Erweitertes Angebot für Jagdgenossenschaften
BBLK bietet Jagdgenossenschaften rechtliche Beratung
Welche Themen können rechtlich beraten werden?
Jagdgenossenschaften können sich nun bei rechtlichen Fragestellungen unmittelbar an den BBLK wenden. Die rechtliche Beratung erfolgt durch Juristinnen und Juristen, die für den BBLK tätig sind. Der Bayerische Bauernverband bleibt unverändert für fachliche, organisatorische, jagdpraktische und politische Themen zuständig.
Insbesondere bei folgenden, rechtlich geprägten Fragestellungen kann der BBLK unterstützen:
- rechtliche Prüfung, Gestaltung und Änderung von Jagdpachtverträgen sowie einzelner Vertragsklauseln,
- rechtliche Begleitung von Satzungsänderungen und Beschlüssen der Jagdversammlung,
- Einordnung von Haftungsfragen und persönlichen Risiken der Jagdvorstände,
- rechtliche Bewertung von Kündigungen, Streitigkeiten und sonstigen Konfliktfällen,
- rechtliche Fragen im Zusammenhang mit Wildschäden oder behördlichen Bescheiden.
Die fachliche Vorprüfung und inhaltliche Beratung (z. B. zur Zweckmäßigkeit oder jagdlichen Ausgestaltung) erfolgt weiterhin durch den BBV. In juristisch komplexeren Fällen ergänzt der BBLK diese Beratung auf rechtlicher Ebene.
Ergänzende Informationsangebote
Ergänzend zur individuellen Beratung richtet der BBV derzeit einen exklusiven Onlinebereich für Mitgliedsjagdgenossenschaften ein. Dort werden unter anderem bereitgestellt:
- rechtlich geprüfte Mustervorlagen (z. B. Einladungen, Datenschutzunterlagen),
- Merkblätter und praxisnahe Handlungshilfen,
- verständlich aufbereitete Informationen zu aktuellen rechtlichen Entwicklungen.
Ziel ist es, Jagdgenossenschaften auch unabhängig von einer konkreten Einzelfallberatung praxisnah zu unterstützen und insbesondere einfachere rechtliche Fragen bereits über klar strukturierte Materialien beantworten zu können. Die Inhalte werden laufend aktualisiert und stehen ausschließlich den Mitgliedsjagdgenossenschaften zur Verfügung.
Wichtiger Hinweis
Die rechtliche Beratung erfolgt ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben des Rechtsdienstleistungsgesetzes. Eine gerichtliche oder außergerichtliche Vertretung von Jagdgenossenschaften ist nicht Bestandteil der Leistungen des BBLK und weiterhin ausschließlich durch im Einzelfall beauftragte Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zulässig.
Der Bayerische Berufsverband landwirtschaftlicher Kooperationen e. V.
Der Bayerische Berufsverband landwirtschaftlicher Kooperationen e. V. (BBLK) ist ein parteipolitisch neutraler, spezialisierter Berufsverband für landwirtschaftliche Zusammenschlüsse. Er unterstützt seine Mitglieder insbesondere durch Information, praxisnahe Hilfestellungen sowie Beratung auch in rechtlichen Fragestellungen im gesetzlich zulässigen Rahmen. Mitglieder sind unter anderem Erzeugergemeinschaften und forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse.
Zum 1. Januar 2026 wurde das Angebot des BBLK erweitert, sodass nun auch Jagdgenossenschaften aufgenommen und beraten werden können. Seit diesem Zeitpunkt ist der BBV mit seinen Mitgliedsjagdgenossenschaften Mitglied im BBLK. Dadurch erhalten BBV-Mitgliedsjagdgenossenschaften eine mittelbare Mitgliedschaft im BBLK und können die dort angebotene Beratung in Anspruch nehmen. Weitere Infos dazu gibt es an den BBV-Geschäftsstellen.
Interessierte Mitglieder, deren Jagdgenossenschaft bislang noch nicht Mitglied im BBV ist, können sich jederzeit an ihre zuständige BBV-Geschäftsstelle wenden und sich dort zu einer Mitgliedschaft sowie den damit verbundenen Beratungsangeboten informieren lassen.
Bei der BBLK-Ausschusssitzung im Dezember 2025 wurde der Vorstand neu gewählt. Neue Vorsitzende ist Michelle Menzinger. Der bisherige 1. Vorsitzende, Carl von Butler, übernimmt künftig das Amt des 2. Vorsitzenden. Herwig Leipert verabschiedete sich aus der Vorstandstätigkeit. Menzinger und von Butler dankten ihm für sein langjähriges Engagement.