräsident Günther Felßner in einem aktuellen Video: "Wenn wir nicht genug zu essen hätten, wäre Corona momentan nur unser zweitgrößtes Problem. Es muss deshalb Schluss sein mit der ‚Geiz ist geil‘-Mentalität bei Lebensmitteln und ständig neuen Auflagen, die uns Bauern den Boden unter den Füßen wegziehen!" Das ganze Video und weitere Infos ...hier


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10.11.2020
Bewegungsjagden sind auf Antrag möglich - Musterantrag steht online zur Verfügung
In Bayern gilt derzeit ein generelles Veranstaltungsverbot, darunter fallen grundsätzlich auch Bewegungsjagden. Durch den Einsatz von Bauernverband, Waldbesitzerverband und der Familienbetriebe Land und Forst können jedoch Ausnahmegenehmigungen erteilt werden. Voraussetzung dafür ist, dass dies im Einzelfall aus infektionsschutzrechtlicher Sicht vertretbar ist. ...mehr


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09.11.2020
Kommunikationskonzept des Landwirtschaftsministeriums
Im Rahmen eines Corona-Kommunikationskonzepts der Bayerischen Staatsregierung zur Intensivierung der Information hat das Landwirtschaftsministerium (StMELF) u. a. ein „Best-Practice-Video“ erstellt hat. Das Video richtet sich vor allem an Betriebsleiter und ist auch mit Untertiteln in Rumänisch und Polnisch verfügbar. Sie finden das Video im Youtube-Channel des StMELF und unter www.stmelf.bayern.de/coronavirus (unter dem Punkt „Saisonarbeitskräfte“). Das Video steht daneben auch zum Download bereit, insbesondere auch als „kleinere“ WhatsApp-Version, die leichter versendet werden kann: https://stmelf.cloud.bayern.de/index.php/s/OzDs5bzVeomeFO6/authenticate (Passwort: Corona2020).
Ebenfalls unter dem erstgenannten Link finden Sie verständliche Piktogramme zum Coronaangepassten Verhalten für die Saisonarbeitskräfte - gerne zum Teilen in Social Media.


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03.11.2020
Teil-Lockdown: Außerordentliche Corona-Hilfen

Um Unternehmen, Selbstständigen, Vereinen und Einrichtungen in der Corona-Pandemie gezielt zu helfen, bringt die Bundesregierung erweiterte Unterstützung auf den Weg. Dazu zählen außerordentliche Hilfen für alle, die direkt von erneuten vorübergehenden Schließungen betroffen sind. Die Schnellkredite der KfW sollen zudem auch für kleine Unternehmen geöffnet und die Überbrückungshilfen nochmals verbessert und verlängert werden.

Alle Infos zu den aktuellen Corona-Hilfsprogrammen finden Sie ...hier


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03.11.2020
Teil-Lockdown: Einsatz für schnelle Unterstützung wegen direkten und indirekten Folgen

Seit Montag gelten wegen steigender Corona-Infektionen harte Einschränkungen in Bayern und ganz Deutschland. Dieser „Teil-Lockdown“ in soll bis Ende November dauern. „Durch Schließungen für Gastronomiebetriebe und durch das Beherbergungsverbot für touristische Zwecke sind auch etliche bäuerliche Familienbetriebe unmittelbar und mittelbar betroffen“, hat BBV-Generalsekretär Georg Wimmer am 30. Oktober gegenüber der bayerischen Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber sowie gegenüber Vize-Ministerpräsident und Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger deutlich gemacht. „Betroffene Familienbetriebe müssen durch die angekündigte außerordentliche Wirtschaftshilfe der Bundesregierung schnell und direkt unterstützt werden!“

Gerade auf die unmittelbar betroffenen Betriebe, die auf Diversifizierung ausgerichtet sind und sich hier spezialisiert haben, kommen erneut erhebliche Einnahmeausfälle zu. Mehr Informationen finden Sie ...hier


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30.10.2020
Kontaktbeschränkung auf zehn Personen und Schließungen ab 2. November

Ab 2. November 2020 gelten neue Kontaktbeschränkungen. Sie begrenzen den Kontakt im öffentlichen sowie im privaten Raum auf die Angehörigen des eigenen Hausstands und eines weiteren Haushalts, jedoch in jedem Fall auf maximal zehn Personen (nicht zehn Personen aus zehn verschiedenen Hausständen, sondern max. zehn Personen aus max. zwei Haushalten).

Schulen, Kindergärten und Kindertagesstätten und Hochschulen sollen - soweit es das Infektionsgeschehen zulässt - weiterhin geöffnet bleiben. Gastronomie und Freizeitangebote sowie diverse Dienstleistungsgewerbe bleiben dagegen den gesamten November über geschlossen. Eine Abholung oder Lieferung von Essen bleibt erlaubt. Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, werden untersagt. Freizeit-, Kultur- und Sporteinrichtungen (z.B.  Theater und Kino, Bäder und Fitnessstudios) müssen deshalb schließen.

Manche Städte und Landkreise haben das Inkrafttreten der Regelungen wegen des regionalen Infektionsgeschehens bereits vorgezogen. Diese deutschlandweiten Regelungen sollen befristet bis Ende November gelten. Weitergehende Anordnungen der örtlichen Behörden bleiben davon unberührt.

Für die von den Schließungen betroffenen Betriebe und Selbstständige sind Wirtschaftshilfen geplant, die sich am Umsatz des vorhergehenden Jahres orientieren. Der Bayerische Landtag berät heute dazu nach einer Regierungserklärung von Ministerpräsident Söder. Details zu den Beschlüssen des bayerischen Kabinetts finden Sie ...hier


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28.10.2020

Starke Einschränkungen ab 2. November 2020 geplant

Wegen stark steigender Corona-Infektionen haben sich Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten der Bundesländer auf stärkere Einschränkungen verständigt. Die strengen Regelungen sollen vom 2. November an gelten. Schulen, Kindergärten und Kindertagesstätten sollen offen bleiben, Gastronomie und Freizeitangebote dagegen den gesamten November über geschlossen bleiben. Eine Abholung oder Lieferung von Essen bleibt erlaubt. Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, sollen untersagt werden. Freizeit-, Kultur- und Sporteinrichtungen (z.B.  Theater und Kino, Bäder und Fitnessstudios) müssen deshalb schließen. Das bayerische Kabinett soll am 29.10. und der bayerische Landtag am 30.10. über die genaue Umsetzung in Bayern beraten.


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22.10.2020
Erweiterte Maskenpflicht seit 19. Oktober 2020

Seit Montag den 19. Oktober 2020 gilt in Gebieten, Landkreisen, kreisfreien Städten etc. mit einer Inzidenz von mehr als 35 je 100.000 Einwohner:

• Maskenpflicht in allen Begegnungs- und Verkehrsflächen der Arbeitsstätte (Gängen, Fluren, im Eingang, Kantinen, Fahrstühle),
• Maskenpflicht am Arbeitsplatz, wenn der Abstand von 1,5 Metern nicht zuverlässig eingehalten werden kann!

