LKK-Beiträge: Überprüfung der Bemessungsgrundlage im Gang
Gestiegene Standardeinkommenswerte für Grünland in einigen Landkreisen im Fokus
Die Standardeinkommenswerte werden im Auftrag der SVLFG vom KTBL e.V. jährlich für jeden Landkreis in Deutschland ermittelt. In einigen Landkreisen in Bayern haben sich im Jahr 2026 teilweise sehr deutliche Steigerungen in den Standardeinkommenswerten für Grünland ergeben. Der BBV hat deshalb bereits Anfang des Jahres 2026 Kontakt mit der SVLFG aufgenommen und um Erläuterung dieser deutlichen Erhöhungen gebeten, vor allem für die Landkreise Mühldorf am Inn, Aschaffenburg und Erlangen-Höchstadt.
Im Februar fanden für die versicherten Landwirte dazu vier Online-Veranstaltungen der SVLFG zur Erläuterung der Beitragsberechnung zur LKK statt. Die der Wertermittlung des KTBL zugrunde liegenden Ertragsdaten wie auch die Düngekosten hat der BBV zudem in mehreren Gesprächen mit dem KTBL diskutiert. Speziell einzelne sehr hohe Ertragsdaten des Statistischen Landesamts sind schwer nachvollziehbar. Es hat sich gezeigt, dass an manchen Stellen bei der Ermittlung der Standardeinkommenswerte noch nachjustiert werden muss. Eine abschließende Aussage zur Ermittlung der Standardeinkommenswerte liegt noch nicht vor, jedoch zeigen die bisherigen Gespräche zwischen dem BBV einerseits sowie der SVLFG und dem KTBL andererseits Wirkung.
So zeichnet sich ab, dass Ausreißer bei den statistischen Ertragsdaten für das Grünland künftig regelbasiert entfernt werden könnten und damit keine extremen Abweichungen der Standardeinkommenswerte nach oben in einzelnen Landkreisen mehr zu befürchten sein würden. Sobald neue Kalkulationen der Standardeinkommenswerte für das Beitragsjahr 2027 für das Grünland seitens des KTBL vorliegen, übermittelt das KTBL diese an den BBV zur Diskussion.
Seitens der SVLFG ist dann noch zu klären, ob hinsichtlich der zugrundeliegenden Wirtschaftsjahre künftig ein längerer als der bisherige Dreijahreszeitraum zugrunde gelegt werden könnte. Damit könnten deutliche Schwankungen in den Standardeinkommenswerten verhindert werden.
Durch den Einsatz des BBV zeichnet es sich ab, dass künftig bei der Beitragsberechnung zur LKK die sehr deutlichen Erhöhungen in den Standardeinkommenswerten Grünland in einzelnen bayerischen Landkreisen vermieden werden können.