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Agrar- und Landhandel bleiben geöffnet

Kein Grund zu Hamsterkäufen in der Landwirtschaft

18.03.2020 | Wie uns das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mitteilte, ist der Agrar- und Landhandel ausdrücklich von jeder Schließung durch die Allgemeinverfügung im Katastrophenfall ausgeschlossen.

Der Agrar- und Landhandel bleibe geöffnet, soweit die Mitarbeiter der Handelsunternehmen weiterhin ihrer Arbeit nachgehen können. Es gebe daher keinen Grund zur Panik oder den in Einzelfällen geschilderten Hamsterkäufen durch Landwirte. Die meisten Landhändler hätten sich schon vor Monaten mit den wichtigsten Produkten eingedeckt. Das gilt für den Dünger-, Saatgut- und Pflanzenschutzmittelmarkt. Die Hallen seien gut gefüllt.

Klöckner: Landwirtschaft ist systemrelevant

Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner hatte am Dienstag die Landwirtschaft zur kritischen Infrastruktur gezählt, die unter Berücksichtigung des notwendigen Gesundheitsschutzes aufrecht erhalten bleiben müsse.

Eine flächendeckende, eine starke Landwirtschaft im eigenen Land sei und bleibe wichtig. „Daher begrüße ich auch Lockerungen bei der Sonntagsarbeit und des Sonntagsfahrverbots, damit die Waren in den Supermärkten auch montags aufgefüllt sind“, so die Ministerin. Auch für andere Bereiche werde an pragmatischen Lösungen gearbeitet, etwa wenn es um das Personal im Handel oder um Arbeitskräfte in der Landwirtschaft und im Gartenbau geht. Sie wisse um die Sorgen – etwa um die Gefahr fehlender Saisonarbeitskräfte aus dem Ausland aufgrund der Reisebeschränkungen.

„Dazu sind wir untereinander im Gespräch und gemeinsam mit meinen Ressortkollegen prüfe ich Möglichkeiten, wie wir unterstützen können“, betonte Klöckner. „Landwirtschaft, Nahrungsmittelproduktion und die flächendeckende Verfügbarkeit von Lebensmitteln sind für unser Land systemrelevant.“