Artikel 148 und 168 GMO: EU-Kompromiss schwächt Landwirte in der Lieferkette
Gemeinsame Marktorganisation: Bauernverband für Vertragsfreiheit - Positionen und Hintergründe
Auf dieser Seite:
- Überblick zur Verordnung GMO und was es mit den Artikeln 148 und 168 auf sich hat,
- Gründe, warum der BBV die Änderungsvorschläge zur Verordnung ablehnt,
- öffentliche Stellungnahmen bzw. Positionen des BBV zum Thema
- unsere Videokampagne zu § 148 und § 168.
- alle aktuellen Entwicklungen im Überblick:
Wie ist der aktuelle Stand?
Das Europaparlament hatte im Oktober einem Kompromisspapier der Berichterstatterin Céline Imart (EVP) zu den Artikeln 148 und 168 der Gemeinsamen Marktordnung (GMO) mehrheitlich zugestimmt. Der Bayerische Bauernverband zeigte sich enttäuscht über das Ausbleiben von Verbesserungen gegenüber dem Entwurf der EU-Kommission. Hoffnung für eine sogenannte Opt-Out-Lösung macht die Position des EU-Agrarrates. Aufgrund der unterschiedlichen Positionen konnte im Trilogverfahren der Europäischen Union im Dezember keine Einigung erzielt werden. Das Trilogverfahren startet nun am 5. März eine neue Runde, um eine Einigung zu erzielen.
Das Wichtigste in Kürze:
- Im Zentrum der Kritik steht die Verpflichtung zu schriftlichen Lieferverträgen, die den Preis, Liefermenge und -zeitpunkt sowie mengenbezogene Preisklauseln enthalten müssen. Betroffen wären neben dem Milchsektor (Art. 148) auch Obst und Gemüse, Getreide, Hopfen und Fleisch (Art. 168).
- Der im Agrarausschuss abgestimmte Bericht wurde vom Europaparlament am 7. Oktober bestätigt.
- Der Bayerische Bauernverband hat ab dem 5. November 2025 in einer Informationskampagne vor allem bei Bundestagsabgeordneten für die Vertragsfreiheit geworben. In einem SharePic wurde auf die positive Entwicklung des Bayerischen Milchpreises im Vergleich zu den Erzeugerpreisen in Frankreich hingewiesen. Frankreich hat den Artikel 148 der GMO mit der Vertragspflicht seit Jahren umgesetzt.
- Das im Dezember gescheiterte Trilogverfahren wird im März fortgesetzt. Dabei geht es vor allem darum, ob einzelne Länder auf Antrag auf die Umsetzung der Vertragspflicht verzichten können.
- Aktuell steht der Artikel 219ff der GMO in der Diskussion. Hieraus leitet sich die Möglichkeit ab, einen freiwilligen Lieferverzicht bei der Milch finanziell zu unterstützen.
Wie bewertet der Bayerische Bauernverband die Diskussionen um die GMO
Den Eingriff in die Vertragsfreiheit lehnt der BBV klar und entschieden ab. „Wir arbeiten mit und in der Natur. Ertragsschwankungen sind nicht exakt vorhersehbar. Wer dennoch Mengen im Voraus festlegen muss, riskiert Preisabschläge“, so Köninger. „Es darf nicht sein, dass Missstände bei Vertragsbeziehungen in einzelnen europäischen Regionen die bewährten Vertragsbeziehungen in Bayern gefährden. Der Vorschlag erzeugt unnötig neue Bürokratie und führt zu höheren Kosten für die gesamte Wertschöpfungskette“, führt Köninger aus. Eine Umsetzung in dieser Form führe dazu, dass bestehende Vermarktungsstrukturen wie Erzeugergemeinschaften, Genossenschaften und Vermarktungszusammenschlüsse nachhaltig an Einfluss verlieren. Das schwächt die bayerischen Landwirte in der Lieferkette anstatt sie zu stärken.
Da die Kommission nun eine obligatorische Anwendung dieser Vertragspflicht vorsieht, fordert der BBV, dass die Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben müssen, sich dagegen zu entscheiden, die sogenannte Opt-Out-Option. Köninger erwartet nun vollen Einsatz der Bundesregierung: „Die Bundesregierung muss sich um eine mehrheitliche Unterstützung kümmern. Länderspezifische Ausnahmen und ein klares Bekenntnis zur Vertragsfreiheit sind das Minimum.“
Was bringt eine freiwillige Mengenreduzierung (Artikel 219ff GMO) ?
Die Analyse der Freiwilligen Milchreduzierungsaktion aus dem Jahr 2016 lässt den Bayerischen Bauernverband in dieser Maßnahme kein erfolgreiches Mittel sehen. Milchpreise lassen sich so nicht nachhaltig stabilisieren, von einer Mengensteuerung kann man dabei nicht sprechen. Eine Umsetzung von Artikel 219ff GMO fordern wir deshalb nicht. Trotz der Honorierung eines freiwilligen Lieferverzichtes durch die Europäische Union stieg die Milchanlieferung innerhalb der Europäischen Union in jedem Jahr an. Auf dem Weltmarkt wurde die Milchproduktion noch weiter gesteigert. Ein freiwilliger Lieferverzicht provoziert vor allem Mitnahmeeffekte und ist mit hohen Kosten verbunden. Peter Köninger weist auf die Entscheidungsfreiheit der Betriebe hin: „In der aktuellen Situation ist jeder Betrieb unternehmerisch gefordert wirtschaftlich sinnvolle Entscheidungen abzuwägen und so beispielsweise mit Blick auf den Schlachtmarkt Tiere mit schwächerer Leistung zu verkaufen.“ Letztlich kann die Diskussion über mögliche EU-Maßnahmen unternehmerische Entscheidungen sogar verzögern.
