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Pflanzenschutzdokumentation: Der BBV unterstützt Sie
Ab dem Jahr 2026 gelten neue gesetzliche Anforderungen für die Aufzeichnung von Pflanzenschutzmittelanwendungen
31.03.2026
(Aktualisiert am 21.09.2026)
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Ab 2027 muss die Dokumentation von Pflanzenschutzmittelanwendungen elektronisch und maschinenlesbar erfolgen. Sie möchten die elektronische Dokumentation nicht selbst übernehmen? Der BBV unterstützt seine Mitgliedsbetriebe dabei.
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