ACHTUNG: Diese Pflicht gilt auch, wenn Sie Plexiglasscheiben in Ihren Betrieben angebracht haben. Unsere Empfehlung ist es, die Plexiglasscheiben aber dennoch montiert zu lassen. Achten Sie auch darauf, dass Ihre Mitarbeiter in den Pausen den Abstand einhalten und darauf, dass die Pausenräume gut und regelmäßig gelüftet werden. Inzidenzwerte können Sie täglich abrufen unter https://www.stmgp.bayern.de ).


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01.10.2020
Neue Corona-Beschlüsse können Land- und Forstwirtschaft betreffen
Der bayerische Ministerrat hat in seiner Sitzung am 1. Oktober erneut Corona-Beschlüsse gefasst bzw. bestehende Regelungen bekräftigt, die auch in der Land- und Forstwirtschaft zu beachten sind. ...mehr

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28.08.2020
Kostenfreie Coronatests für Saisonkräfte
Niedergelassene Ärzte können Corona-Tests für Saisonkräfte abrechnen ... mehr

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26.08.2020
Anzeige von Saisonarbeitskräften bei den Arbeitsschutzbehörden
Dem Konzeptpapier der Bundesregierung vom 10.06.2020 "Saisonarbeiter in der Landwirtschaft im Hinblick auf den Arbeits- und Gesundheitsschutz" zufolge müssen Betriebsleiter ihre Saisonarbeitskräfte bei den zuständigen Behörden vor Aufnahme der Beschäftigung anzeigen. ... mehr

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25.08.2020
Neue SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel
Die neue SARS-CoV-2-Arbeitschutzregel des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales konkretisiert die Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes und der Arbeitsschutzverordnungen speziell während der Corona-Pandemie. ... mehr

 

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20.08.2020
Ergänzte Allgemeinverfügung gültig ab 19. August 2020
Update zur Meldung vom 11.08.2020

Für landwirtschaftliche Betriebe und solche des Gartenbaus,
- in denen gleichzeitig mehr als 10 Beschäftigte tätig sind, einschließlich auch unentgeltlich tätiger Mitarbeiter (wie z.B. Familienangehörige), Leiharbeitnehmer, Beschäftigter eines Werkunternehmer und Personen tätig sind, die zum Zwecke einer mindestens dreiwöchigen Arbeitsaufnahme nach Bayern einreisen

ODER

- in denen drei oder mehr Leiharbeiter oder Saisonarbeitskräfte gleichzeitig tätig sind oder tätig werden sollen

dürfen als Leiharbeitnehmer, Beschäftigte eines Werkunternehmers und Saisonarbeitskräfte nur Personen beschäftigt werden, die bei Beginn der Beschäftigung über ein ärztliches Zeugnis in deutscher oder englischer Sprache verfügen, welches bestätigt, dass keine Anhaltspunkte einschließlich keiner SARS-CoV-2 assoziierten Symptome vorhanden sind. ... mehr



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13.08.2020
Unterstützung bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten durch Infektionen
Wenn landwirtschaftliche Betriebe oder Verarbeitungsbetriebe wegen Corona-Infektionen schließen müssen, drohen Umsatzausfälle. Hier erhalten Sie einen Überblick über mögliche Hilfen bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten. ...mehr

 

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12.08.2020
Corona-Konjunkturpaket
Mit dem „Corona-Konjunkturpaket“ der Bundesregierung steht eine Milliarde Euro an Bundesmitteln für Stallumbauten, die das Tierwohl unterstützen, sowie für die Forst- und Holzwirtschaft bereit. ...mehr

 

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11.08.2020
Testpflicht für Saisonarbeitskräfte in Betrieben mit mehr als 10 Mitarbeitern
Für Saisonkräfte gilt unter bestimmten Umständen eine Testpflicht für eine Corona-SARS-CoV-2-Infektion. ...mehr

 

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10.08.2020
Attest bei Erntehelfern nötig und engmaschige Kontrollen angekündigt
Das bayerische Kabinett hat darüber informiert, dass in landwirtschaftlichen Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten nur noch Personen beschäftigt werden dürfen, die bei Beginn der Beschäftigung über ein ärztliches Zeugnis verfügen, wonach bei ihnen keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus bestehen. Zur Durchsetzung der Testpflicht werden diese landwirtschaftlichen Betriebe verpflichtet, die Erntehelfer und Saisonarbeitskräfte den zuständigen Kreisverwaltungsbehörden zu melden. Daneben wird für Erntehelfer und Saisonarbeiter von ausgewählten Großbetrieben, die bereits in Beschäftigung sind, eine Reihentestung durchgeführt.

Neben Testungen muss in landwirtschaftlichen Betrieben mit Erntehelfern und Saisonarbeitnehmern das Infektionsrisiko durch konsequente, auf den jeweiligen Betrieb zugeschnittene Schutz- und Hygienekonzepte minimiert werden. Dabei sind insbesondere die erforderlichen Mindestabstände, Desinfektionen und Lüftungen zu gewährleisten.

Die Einhaltung der Schutz- und Hygienekonzepte in landwirtschaftlichen Betrieben mit Erntehelfern und Saisonarbeitskräften wird engmaschig  kontrolliert. Im Einsatz sind gemeinschaftliche Teams bestehend aus den örtlichen Gesundheitsämtern, den Landwirtschaftsämtern sowie den Gewerbeaufsichtsämtern/Sozialversicherung Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG). Bei Kontrollen festgestellte Verstöße gegen Schutz- und Hygieneauflagen werden konsequent geahndet. Weitere Infos finden Sie hier.

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07.08.2020
Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten
Die Testpflicht-Verordnung für Rückkehrer aus internationalen Risikogebieten gilt ab 8. August 2020. Wer nach Deutschland einreist und sich in den letzten 14 Tagen vor der Einreise in einem Corona-Risikogebiet aufgehalten hat, muss nach der Einreise auf Anforderung des zuständigen Gesundheitsamtes ein ärztliches Zeugnis vorlegen, dass keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Infektion mit dem Corona-Virus vorhanden sind. Maßgeblich sind die vom Robert Koch-Institut zum Zeitpunkt der Einreise aktuell veröffentlichten Risikogebiete. Wer der Pflicht zur Vorlage eines ärtztlichen Zeugnisses nicht nachkommt, kann gegen seinen Willen auf den Corona-Virus getestet werden. Bei Verstößen können Bußgelder verhängt werden. Weitere Infos finden Sie hier.


