Ein Traktor auf Grünland in Bayern
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Position: Änderungen des Einkommensteuergesetz

Vereinfachungsregeln für kleinere Bauernhöfe sicherstellen

24.10.2014 | Das Präsidium des Bayerischen Bauernverbandes hat sich heute erneut mit der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen gemäß § 13a Einkommensteuergesetz (EStG) befasst und Position bezogen.

Grundlage waren die Standpunkte und Bewertungen, die in der Vorwoche die Mitglieder der Landesfachausschüsse für Steuer- und Finanzfragen sowie für Nebenerwerbslandwirtschaft und Einkommenskombination in einer gemeinsamen Sitzung zum aktuellen Gesetzentwurf erarbeitet hatten.

Bereits seit 2012 wird über eine Änderung der bisherigen gesetzlichen Regelung, die kleinere land- und forstwirtschaftliche Betriebe von Verwaltungs- und Dokumentationsarbeiten entlasten und die steuerliche Gewinnermittlung für kleinere Betriebe erleichtern soll, diskutiert.

Auslöser für die Diskussion war ein kritischer Bericht des Bundesrechnungshofes (BRH). Der BRH hatte damals vorgeschlagen, die bisherige Regelung durch eine modifizierte Einnahmen-Überschuss-Rechnung auf Basis tatsächlicher Betriebseinnahmen und pauschaler Betriebsausgaben zu ermitteln. Aufgrund des damit verbundenen Verwaltungs- und Kostenaufwands für die betroffenen, kleineren Betriebe hatte der Berufsstand diesen Vorschlag strikt abgelehnt. Aus Sicht des Bayerischen Bauernverbandes war allenfalls eine praxistaugliche Weiterentwicklung der aktuellen Regelung, die die Besonderheiten und Bedürfnisse kleinerer Betriebe sowie der Nebenerwerbslandwirte berücksichtigt, akzeptabel.

Angesichts dessen ist das Ziel des aktuellen Entwurfs, Änderungen in Anlehnung an die bisherige Systematik vorzunehmen, ausdrücklich anzuerkennen. Dennoch muss der Entwurf im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch an einigen Stellen nachgebessert werden.

Dies betrifft beispielsweise die Grenzen für die Nutzung von § 13a EStG. Hier müssen unter anderem regionale Besonderheiten bei den Sonderkulturen noch stärker berücksichtigt werden. Zusätzlich muss auch der Abzug von gezahlten Pacht- und Schuldzinsen weiterhin möglich sein. Änderungsbedarf gibt es zum Beispiel außerdem noch bei der Ermittlung der forstwirtschaftlichen Gewinne sowie bei den Sondergewinnen. Wichtig ist weiterhin, dass die Betriebe nicht durch überzogene Dokumentationspflichten belastet werden, sondern die bisherige Handhabung beibehalten wird.

Der Bayerische Bauernverband wird sich deshalb weiterhin konstruktiv in die Diskussion einbringen, um auch bei den noch offenen Fragen zu einer praxisgerechten Lösung für die kleineren Bauernhöfe und insbesondere für viele Nebenerwerbslandwirte zu kommen.