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2026 02 27 GAP Digitales Büro
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LKK-Beitragsänderungen ab seit 1. Januar 2026

Hintergründe, Details und Betroffenheit - Infoveranstaltungen im Februar

Die aktuellen Beitragsänderungen der LKK hatten einige Fragen aufgeworfen. Hier finden Sie Informationen über die Details, Hintergründe und Betroffenheit. Zudem gibt es Infoveranstaltungen am 10., 17. und 19. Februar:

Kostenfrei und online: Infoveranstaltungen zur Beitragsberechnung 2026

  • Di, 10. Februar 2026, 19 Uhr: Infoveranstaltung BBV-Bildungswerk Oberpfalz
    Nach welcher Systematik der Beitrag in der Landwirtschaftlichen Krankenkasse berechnet wird und wie sich die aktuellen Standardeinkommenswerten v.a. für Grünland, sowie die Sauen- und Ferkelhaltung errechnen, zeigt die Online-Infoveranstaltung des Bildungswerks Oberpfalz. Zur Anmeldung.
     
  • Di, 17. und Do, 19. Februar, jeweils 19 Uhr: WebEx-Infoveranstaltungen SVLFG
    In diesen bundesweiten Veranstaltungen werden LKK-Beitragsbescheide erläutert. Für Fragen zur Ermittlung der Standardeinkommenswerte für Grünland, Milchkühe, Sauen- und Ferkelhaltung, Legehennen etc. werden auch Vertreter des KTBL an diesen Onlineterminen teilnehmen. 

    Einwahl für beide Termine unter folgenden Einwahldaten:

    Mit Meeting-Kennnummer beitreten
    Meeting-Kennnummer (Zugriffscode): 2733 080 5239
    Meeting-Passwort: P2xrJaMfh42

    Über Telefon beitreten  
    +49-619-6781-9736 Germany Toll  
    Globale Einwahlnummern

    Über Videogerät oder -anwendung beitreten
    Wählen Sie 27330805239@webex.com  
    Sie können auch 62.109.219.4 wählen und Ihre Meeting-Nummer eingeben.

     

Allgemeine Beitragserhöhung

  • Anstieg der Beiträge für pflichtversicherte Unternehmer und freiwillig Versicherte der LKK um 7 Prozent
  • frühestens ab 2027 geringe entlastende Effekte aufgrund des von der Bundesregierung beschlossenen Sparpaket zur Entlastung der gesetzlichen Krankenkassen um bis zu zwei Milliarden Euro

Beitragsänderungen aufgrund von neuem Beitragsmassstab seit 2025 und Wechsel des Wirtschaftsjahres

  • Bis 2025: Bisheriger Maßstab ist korrigierter Flächenwert.
  • 2025: Aufgrund Grundsteuerreform ist korrigierter Flächenwert als Grundlage für die Berechnung des LKK-Versicherungsbeitrags nicht mehr geeignet.
  • → 01.01.2025: Einführung des Standardeinkommens als neuer Beitragsmaßstab auf Basis von Daten von KTBL e.V. und Thünen-Institut
  • Weiterentwicklung des Maßstabs durch SVLFG führt zu verfeinerter Zuordnung einzelner Produktionsverfahren zu den Katasterarten

Änderungen bei Katasterarten der SVLFG

  • Zwei Kategorien für Kartoffeln: ab 01.01.2026 zwei Katasterarten „Speisekartoffeln“ und „Stärkekartoffeln“ mit unterschiedlichen Standardeinkommenswerten
  • Neuzuordnung bei Arznei-, Gewürz- und Aromapflanzen: teilweise Zuordnung von „Mähdrusch“ statt „Industriegemüse mit mechanischer Ernte“. Achtung: Versicherte müssen 2026 noch selbst beantragen, dass diese Kulturen dem Verfahren „Mähdrusch“ zugeordnet werden, da SVLFG noch keine Angaben aus Mehrfachanträgen übernehmen kann.

Warum die LKK auch weiterhin aus der Landwirtschaft nicht wegzudenken ist

Für die Landwirtschaftsfamilien hat die Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK) als eigenständige Krankenversicherung bisher und auch weiterhin eine besondere Bedeutung und auch Vorteile:

  • Preisvorteil: Zum einen ist die LKK gegenüber dem allgemeinen gesetzlichen Krankenversicherungssystem nach wie vor preiswerter für Landwirte und mitversicherte Familienangehörige
  • Exklusivleistung Betriebs- und Haushaltshilfe: Zum anderen bietet die LKK gerade für Bauernfamilien im Bedarfsfall die exklusive Leistung der Betriebs- und Haushaltshilfe.
    Investieren

Zum Download: Factsheet zum LKK-Beitrag ab 2026 (PDF)