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04.08.2020
Info-Plakate in 17 Sprachen
Betriebe können hier Info-Plakate für Mitarbeiter/innen in verschiedenen Sprachen herunterladen: http://integrationsbeauftragte.bayern.de/downloads


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09.07.2020
Corona-Überbrückungshilfen können beantragt werden

Die von der Bundesregierung auf den Weg gebrachte Corona-Überbrückungshilfe - in Nachfolge zur Soforthilfe - ist ab sofort beantragbar. Antragsberechtigt sind besonders hart von der Coronakrise betroffene Betriebe und Unternehmen, auch land- und forstwirtschaftliche Betriebe. Das Bayerische Wirtschaftsministerium hat am 07. Juli 2020 die bayerischen Richtlinien zur neuen Überbrückungshilfe Corona des Bundes für kleine und mittlere Unternehmen vorgelegt. Betriebe können die Leistungen ab sofort online beantragen. Alles dazu lesen Sie hier

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01.07.2020
Welche Steuerhilfen betreffen Bauernfamilien?
Nach der Gewährung von verschiedenen steuerlichen Hilfsmaßnahmen seit Beginn der Corona-Krise und dem ersten Corona-Steuerhilfegesetz hat der Bundestag am 29. Juni 2020 das zweite Corona-Steuerhilfegesetz beschlossen. ... mehr (bitte loggen Sie sich ein)

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18.06.2020
Einreise von Saisonarbeitern: Keine Anmeldung mehr nötig, Bauernverband bietet Infos und Hinweise
Die Bundesregierung hat ein neues Konzeptpapier zur Einreise und Beschäftigung ausländischer Saisonarbeitskräfte verabschiedet. Die bisherigen Einreisebeschränkungen, insbesondere die Verpflichtung zur Anreise per Flugzeug, werden aufgehoben. Ab dem 16. Juni können Saisonkräfte aus EU-Mitgliedstaaten und assoziierten Schengen-Staaten wieder ohne vorherige Anmeldung einreisen - sowohl mit dem Flugzeug als auch auf dem Landweg. Dies gilt bis einschließlich 31. Dezember 2020 – vorbehaltlich aktueller Änderungen des Pandemiegeschehens. Mit dem Wegfall der Einreisebeschränkungen für Saisonkräfte ab dem 16. Juni entfiel auch die Pflicht zur Meldung der Einreise bei der Bundespolizei. Das Meldeportal des Bauernverbandes wird daher auf ein Informationsportal umgestellt. Die weiter notwenigen Informationsschreiben und Hinweise in verschiedenen Sprachen finden Sie nach Anpassung an die neuen Vorgaben hier ...


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18.06.2020
Bilanz zu Sonderregelung: Über 40.000 Erntehelfer über Bauernverbands-Portal eingereist
Der Bauernverband zieht eine positive Bilanz: Durch die von der Bundesregierung eingeführte Sonderregelung zur Einreise für Saisonarbeitskräfte wurden - von 2.323 landwirtschaftlichen Betrieben - zwischen Anfang April und 15. Juni 2020 knapp 48.000 Einreisen über das Internetportal „Saisonarbeit 2020“ des Bauernverbandes gemeldet. 40.318 Personen sind laut Bundespolizei dann tatsächlich mit dem Flugzeug nach Deutschland eingereist. „Diese Sonderregelung war wegen der geschlossenen Grenzen extrem wichtig für unsere Betriebe. Nur so konnten wir weiter unserer Verpflichtung nachkommen, die Bevölkerung mit hochwertigen, heimischen Nahrungsmitteln zu versorgen“, sagt der Präsident des Deutschen Bauernverbandes, Joachim Rukwied.

Bilanz des Verfahrens bis 15. Juni 2020:

  • Anzahl tatsächlich durchgeführte Flüge: 293
  • Anzahl angekündigte Erntehelfer DBV: 47.433 (April: 24.320, Mai: 21.260, Juni: 1.853)
  • Anzahl eingereiste Erntehelfer: 40.318 (April: 20.335, Mai: 18.373, Juni: 1.612)

Mehr dazu lesen Sie hier ...


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17.06.2020
Corona-Strategie: Weitere Lockerungen treten in Kraft
Das Kabinett hat die Bayerische Corona-Strategie erneut angepasst. Demnach wird der Katastrophenfall aufgehoben, die allgemeinen Kontaktbeschränkungen werden erweitert und es treten weitere Lockerungen in Handel, Gastronomie und bei Veranstaltungen in Kraft.  Mehr dazu lesen Sie hier ...


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10.06.2020
Saisonkräfte: Einreise über den Landweg möglich
Saisonkräfte aus den EU-Staaten und den assoziierten Schengen-Staaten dürfen ab 16. Juni 2020 wieder ohne Beschränkungen nach Deutschland einreisen. Die Regelungen gelten ab 16. Juni 2020 bis Jahresende. ... mehr


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03.06.2020
Gutschein-Aktion: Bayerns Milchwirtschaft stärkt die Gastronomie
Der Bayerische Milchförderungsfonds (MFF) und der milch.bayern e.V. verteilen 11.000 Gutscheine im Gesamtwert von 1,1 Mio. Euro als Zeichen des Zusammenhalts an die Gastronomie. ... mehr


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02.06.2020
Rumänische Generalkonsulin besucht Spargelbetrieb
Wie geht es rumänischen Saisonkräften in Bayern? Die Generalkonsulin von Rumänien in München, Iulia Ramona Chiriac, besuchte einen Spargelbetrieb im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen. ... mehr

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15.05.2020
Absätze müssen dringend wieder gesteigert werden
Die Corona-Pandemie und die damit verbundenen Beschränkungen sowie Einschränkungen auf Markt- und Absatzkanälen haben die Agrarmärkte weiter fest im Griff. Aktuell ist das gerade bei Kartoffeln, Fleisch und Milch der Fall. Aus Sicht des Bauernverbandes ist es enorm wichtig, dass die weggebrochenen Absatzkanäle so schnell als möglich wieder geöffnet werden. Die angekündigten schrittweisen Öffnungen von Biergärten, Restaurants und öffentlichen Einrichtungen sind hier ein erstes wichtiges Signal. ..mehr


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13.05.2020
Auch in Corona-Zeiten: Lebensmittel wertschätzen statt wegwerfen
Der Landesvorstand der Landfrauen fordert einen wertschätzenden Umgang mit Lebensmitteln und gibt wertvolle Tipps gegen die Lebensmittelverschwendung. ..mehr

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08.05.2020
Für Direktvermarkter: Kundeninformation zu Hygieneauflagen
Angesichts einiger Rückfragen haben wir eine Vorlage für eine Kundeninformation zu den Hygieneauflagen erstellt. Diese können Sie vor oder/und in Ihrem Hofladen aufhängen. Dies ist eine der möglichen geeigneten Maßnahmen, um die Anforderung nach einem Schutz- und Hygienekonzept umzusetzen und dazu beizutragen,  insbesondere den 1,5 m Abstand einzuhalten. Die Vorlage können Mitglieder nach dem Login im Downloadbereich herunterladen  (unter Erzeugung und Markt)

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05.05.2020
Keine Daten aus der Hand geben!
Für die Anmeldung der Saisonkräfte über das Portal www.saisonarbeit2020.bauernverband.net sind bestimmte Angaben erforderlich.Bitte geben Sie diese Daten, insbesondere Ihre Sozialversicherungsnummer bei der SVLFG sowie die InVeKoS-Nummer nicht aus der Hand, auch nicht wenn angeboten wird, dass die Anmeldung für Sie erledigt wird. Eine Weitergabe der persönlichen Daten der Betriebsleiter sowie derjenigen der Arbeitskräfte an Dritte wie etwa Personalvermittlungsunternehmen sollte nicht erfolgen, da von den landwirtschaftlichen Betrieben nicht kontrolliert werden kann, was mit ihren sensiblen Daten und denen der Arbeitskräfte geschieht, wenn die Betriebsleiter diese Daten aus der Hand gegeben haben.


