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LKK-Beitragsänderungen ab dem 01.01.2026
Hintergründe, Details und Betroffenheit
14.01.2026 | Die aktuellen Beitragsänderungen der LKK hatten einige Fragen aufgeworfen. Hier finden Sie Informationen über die Details, Hintergründe und Betroffenheit.
Allgemeine Beitragserhöhung
- Anstieg der Beiträge für pflichtversicherte Unternehmer und freiwillig Versicherte der LKK um 7 Prozent
- frühestens ab 2027 geringe entlastende Effekte aufgrund des von der Bundesregierung beschlossenen Sparpaket zur Entlastung der gesetzlichen Krankenkassen um bis zu zwei Milliarden Euro
Beitragsänderungen aufgrund von neuem Beitragsmassstab seit 2025 und Wechsel des Wirtschaftsjahres
- Bis 2025: Bisheriger Maßstab ist korrigierter Flächenwert.
- 2025: Aufgrund Grundsteuerreform ist korrigierter Flächenwert als Grundlage für die Berechnung des LKK-Versicherungsbeitrags nicht mehr geeignet.
- → 01.01.2025: Einführung des Standardeinkommens als neuer Beitragsmaßstab auf Basis von Daten von KTBL e.V. und Thünen-Institut
- Weiterentwicklung des Maßstabs durch SVLFG führt zu verfeinerter Zuordnung einzelner Produktionsverfahren zu den Katasterarten
Änderungen bei Katasterarten der SVLFG
- Zwei Kategorien für Kartoffeln: ab 01.01.2026 zwei Katasterarten „Speisekartoffeln“ und „Stärkekartoffeln“ mit unterschiedlichen Standardeinkommenswerten
- Neuzuordnung bei Arznei-, Gewürz- und Aromapflanzen: teilweise Zuordnung von „Mähdrusch“ statt „Industriegemüse mit mechanischer Ernte“. Achtung: Versicherte müssen 2026 noch selbst beantragen, dass diese Kulturen dem Verfahren „Mähdrusch“ zugeordnet werden, da SVLFG noch keine Angaben aus Mehrfachanträgen übernehmen kann.
Warum die LKK auch weiterhin aus der Landwirtschaft nicht wegzudenken ist
Für die Landwirtschaftsfamilien hat die Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK) als eigenständige Krankenversicherung bisher und auch weiterhin eine besondere Bedeutung und auch Vorteile:
- Preisvorteil: Zum einen ist die LKK gegenüber dem allgemeinen gesetzlichen Krankenversicherungssystem nach wie vor preiswerter für Landwirte und mitversicherte Familienangehörige
- Exklusivleistung Betriebs- und Haushaltshilfe: Zum anderen bietet die LKK gerade für Bauernfamilien im Bedarfsfall die exklusive Leistung der Betriebs- und Haushaltshilfe.
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