Die Diskussion im Bayerischen Landtag über die Honorierung eines freiwilligen Lieferverzichtes und die Weiterentwicklung der Gemeinsamen Marktorganisation wird aus Sicht des Bayerischen Bauernverbandes zur falschen Zeit am falschen Ort geführt: Eine Weiterentwicklung der GMO wird in Brüssel nicht mehr diskutiert. Im Trilogverfahren zwischen EU-Kommission, Europäischem Parlament und EU-Agrarrat geht es alleine darum, die verschiedenen Positionen zusammenzuführen. Hier wird der Bayerische Bauernverband weiter für eine nationale Öffnungsklausel (Opt-Out) werben.
Welche Maßnahmen könnten Milcherzeuger tatsächlich stärken?
Ein wichtiges Instrument zur Stärkung der Milcherzeuger sehen wir in der Einführung einer steuerfreien Risikoausgleichsrücklage. Am aktuellen Milchmarkt zeigt sich zudem, dass valide Prognosemodelle und Unterstützung bei bestehenden Preisabsicherungssystemen deren Akzeptanz und Effektivität verbessern würden.
Erzeugerpreise wie in Frankreich? Helfen Sie mit, über Bumerang-Effekt der EU-Kommissionsvorschläge aufzuklären
Am 8. Oktober wurden die Vorschläge vom Europäischen Parlament mehrheitlich verabschiedet – weitgehend unverändert. Nun sind die europäischen Agrarminister im sogenannten Trilogverfahren am Zug. Hier versuchen sich Europaparlament, EU-Kommission und der Europäische Rat auf eine gemeinsame Position zu einigen. Dieses Verfahren soll voraussichtlich bis Ende 2025 abgeschlossen werden. Hier braucht es nochmal Aufklärung und politischen Druck. Was Sie nun tun können:
An Ihre Bundestagsabgeordneten: SharePic zur GMO mit Milchpreisvergleich
Das Beispiel Frankreichs, wo verpflichtende Lieferverträge für Milch seit 2011 gelten, zeigt, dass eine Vertragspflicht mehr schadet als nutzt – dies illustriert anschaulich die Entwicklung des Milchpreises.
Nutzen Sie unser Sharepic dazu und informieren Sie Ihre Bundestagsabgeordneten der Regierungskoalition über unsere Anliegen zur GMO!
Jüngste Entwicklungen rund um die GMO
Hintergrund
Über die gemeinsame Organisation der Agrarmärkte (GMO)
Als einer der zentralen Bestandteile der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) regelt die Verordnung über eine gemeinsame Organisation der Agrarmärkte (GMO) die gemeinsamen landwirtschaftlichen Märkte der EU-Mitgliedstaaten.
Änderungsvorschläge 2024
Ende 2024 hat die Europäische Kommission gezielte Änderungen an der GMO-Verordnung sowie einen neuen Verordnungsentwurf zur besseren grenzüberschreitenden Durchsetzung von Vorschriften gegen unlautere Handelspraktiken vorgeschlagen. Ziel sei es, so die Kommission, "die Position der Landwirte in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette zu stärken und das Vertrauen zwischen den verschiedenen Akteuren in der Kette wiederherzustellen". Die Vorschläge der EU-Kommission wurden am 8. Oktober vom Europäischen Parlament – weitgehend unverändert – mehrheitlich verabschiedet.
Wie es weitergeht
Jetzt sind die europäischen Agrarminister im sogenannten Trilogverfahren am Zug. Hier versuchen sich Europaparlament, EU-Kommission und der Europäische Rat auf eine gemeinsame Position zu einigen. Dieses Verfahren sollte bis Ende 2025 abgeschlossen sein, jedoch konnte aufgrund der unterschiedlichen Positionen im Dezember keine Einigung erzielt werden. Das Trilogverfahren startet nun am 5. März eine neue Runde.
Der Bayerische Bauernverband unterstützt Bundesagrarminister Rainer dabei, eine ausreichende Anzahl an EU-Mitgliedsstaaten zu finden, die gemeinsam eine Ausnahmeregelung von einzelnen Artikeln der Gemeinsamen Marktorganisation fordern. Der Bayerische Bauernverband hat dabei vor allem die gefährdete Vertragsfreiheit in den Artikeln 148 und 168 im Blick.
Die Änderungsvorschläge zu Artikel 148 und 168 GMO
- Obligatorische Anwendung einer Vertragspflicht: Die Vorschläge der Kommission planen eine Verpflichtung zu schriftlichen Lieferverträgen.
- Umfangreiche Vertragsvorgaben: Diese Verträge sollen insbesondere Preis, Liefermenge und -zeitpunkt sowie mengenbezogene Preisklauseln enthalten.
- Breite Betroffenheit: Die Vorgaben in der GMO würden neben dem Milchsektor (Art. 148) auch für Obst/Gemüse, Getreide, Hopfen und Fleisch (Art. 168) gelten.
Unsere Kritik
Stellungnahmen des BBV
Aktuelle Position:
EU-Kommissionsvorschläge zur Verordnung zur GMO: Stellungnahme zum Download (Pdf)
Polit-Info zur GMO
BBV-Politinfo: Vertragsfreiheit erhalten - Kommissionsvorschlag zur Gemeinsamen Marktorganisation ablehnen!
Nein zum Bürokratiemonster Vertragspflicht
In Videobotschaften fordern wir die EU-Parlamentarier auf die Vorschläge zur GMO abzulehnen!