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30.04.2020
Wie lassen sich Agrarmärkte in der Corona-Krise stabilisieren?
Die Corona-Pandemie hat auch die Agrarmärkte im Griff. Dabei kommt es gerade in jenen Produktbereichen zu schwerwiegenden Verwerfungen, in denen der Absatz für den Außer-Haus-Verzehr bzw. der Export eine herausragende Rolle spielt - zum Beispiel bei Milch, Rindfleisch oder Kartoffeln. Der BBV setzt sich für politische Unterstützung ein ... mehr


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29.04.2020
Heidl: "Gemeinsam können wir Herausforderungen meistern!"
Angesichts der der schwierigen Lage auf den Agrarmärkten für viele Produktbereiche, richtet Bauernpräsident Heidl eine persönliche Botschaft an Bayerns Land- und Forstwirte.  ...mehr

 

29.04.2020
Agrarmärkte stabilisieren: Bauernpräsident Heidl schreibt an Kaniber und Aiwanger
Die Corona-Pandemie hat auch die Agrarmärkte im Griff: gerade Produktbereichen wie Milch, Rindfleisch oder Kartoffeln, bei denen Außer-Haus-Verzehr und Export eine große Rolle spielen, erleben große Verwerfungen. Bauernpräsident Heidl hat sich daher an Bayerns Staatsregierung gewandt.  ...mehr

 

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23.04.2020
"Maskenpflicht" – das müssen Bauernmärkte und Direktvermarkter beachten
Ab Montag, 27. April 2020, gilt die allgemeine Pflicht in Bayern, dass in geöffneten Geschäften das Personal sowie Kunden und ihre Begleitpersonen ab dem siebten Lebensjahr Mund und Nase bedecken müssen ("Maskenpflicht"). Dies gilt auch für Bauernmärkte und Direkvermarkter. Mehr Infos nach dem Login


23.04.2020
LQB Bayern: Audits werden ab 29. April schrittweise wieder aufgenommen
Wegen der Corona-Ausbreitungsgefahr hatte die Landwirtschaftlichen Qualitätssicherung Bayern GmbH (LQB) ihre Qualitätsprüfungen der Systeme „Geprüfte Qualität – Bayern“, „Bio-Siegel“, QS und „Initiative Tierwohl“ auf landwirtschaftlichen Betrieben zeitweise ausgesetzt. Die Audits werden nun ab 29. April wieder sukzessive aufgenommen. Das ist deshalb wichtig, da sonst die Lieferberechtigungen nicht gewährleistet werden könnten. Sollte sich die Infektionslage verschlechtern, muss neu über das weitere Vorgehen entschieden werden. Mehr Infos gibt's ...hier


23.04.2020
EU-Kommission: EU-Beihilfe für private Lagerhaltung soll eingeführt werden

 

Am 22. April hat die EU-Kommission ein Paket zur Stabilisierung der Agrarmärkte in der Corona-Krise angekündigt. Das Paket muss nun noch von den EU-Mitgliedstaaten angenommen werden. Das soll bis Ende April erfolgen. Das Paket umfasst 80 Mio. € und beinhaltet insbesondere:

 

  • die Aktivierung von Beihilfen zur privaten Lagerhaltung für Magermilchpulver, Butter, Käse, Rindfleisch, Schaf- und Ziegenfleisch
  • die Aktivierung von Art. 222 der Gemeinsamen Marktordnung (GMO) für Milch, Kartoffeln und Blumen. So werden vorübergehend Mengenabsprachen ermöglicht, die normalerweise aus Wettbewerbsgründen verboten sind.
  • eine Flexibilisierung der Sektormaßnahmen für Wein, Obst und Gemüse sowie des Schulobstprogramms  

Der BBV hatte sich schon seit Wochen für die Aktivierung der Beihilfen zur privaten Lagerhaltung für Milchprodukte und Rindfleisch eingesetzt, um diese besonders betroffenen Märkte damit zumindest ein Stück weit zu entlasten. Weitere Infos gibt's ...hier

 

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21.04.2020
Oktoberfest und Landwirtschaftsfest dürfen wegen Corona nicht stattfinden
Ministerpräsident  Söder und der Münchner Oberbürgermeister Reiter haben bekanntgegeben, dass das Münchner Oktoberfest in diesem Jahr nicht stattfinden wird. Die Staatsregierung und die München hätten wegen der Corona-Pandemie und der unkalkulierbaren Ausbreitungsgefahr durch Großveranstaltungen entschieden, dass die Wiesn und ähnliche Feste in Bayern in diesem Jahr nicht stattfinden dürfen. Auch das Zentrale Landwirtschaftsfest kann es deshalb laut Reiter nicht geben. Der Bayerische Bauernverband bedauert, dass das traditionsreiche Fest 2020 entfallen muss. Wegen der aktuellen Corona-Pandemie hat der Bauernverband jedoch großes Verständnis für diese Entscheidung der Staatsregierung und der Landeshauptstadt. Mehr Infos und ein Videostatement von Bauernpräsident Walter Heidl gibt's ...hier

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20.04.2020
Saisonkräfte: Informationen, Checklisten und Plakatvorlagen in verschiedenen Sprachen
... stellt die SVLFG zur Verfügung. Sie können die Unterlagen im Downloadbereich für Mitglieder (unter "Steuern und Recht") herunterladen. Bitte loggen Sie sich hierzu ein!

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16.04.2020
Bundeslandwirtschaftsministerium und Rentenbank starten Bürgschaftsprogramm
Die Landwirtschaftliche Rentenbank bietet mit Unterstützung des Bundeslandwirtschaftsministeriums ab 16. April Liquiditätssicherungsdarlehen an, die mit einer Bürgschaft kombiniert sind. Das Programm richtet sich an Unternehmen aus der Landwirtschaft einschließlich Wein- und Gartenbau, Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur, die unter den Folgen der Corona-Pandemie leiden und nicht über ausreichend Sicherheiten verfügen. Angeboten werden Darlehen in Höhe von maximal drei Millionen Euro. Sie können bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) bis zu 90 Prozent der Darlehenssumme verbürgt werden, bei Großunternehmen bis zu 80 Prozent. Service-Nummer für Kreditanfragen: 069/2107-700. Weitere Infos zum Programm und zur Antragsstellung unter www.rentenbank.de (Programminformation 2 / 2020).

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15.04.2020
Portal „Saisonarbeit2020“: Positive Zwischenbilanz nach einer Woche
Der Bauernverband zieht ein positives Fazit nach einer Woche des Sonderverfahrens zur Einreise ausländischer Erntehelfer über das Portal „Saisonarbeit2020“: Kurzfristig ist es gelungen, einen geordneten Einreiseweg zu organisieren, der den Anforderungen des Infektionsschutzes gerecht wird und zugleich Anbau und Ernte der deutschen Landwirtschaft sichert. Ersten Anlaufschwierigkeiten wurde auf rumänischer Seite durch die Vorgabe begegnet, dass Flüge nun 48 Stunden vorher angekündigt werden müssen. Das ist auch aus unserer Sicht eine sinnvolle Maßnahme. Die jeweils für April und Mai zugelassenen 40.000 ausländischen Erntehelfer werden nach jetzigem Stand ausreichend sein. Für April ist die Anzahl derzeit noch nicht einmal zur Hälfte ausgeschöpft. Die Landwirte können also in Ruhe planen, denn sie müssen die besonderen Vorgaben zum Infektionsschutz beachten und umsetzen. ...mehr

