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© BBV

Spielräume beim Mindestlohn nutzen – heimische Erzeugung sichern

Gutachten belegt: Ausnahmen sind möglich und jetzt dringend notwendig

17.03.2026 | Auch in Deutschland sind Ausnahmen beim Mindestlohn für saisonale Tätigkeiten rechtlich möglich – zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten, das Joachim Rukwied, Präsident des Deutschen Bauernverbands, gemeinsam mit dem Arbeitsrechtler Prof. Dr. Christian Picker heute vorgestellt hat. Es widerspricht damit einer schnellen internen Prüfung, die Bundesminister Alois Rainer veranlasst hatte.

Für den Bayerischen Bauernverband ist die Botschaft klar: „Die aufgezeigte Möglichkeit muss die Politik jetzt ergreifen, denn die Existenz der heimischen Erzeuger steht auf dem Spiel“, warnt Peter Höfler, Gemüsebauer und Vorsitzender des Arbeitskreises Sonderkulturen im Bayerischen Bauernverband (BBV). 

 

Die wirtschaftliche Lage in arbeitsintensiven Bereichen wie dem Obst- und Gemüsebau spitzt sich weiter zu. Steigende Lohnkosten treffen auf internationalen Wettbewerb mit deutlich günstigeren Produktionsbedingungen. „Unsere Betriebe stehen mit Importware aus Südeuropa und Drittstaaten wie Marokko im direkten Wettbewerb – zu völlig ungleichen Bedingungen. Ohne Anpassungen beim Mindestlohn wird die Produktion ins Ausland verlagert – und zwar dauerhaft“, so Höfler. 

 

Das Gutachten, das von der Grünen Branche in Auftrag gegeben wurde, zeigt: Juristische Spielräume für differenzierte Mindestlohnregelungen bestehen. Damit liegt eine konkrete Grundlage für politische Entscheidungen vor. Der Bayerische Bauernverband fordert seit langem eine branchenspezifische Lösung für die Landwirtschaft. „Die Verbraucher wollen regionale, frische und hochwertige Lebensmittel – wir liefern sie. Aber wir brauchen faire Rahmenbedingungen“, betont Höfler. „Sonst verlieren wir nicht nur Betriebe, sondern auch Versorgungssicherheit und Wertschöpfung im ländlichen Raum.“