Artikel 148 und 168 GMO
Gemeinsame Marktorganisation (GMO): Aktuelles, Positionen und Hintergründe
Auf dieser Seite:
- Überblick zur Verordnung GMO und was es mit den Artikeln 148 und 168 auf sich hat,
- Gründe, warum der BBV die Änderungsvorschläge zur Verordnung ablehnt,
- öffentliche Stellungnahmen bzw. Positionen des BBV zum Thema
- unsere Videokampagne zu § 148 und § 168.
- alle aktuellen Entwicklungen im Überblick:
Erzeugerpreise wie in Frankreich? Helfen Sie mit, über Bumerang-Effekt der EU-Kommissionsvorschläge aufzuklären
Am 8. Oktober wurden die Vorschläge vom Europäischen Parlament mehrheitlich verabschiedet – weitgehend unverändert. Nun sind die europäischen Agrarminister im sogenannten Trilogverfahren am Zug. Hier versuchen sich Europaparlament, EU-Kommission und der Europäische Rat auf eine gemeinsame Position zu einigen. Dieses Verfahren soll voraussichtlich bis Ende 2025 abgeschlossen werden. Hier braucht es nochmal Aufklärung und politischen Druck. Was Sie nun tun können:
An Ihre Bundestagsabgeordneten: SharePic zur GMO mit Milchpreisvergleich
Das Beispiel Frankreichs, wo verpflichtende Lieferverträge für Milch seit 2011 gelten, zeigt, dass eine Vertragspflicht mehr schadet als nutzt – dies illustriert anschaulich die Entwicklung des Milchpreises.
Nutzen Sie unser Sharepic dazu und informieren Sie Ihre Bundestagsabgeordneten der Regierungskoalition über unsere Anliegen zur GMO!
Jüngste Entwicklungen rund um die GMO
Hintergrund
Über die gemeinsame Organisation der Agrarmärkte (GMO)
Als einer der zentralen Bestandteile der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) regelt die Verordnung über eine gemeinsame Organisation der Agrarmärkte (GMO) die gemeinsamen landwirtschaftlichen Märkte der EU-Mitgliedstaaten.
Änderungsvorschläge 2024
Ende 2024 hat die Europäische Kommission gezielte Änderungen an der GMO-Verordnung sowie einen neuen Verordnungsentwurf zur besseren grenzüberschreitenden Durchsetzung von Vorschriften gegen unlautere Handelspraktiken vorgeschlagen. Ziel sei es, so die Kommission, "die Position der Landwirte in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette zu stärken und das Vertrauen zwischen den verschiedenen Akteuren in der Kette wiederherzustellen". Die Vorschläge der EU-Kommission wurden am 8. Oktober vom Europäischen Parlament – weitgehend unverändert – mehrheitlich verabschiedet.
Wie es weitergeht
Jetzt sind die europäischen Agrarminister im sogenannten Trilogverfahren am Zug. Hier versuchen sich Europaparlament, EU-Kommission und der Europäische Rat auf eine gemeinsame Position zu einigen. Dieses Verfahren soll voraussichtlich bis Ende 2025 abgeschlossen werden.
Der Bayerische Bauernverband unterstützt Bundesagrarminister Rainer dabei, eine ausreichende Anzahl an EU-Mitgliedsstaaten zu finden, die gemeinsam eine Ausnahmeregelung von einzelnen Artikeln der Gemeinsamen Marktorganisation fordern. Der Bayerische Bauernverband hat dabei vor allem die gefährdete Vertragsfreiheit in den Artikeln 148 und 168 im Blick.
Die Änderungsvorschläge zu Artikel 148 und 168 GMO
- Obligatorische Anwendung einer Vertragspflicht: Die Vorschläge der Kommission planen eine Verpflichtung zu schriftlichen Lieferverträgen.
- Umfangreiche Vertragsvorgaben: Diese Verträge sollen insbesondere Preis, Liefermenge und -zeitpunkt sowie mengenbezogene Preisklauseln enthalten.
- Breite Betroffenheit: Die Vorgaben in der GMO würden neben dem Milchsektor (Art. 148) auch für Obst/Gemüse, Getreide, Hopfen und Fleisch (Art. 168) gelten.
Unsere Kritik
Stellungnahmen des BBV
Aktuelle Position:
EU-Kommissionsvorschläge zur Verordnung zur GMO: Stellungnahme zum Download (Pdf)
Polit-Info zur GMO
BBV-Politinfo: Vertragsfreiheit erhalten - Kommissionsvorschlag zur Gemeinsamen Marktorganisation ablehnen!
Nein zum Bürokratiemonster Vertragspflicht
In Videobotschaften fordern wir die EU-Parlamentarier auf die Vorschläge zur GMO abzulehnen!
