Position: Bürokratie vermeiden, Flexibilität sichern!
Die geplanten Anpassungen bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer müssen wegen einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 17. Dezember 2014 erfolgen, in der das Gericht verschiedene Mängel an der bisherigen Regelung aufgezeigt hatte.