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    "Maskenpflicht" – das müssen Bauernmärkte und Direktvermarkter beachten
Diese Regeln müssen eingehalten werden
        22.06.2020 |             Seit 27. April 2020 besteht in Bayern die Pflicht, in Ladengeschäften des Einzelhandels sowie bei der Nutzung von Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs und der hierzu gehörenden Einrichtungen (U-/S-Bahn-Steig, Haltestellen etc.) eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Einzelheiten nach dem Login.
      
    
    Zugangsbeschränkung
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