 

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10.04.2020
Erste Erntehelfer aus Osteuropa in Bayern gelandet
Landwirte in ganz Bayern benötigen dringend Unterstützung von Saisonhelfern, damit unter anderem Spargel, Salat, Hopfen sowie Erdbeeren pünktlich gepflanzt, gepflegt und geerntet werden können. Der erste Sonderflug nach Bayern - eine Maschine mit 187 Passagieren aus Bukarest - ist am Freitagnachmittag auf dem Flughafen Nürnberg eingetroffen. Eine weitere Maschine aus Iași wird am Abend erwartet. ... mehr

10.04.2020
Hygienestandards bei Einreise, Unterbringung und Arbeit gelten für alle Saisonarbeitskräfte
Durch die neue Einreise-Quarantäneverordnung (EQV) hat das Bayerische Gesundheitsministerium jetzt weitere Quarantänemaßnahmen für nach Bayern Einreisende Personen festgelegt. Jeder nach Bayern Einreisende muss sich unverzüglich in seine Wohnung oder eine geeignete Unterkunft begeben und sich dort für 14 Tage absondern sowie das zuständige Gesundheitsamt informieren. Ausnahmen sind z.B für Erntehelfer vorgesehen, die für mindestens drei Wochen zum Arbeiten nach Deutschland kommen, wenn am Ort ihrer Unterbringung und ihrer Tätigkeit in den ersten 14 Tagen nach der Einreise gruppenbezogen betriebliche Hygienemaßnahmen und Vorkehrungen zur Kontaktvermeidung außerhalb der Arbeitsgruppe ergriffen werden. Die Unterbringung darf nur zur Ausübung der Tätigkeit verlassen werden, Besuch ist nicht gestattet. Damit gelten die strengen Vorgaben für Saisonarbeitskräfte aus dem Konzeptpapier der Bundesregierung unabhängig von ihrem Heimatstaat oder der Art ihrer Anreise. Die Regelungen gelten ab 10. April 2020. Die gesamte Verordnung über Quarantänemaßnahmen für Einreisende zur Bekämpfung des Coronavirus gibt's ... hier

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08.04.2020
Landwirtschaft arbeitsfähig halten
Vor dem Hintergrund der aktuellen Pandemie durch das Coronavirus hat der Deutsche Bauernverband weitere dringende Maßnahmen zur Unterstützung der deutschen Landwirtschaft in der Krise gefordert. Zunehmend werden sich auch die Folgen einer globalen wirtschaftlichen Rezession auf die Landwirtschaft und die Agrarmärkte niederschlagen. Um die Landwirtschaft arbeitsfähig zu halten und die Auswirkungen einer negativen wirtschaftlichen Entwicklung abzuschwächen, fordert der bayerische Bauernpräsident Walter Heidl zusammen mit dem DBV-Vorstand u. a. den Ausbau von Liquiditätssicherungsdarlehen, die Einreisemöglichkeit für Grenzpendler oder weitere Zuverdienstmöglichkeiten für inländische Erntehelfer. ... mehr

 

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07.04.2020
Tipps zur Nutzung des Saisonkräfte-Portals: Schritt-für-Schritt-Anleitung für Betriebe
Sie benötigen dringend Saisonarbeiter und wollen Arbeitskräfte aus Rumänien per Flugzeug nach Deutschland holen? Wir erklären, wie Sie in fünf Schritten zum Ziel kommen. ... mehr

 

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06.04.2020
Portal zur Anmeldung ausländischer Saisonarbeiter online
Ab sofort können landwirtschaftliche Betriebe sich auf dem Portal saisonarbeit2020.bauernverband.de anmelden und dort die nötigen Informationen für die Einreise osteuropäischer Saisonarbeitskräfte an die Bundespolizei übermitteln. Die Eingabe der Daten muss mindestens 48 Stunden vor Abflug erfolgen! ...mehr



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03.04.2020
Einreise ausländischer Saisonkräfte: Datenplattform startet kommende Woche
Im April und im Mai dürfen jeweils 40.000 osteuropäische Saisonkräfte per Flugzeug nach Deutschland einreisen. Dieser Erlass der Bundesregierung wird voraussichtlich ab kommendem Montag gelten. Der Bauernverband informiert und unterstützt seine Mitglieder bei der Umsetzung der Einreise: Die Meldung der benötigten Daten, u. a. Name des Betriebes, der Arbeitnehmer, Flugnummer etc., wird über ein Internetportal erfolgen. Dieses Portal wird voraussichtlich zu Beginn der kommenden Woche freigeschaltet. Dort gibt es dann auch alle Infos zum Verfahren und den benötigten Unterlagen. ... mehr

03.04.2020
Corona-Soforthilfe jetzt auch für landwirtschaftliche Betriebe mit mehr als zehn Mitarbeitern
Die bayerische „Corona-Soforthilfe“ wird auch auf landwirtschaftliche Betriebe ausgeweitet, die mehr als zehn Mitarbeiter beschäftigen. Zu diesen Betrieben gehören zum Beispiel Zierpflanzen-Produzenten, die große Stückzahlen für den Handel produzieren oder große Gemüseanbaubetriebe, die den Frischmarkt oder die Verarbeitungsindustrie beliefern. ... mehr

03.04.2020
Asylbewerber als Saisonkräfte
Alle Betriebe, die Asylbewerber als Saisonarbeitskräfte beschäftigen wollen, finden hier relevante Informationen. Bitte loggen Sie sich dazu ein! ... mehr



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02.04.2020
Corona-Soforthilfen im Überblick
Antragsformulare für Hilfen von Bund und Freistaat sind in Bayern zusammengefasst
Bund und Länder haben eine Verwaltungsvereinbarung über die bestehenden Hilfen einzelner Bundesländer und die geplante Soforthilfe der Bundesregierung abgeschlossen. Wir geben einen Überblick über alle Hilfsprogramme. Wer sich einloggt, findet alle Informationen in BBV-Handzetteln übersichtlich aufgelistet. ...mehr



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01.04.2020
Saisonarbeiter: BBV-Generalsekretär im Bayerischen Rundfunk
Ob es in kommenden Wochen und Monaten wie gewohnt bayerisches Obst und Gemüse, entscheidet sich in diesen Tagen. Denn im Moment fehlen viele Saisonarbeiter. Das machte BBV-Generalsekretär Georg Wimmer im Interview mit B5 aktuell ("Thema des Tages" zum Nachhören) und als Studiogast in der BR Rundschau um 18:30 Uhr deutlich. "Wir wollen nicht einfach die Grenzen öffnen. Aber nötig ist jetzt, dass gezielt qualifizierte Kräfte unter Einhaltung strengster Hygienemaßnahmen auf bayerische Höfe geholt werden können!"



