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Pflanzenschutzdokumentation: Der BBV unterstützt Sie

Ab dem Jahr 2026 gelten neue gesetzliche Anforderungen für die Aufzeichnung von Pflanzenschutzmittelanwendungen

31.03.2026 (Aktualisiert am 21.09.2026) | Ab 2027 muss die Dokumentation von Pflanzenschutzmittelanwendungen elektronisch und maschinenlesbar erfolgen. Sie möchten die elektronische Dokumentation nicht selbst übernehmen? Der BBV unterstützt seine Mitgliedsbetriebe dabei.

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