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30.03.2020
Corona-Soforthilfe für Landwirte
Massives Nachhaken der Verbände zeigt Wirkung
Bund und Länder haben am letzten Freitag die Details der Soforthilfe für Kleinunternehmen bis 10 Beschäftigte beschlossen. Zuvor gab es Anzeichen aus dem Bundeswirtschaftsministerium und von einigen Ländern, dass die Landwirtschaft außen vor bleiben sollte. Im guten Zusammenspiel der Landesbauernverbände, des Deutschen Bauernverbandes und der Gartenbauverbände konnte das mit vielen Telefonaten und eiligen Briefen geändert werden. ... mehr

30.03.2020
Bayern verlängert die Ausgangsbeschränkungen bis 19. April 2020
Bereits seit 21. März 2020 gelten in Bayern vorläufige Ausgangsbeschränkungen. Jetzt hat der bayerische Ministerpräsident Markus Söder bekanntgegeben, dass diese Regelung verlängert wird und bis einschließlich 19. April gelten soll. ... mehr

30.03.2020
EU-Kommission fordert offene Grenzen für Saisonarbeiter
Einem akutellen Bericht der tagesschau zufolge hat die EU-Kommission die Mitgliedstaaten dazu aufgefordert, die Freizügigkeit von Saisonarbeitskräften während der Corona-Krise nicht einzuschränken. Die Grenzschließungen seien zwar verständglich,  systemrelevante Arbeitskräfte wie Erntehelfer jedoch müssten ihr Ziel trotzdem ohne Zeitverlust erreichen können. ... mehr

 

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27.03.2020
Bußgeldkatalog zus Ausgangsbeschränkungen in Bayern
Land-und Forstwirtschaft als systemrelevanter Bereich weitgehend außen vor
Das bayerische Gesundheitsministerium und das bayerische Innenministerium haben einen Bußgeldkatalog bei Verstößen gegen die vorläufigen Ausgangsbeschränkungen herausgegeben. Er dient als Orientierung für die bayerische Kreisverwaltungsbehörden und die Polizei. Demnach werden zum Beispiel 150 Euro fällig, wenn man seine Wohnung ohne triftigen Grund verlässt oder den Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Menschen nicht einhält. Laut Innenminister Joachim Herrmann sollen die Kontrollen weiter ausgebaut und Verstöße konsequent sanktioniert werden. ... mehr

27.03.2020
Grenzen für erfahrene Saisonkräfte schnellstmöglich wieder öffnen
Einreisestopp für osteuropäische Erntehelfer: Rukwied schreibt an Kanzleramtschef
Die Anhebung der Hinzuverdienstmöglichkeiten wird hoffentlich dazu führen, den Ersatz für die fehlenden Hilfskräfte in Deutschland zu finden. Ein Blick in die aktuellen Job-Portale unter www.saisonarbeit-in-deutschland.de oder www.daslandhilft.de zeigt jedoch: die meisten Interessenten suchen einen Teilzeitjob. Um die rund 100.000 erfahrenen Saisonkräfte aus Osteuropa zu ersetzen, die in den nächsten zwei Monaten gebraucht werden, ist also eine riesige Zahl an Helfern nötig. Das würde aber auch eine deutliche Erhöhung des Infektionsrisikos bedeuten - insbesonde weil Arbeitnehmer aus Deutschland nicht auf dem Hof übernachten, sondern zu ihren Familien nach Hause zurückkehren. Das macht der deutsche Bauernpräsident Joachim Rukwied in einem Brief an Kanzleramtschef Helge Braun deutlich und fordert, dass die Grenzen für erfahrene osteuropäische Saisonkräfte schnellstmöglich wieder geöffnet werden. Den Brief finden Sie ... hier

 

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26.03.2020
Einreisestopp für Saisonarbeitskräfte: weitere Erleichterungen im Arbeits- und Sozialrecht nötig
Der vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat verfügte sofortige Einreisestopp für osteuropäische Saisonarbeitskräfte verschärft die Lage für Betriebe dramatisch. Um die Lücke zu füllen und kurzfristig Menschen in und aus Deutschland für die Arbeiten zu gewinnen, sind Erleichterungen im Arbeits- und Sozialrecht nötig. Das machten Bauernverband, Raiffeisenverband, der Gesamtverband der land- und forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände, der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft und der Zentralverband Gartenbau in einem gemeinsamen Schreiben an die Vorsitzenden der Bundestagsfraktionen von Union und SPD und weitere Bundespolitiker deutlich. ... mehr

26.03.2020
Bewertung des Corona-Hilfsprogramms des Bundes
Die Veränderung der Arbeitszeitregelungen biete den Betrieben mehr Flexibilität und die Ausweitung der 70-Tage-Regelung für Saisonarbeitskräfte auf 115 Tage lasse die wenigen vorhandenen Arbeitskräfte länger im Land bleiben. Auch die Verbesserung der Zuverdienstgrenzen bei Kurzarbeitern und Rentnern sei ein gutes Signal. Zu den finanziellen Soforthilfen für kleine Unternehmen bis 10 Beschäftigte setzt der Bauernverband darauf, dass diese wie angekündigt allen Unternehmen und damit auch der Landwirtschaft offenstehen. ... mehr

26.03.2020
Agrarmärkte im Zeichen von Corona
Corona hat auch die Agrarmärkte im Griff. Aktuell sieht man vor allem kurzfristige Schocks durch unterbrochene bzw. verzögerte Handelsbeziehungen sowie erhebliche Nachfragerückgänge bei bestimmten Absatzkanäle. Wir haben für Sie eine Übersicht zusammengestellt. ... mehr

 

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25.03.2020
Herr Seehofer, nehmen Sie das pauschale Einreiseverbot zurück!
Bäuerinnen und Bauern tun im Moment alles dafür, damit die Lebensmittelversorgung gesichert ist. Doch ab Mittwochabend soll auf Anweisung des Innenministeriums kein einziger Erntehelfer aus Osteuropa mehr einreisen dürfen – und das nachdem Julia Klöckner am Vortag noch verkündet hat, dass osteuropäische Arbeitskräfte weiterhin die Möglichkeit zur Einreise gegeben werden soll. ...mehr

25.03.2020
Saisonkräfte: Einreisestopp aus Osteuropa droht dringende Arbeit zu verhindern
Ab Mittwochabend soll auf Anweisung des Innenministeriums kein einziger Erntehelfer aus Osteuropa mehr einreisen dürfen. Bauernpräsident Heidl hat sich bereits an den Bundesinnenminister gewandt. Was die neue Regelung für Ihre Saisonarbeitskräfte bedeutet, erfahren Sie hier. ...mehr

25.03.2020
Geändete Modalitäten bei Ausschreibungen für Biomasse und Windkraft
Die Bundesnetzagentur hat aufgrund der Corona-Krise jetzt Infos zum veränderten Vorgehen für die Ausschreibungen von Windkraft und Biomasse veröffentlicht. Die neuen Regelungen setzen die Fristen und Vertragsstrafen vorerst außer Kraft. ...mehr

25.03.2020
Bundes-Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Soloselbständige
Die Bundesregierung bereitet ein Programm vor, das angesichts der Corona-Probleme Kleinstunternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen Soforthilfe leisten soll. Dazu gehören auch Soloselbständige und Angehörige der Freien Berufe. ... mehr


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24.03.2020
Innenministerium stoppt Einreise ausländischer Saisonkräfte vorerst Ab sofort ist die Einreise osteuropäischer Saisonkräfte nicht mehr möglich. Dies hat das Bundesinnenministerium als weitere Maßnahme gegen die Ausbreitung des Coronavirus beschlossen. Einreisen sind damit bis auf Weiteres weder auf dem Landweg noch per Flugzeug möglich. Ausnahmen gibt es nur für bereits in der Anreise befindliche Personen. Mit dieser Maßnahme verschärft sich die Situation vor allem für Sonderkulturbetriebe, die im Augenblick dringend auf Saisonkräfte angewiesen sind, noch einmal deutlich. Der Bauernverband fordert eine eine schnelle Aufhebung des Einreiseverbots.

24.03.2020
Bayern: Staatsregierung bringt weitere Hilfe auf den Weg
Sonderfonds Corona-Pandemie soll auf 20 Mrd. Euro anwachsen
Das bayerische Kabinett hat einen 2. Nachtragshaushalt 2020 mit nochmals 10 Mrd. Euro zusätzlich beschlossen. Der Sonderfonds Corona-Pandemie wächst damit auf 20 Mrd. Euro. Damit sollen die notwendige Maßnahmen in der aktuellen Krise finanziert werden, alleine fünf Mrd. Euro sollen für kleine und mittelständische Unternehmen in Bayern zur Verfügung stehen, um sie mit Soforthilfen akut in ihrer Liquidität zu stützen. ... mehr

24.03.2020
Corona: Steuerliche Liquiditätshilfen für Unternehmen - Aktualisierte Angaben
Staat verspricht liquiditätsschonenden Steuervollzug
Unternehmen wird angesichts der Beeinträchtigung durch die Corona-Pandemie mit einem liquiditätsschonenden Steuervollzug entgegengekommen. Konkret geht es um erleichterte Stundung, einfache Kürzung von Vorauszahlungen und den Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen. ... mehr

24.03.2020
Blauzunge: Keine Tests am LGL
Ab sofort kostenpflichtige Untersuchung bei privaten Laboren
Seit dem 21. März werden beim Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) keine BVT-Handelsuntersuchungen mehr vorgenommen, da die Laborkapazitäten für Corona-Untersuchungen benötigt werden. ... mehr

24.03.2020
Was bedeuten neue Regeln für Landwirtschaft?
Corona-Pandemie: Ausgangsbeschränkungen in ganz Bayern
Die Corona-Pandemie führt täglich zu neuen und geänderten Rahmenbedingungen. Die wichtigsten Infos zu den Ausgangsbeschränkungen und wie sie unsere Bäuerinnen und Bauern betreffen gibt's hier ...mehr


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23.03.2020
Das steckt im "Corona-Paket"
Bundesregierung greift Forderungen des Bauernverbandes auf
Die Bundesregierung hat am 23. März ein „Corona-Paket“ beschlossen, das auch Erleichterungen für die Land- und Forstwirtschaft umfasst. Damit greift die Bundespolitik einige Anliegen des Bauernverbandes auf. Alle Infos erhalten Sie ... hier

23.03.2020
Ausgangsbeschränkungen: Bescheinigung für landwirtschaftliche Betriebe zum Download
Seit 21. März 2020 gelten in Bayern erhebliche Ausgangsbeschränkungen. Damit müssen Bürgerinnen und Bürger grundsätzlich zu Hause zu bleiben, außer es liegen triftige Gründe vor. In der Landwirtschaft als systemrelevantem Bereich bleiben die Arbeit auf Feldern und Wiesen, das Versorgen von Tieren und unmittelbar damit zusammenhängende Tätigkeiten (z.B. notwendige Transporte) ausdrücklich erlaubt. Eine Bescheinigung, die Mitarbeiter bei Kontrollen dabei haben sollten, zum Download finden Sie ... hier

23.03.2020
Erleichterungen für Saisonarbeit beschlossen
Das Bundeskabinett hat Hilfen für die Land- und Ernährungswirtschaft beschlossen. Im Fokus steht derzeit die Unterstützung der Sonderkulturbetriebe, u. .a durch die Ausweitung der 70-Tage-Regelung auf 115 Tage, mehr Flexibilität bei Arbeitszeitregelungen sowie die Lockerung von Hinzuverdienstgrenzen. Die BMEL-Pressemitteilung gibt es ...hier

23.03.2020
Gemeinsam gegen Arbeitskräftemangel
Der Bayerische Bauernverband, das Kuratorium Bayerischer Maschinen- und Betriebshilferinge e. V. und der Arbeitgeberverband für die Land- und Forstwirtschaft in Bayern e.V. in dieser schwierigen Zeit gegen den Arbeitskräftemangel auf den Betrieben ein - mit einem gemeinsamen Aufruf. ... mehr


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22.03.2020
Jetzt an Abgeordnete schreiben!
Düngeverordnung: Gemeinsam gegen überstürzte Entscheidung am kommenden Freitag
Wegen Corona ist auch die Politik im Krisenmodus. Am 27. März findet eine Bundesrats-Sondersitzung statt, um über schnelle Maßnahmen zu entscheiden. Auch die Entscheidung zur Düngeverordnung könnte schon in dieser Sitzung fallen. Schreiben Sie an Abgeordnete, um eine überhastete Entscheidung zu verhindern. Einen Musterbrief und die Kontaktdaten der Abgeordneten gibt es ...hier


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21.03.2020
Infos per Formular vorab an Bundespolizei übermitteln
So klappt Einreise von Saisonarbeitskräften trotz Einreisebeschränkung
Viele Erntehelfer fehlen, weil sie an den Grenzen wegen Corona nicht einreisen können. Die Abfertigung von Saisonarbeitskräften, die per Flugzeug einreisen wollen, klappt oft nicht. Um die Einreise zu ermöglichen, müssen der Bundespolizei genaue Infos übermittelt werden. Das nötige Formular gibt es ...hier


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20.03.2020  
Saisonkräfte gesucht?

Kostenfreie Hilfe bietet www.Saisonarbeit-in-Deutschland.de
In den vergangenen Tagen haben uns zahlreiche Anfragen von Betrieben erreicht, die händeringend Saisonkräfte suchen. Um die Versorgung mit frischem Obst und Gemüse zu sichern, bieten gleichzeitig viele BürgerInnen Ihre Hilfe an. Die Plattform www.Saisonarbeit-in-Deutschland.de bringt Betriebe und potenzielle Helfer zusammen. Wegen der aktuellen Krisensituation ist die Nutzung ab sofort kostenlos! ... mehr

20.03.2020
Aus aktuellem Anlass: Neue Motive unserer Kampagne
#EssenAusBayern ist wichtiger denn je!
Mit den neuen Motiven wollen wir unsere wichtige Aufgabe und Arbeit für die Lebensmittelversorgung deutlich machen. In dieser Krise leisten die bayerischen Bäuerinnen und Bauern nämlich alles, um die Versorgung der Menschen. ...mehr

20.03.2020
Befragung zu Saisonkräften: Danke für große Beteiligung!
Herzlichen Dank an alle, die sich an der DBV-Umfrage zu Saisonkräften beteiigt haben. Der Rücklauf war überwältigend! ... mehr


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19.03.2020  
Trotz Corona-Krise: "Landwirtschaft und Versorgung müssen weiter funktionieren!"
Telefonkonferenz zwischen Landwirtschaftsministerin Kaniber und Bauernpräsident Heidl
Wegen Corona haben sich am die bayerische Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber und Bauernpräsident Walter Heidl ausgetauscht .Beide vereinbartem, in Ihrem Verantwortungsbereich alles in Ihrer Macht Stehende zu unternehmen, damit alle Landwirtschaftsbetriebe und die gesamte Versorgungskette weiter funktionieren. Nur so könne die Bevölkerung mit bayerischen Lebensmitteln versorgt werden. ... mehr


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18.03.2020
Bauernpräsident Heidl: „Ordnungsgemäßes Verfahren ist nicht gewährleistet"
Bundesrat sollte Entscheidungen zu Düngeverordnung und Tierhaltung verschieben
Wegen der Ausbreitung des Coronavirus kann auch der reguläre Politikbetrieb kaum noch aufrechterhalten werden. Bauernpräsident Heidl hat die Staatsregierung aufgefordert, sich für eine Verschiebung einzusetzen. ... mehr

18.03.2020
Telefonische Beratung zum Mehrfachantrag: Das sollten Sie vorbereiten
Das Wichtigste zur Telefonberatung und Punkte, die vorab geklärt werden müssen
Sie müssen uns auf jeden Fall eine Vollmacht für iBalis ausstellen und sollten die nötigen Unterlagen im Vorfeld an den Fachberater mailen oder faxen. Was Sie sonst noch vorbereiten müssen, lesen Sie hier. ... mehr

18.03.2020
Betriebs- und Haushaltshilfe bei Erkrankung – nicht bei Quarantäne
Informationen der SVLFG zu Betriebs- und Haushaltshilfe
Wer am Coronavirus erkrankt ist (UCD-Diagnose 07.1), hat Anspruch auf Betriebs- und Haushaltshilfe, sofern alle weiteren Voraussetzungen vorliegen. ... mehr

18.03.2020
Verfügbarkeit von Saisonarbeitskräften – Umfrage gestartet
Was bedeuten die Einschränkungen durch Corona für die Verfügbarkeit von Saisonarbeitskräften? Dazu hat der Bundesverband Gemüse eine Umfrage gestartet. Beteiligen Sie sich bitte an der Befragung! ... mehr

18.03.2020
Weitere Informationen des BBV und der Ministerien:

  • BBV: Fragen und Antworten für die Land- und Forstwirtschaft ...zum Download
  • Bayern/StMELF: Aktuelle Fragen und Antworten zu Auswirkungen auf die Land- und Forstwirtschaft ... mehr
  • Bund/BMEL: Fragen und Antworten ... mehr


18.03.2020
Agrar- und Landhandel bleiben geöffnet
Kein Grund zu Hamsterkäufen in der Landwirtschaft
Der Agrar- und Landhandel ist ausdrücklich von jeder Schließung durch die Allgemeinverfügung im Katastrophenfall ausgeschlossen. Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner hatte am Dienstag die Landwirtschaft zur kritischen Infrastruktur gezählt, die unter Berücksichtigung des notwendigen Gesundheitsschutzes aufrecht erhalten bleiben müsse. ... mehr

 

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17.03.2020
Video-Botschaft von Präsident Walter Heidl zur Corona-Pandemie
Die Auswirkungen der sich möglicherweise weiter zuspitzenden Situation insbesondere auf die Landwirtschaft können noch nicht abgeschätzt werden. In einer persönlichen Botschaft an die Bäuerinnen und Bauern macht Walter Heidl deutlich, dass sich der Bauernverband dafür einsetzen wird, dass landwirtschaftliche Betriebe und die heimische Lebensmittelerzeugung jetzt gezielt unterstützt werden. Es gelte zusammen diese schwierige Zeit zu meistern, Mut und Zuversicht zu bewahren und möglichst gesund aus der Krise hervorzugehen. ... mehr


17.03.2020
Heidl bittet um Wertschätzung und Rücksicht in der Krise
Appell zu fairem Verhalten in der Lebensmittelkette
Bauernpräsident Heidl hat eindringlich an alle abnehmenden Stufen in der Lebensmittelkette appelliert, Wertschätzung und Rücksicht in dieser Krise walten zu lassen. Der Versorgungsleistung durch die Landwirtschaft komme in Zeiten der Corona-Pandemie eine besondere, ja existenzielle Bedeutung zu. Die Bäuerinnen und Bauern werden dieser wichtigen Aufgabe weiterhin mit hohem Einsatz nachkommen, aber „wir werden das Verhalten der Marktpartner genau beobachten und Fehlverhalten klar benennen.“ ... mehr

17.03.2020
BBV-Geschäftsstellen bleiben weiterhin für Sie telefonisch und per E-Mail erreichbar
Der Bayerische Bauernverband reagiert mit zusätzlichen Präventionsmaßnahmen und Veränderungen im Arbeitsalltag auf die Ausbreitung des Coronavirus´. Wir sind jedoch weiterhin für Sie da! Der Dienstbetrieb an den BBV-Geschäftsstellen wird aufrechterhalten. Wir bitten darum, Fragen und Anliegen vorrangig telefonisch mit den Fachleuten der Geschäftsstellen zu klären. ...mehr

17.03.2020
Bauern stellen Versorgung sicher
Grundversorgung in Bayern: Rascher Gipfel per Telefonkonferenz nötig
Neben den medizinischen Aspekten muss jetzt aus Sicht des Bayerischen Bauernverbandes eine sichere und souveräne Versorgung mit Lebensmittel oberste Priorität haben. Um für Bayern eine bestmögliche Versorgung zu gewährleisten, Fragen zu klären, Notfallpläne zu erarbeiten und Logistikketten sicherzustellen, hat Bauernpräsident Heidl bereits am Freitag, 13. März 2020, die bayerische Landwirtschaftsministerin Kaniber gebeten: „Bitte organisieren Sie jetzt rasch den nötigen Austausch zwischen Agrarwirtschaft, Verarbeitern, Handel und Fachbehörden!“ ... mehr

17.03.2020
Corona-Knigge: Plakatvorlagen für Mitgliedsbetriebe
Verhaltensempfehlungen zum Herunterladen
Für Mitgliedsbetriebe stellt der Bayerische Bauerverband einen Corona-Knigge als Vorlage zum Herunterladen zur Verfügung. Betreiber von Hofläden etc. können diese Plakatvorlagen zum Aushängen in Ihren Läden nutzen. Wählen Sie dazu die entsprechende Größe aus, laden Sie sie herunter und drucken Sie sie aus. ... mehr


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16.03.2020
Corona: Bayern im Katastrophenfall - was gilt?
Aktuelle Informationen für land- und forstwirtschaftliche Betriebe
Ministerpräsident Markus Söder hat am Montag wegen des Coronavirus den Katastrophenfall in Bayern ausgerufen. Einen Überblick darüber, was das bedeutet, welche Regeln nun gelten, was jeder einzelne nun zu beachten hat und was auch für land- und forstwirtschaftliche Betriebe wichtig ist, bietet die BBV-Webseite. Dort können zwei pdf-Dokumente heruntergeladen werden, weitere Details und zusätzliche Informationen werden laufend ergänzt! ... mehr


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13.03.2020
Heidl zur Corona-Krise: "Schwierige Zeit zusammen meistern"
Bauernverband sagt Veranstaltungen ab und setzt sich für regionale Erzeugung ein ... mehr