Zum Hauptinhalt springen
Zur Suche springen
Zum Footer springen
Zur Navigation springen
Ein Miniatur-Traktor vor dem Europa-Symbol.
© BBV

Artikel 148 und 168 GMO

Gemeinsame Marktorganisation (GMO): Aktuelles, Positionen und Hintergründe

Erzeuger in der Wertschöpfungskette stärken: Dies ist das erklärte Ziel der Vorschläge, die die EU-Kommission Ende 2024 zur EU-Verordnung über eine gemeinsame Organisation der Agrarmärkte (GMO) veröffentlicht hat. Insbesondere die Artikel 148 und 168 GMO lassen jedoch Zweifel aufkommen.

Auf dieser Seite:

Erzeugerpreise wie in Frankreich? Helfen Sie mit, über Bumerang-Effekt der EU-Kommissionsvorschläge aufzuklären

Am 8. Oktober wurden die Vorschläge vom Europäischen Parlament mehrheitlich verabschiedet – weitgehend unverändert. Nun sind die europäischen Agrarminister im sogenannten Trilogverfahren am Zug. Hier versuchen sich Europaparlament, EU-Kommission und der Europäische Rat auf eine gemeinsame Position zu einigen. Dieses Verfahren soll voraussichtlich bis Ende 2025 abgeschlossen werden. Hier braucht es nochmal Aufklärung und politischen Druck. Was Sie nun tun können: 

An Ihre Bundestagsabgeordneten: SharePic zur GMO mit Milchpreisvergleich 

Das Beispiel Frankreichs, wo verpflichtende Lieferverträge für Milch seit 2011 gelten, zeigt, dass eine Vertragspflicht mehr schadet als nutzt – dies illustriert anschaulich die Entwicklung des Milchpreises. 

Nutzen Sie unser Sharepic dazu und informieren Sie Ihre Bundestagsabgeordneten der Regierungskoalition über unsere Anliegen zur GMO!

SharePic (Anklicken zum Download) Begleittext (einfach kopieren und mit Bild teilen)   
SharePic GMO Milchpreis 

👎 Mit Artikel 148 der Gemeinsamen Marktordnung (GMO) möchte die EU u. a. Milcherzeuger stärken. Klingt erstmal gut, aber - das Beispiel Frankreich zeigt: So geht’s nicht! 👎

 

Aus guten Gründen lehnt der BBV die Änderungen an §148 und §168 GMO ab. Unterstützen Sie uns dabei!

 

 ➡️ Mehr dazu unter: https://www.bayerischerbauernverband.de/GMO

 

🔗 Datenquellen Grafik Milchauszahlungspreise: BLE, FranceAgriMe, VMB

   

 

Jüngste Entwicklungen rund um die GMO

Hintergrund

Über die gemeinsame Organisation der Agrarmärkte (GMO)

Als einer der zentralen Bestandteile der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) regelt die Verordnung über eine gemeinsame Organisation der Agrarmärkte (GMO) die gemeinsamen landwirtschaftlichen Märkte der EU-Mitgliedstaaten. 

Änderungsvorschläge 2024

Ende 2024 hat die Europäische Kommission gezielte Änderungen an der GMO-Verordnung sowie einen neuen Verordnungsentwurf zur besseren grenzüberschreitenden Durchsetzung von Vorschriften gegen unlautere Handelspraktiken vorgeschlagen. Ziel sei es, so die Kommission, "die Position der Landwirte in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette zu stärken und das Vertrauen zwischen den verschiedenen Akteuren in der Kette wiederherzustellen".  Die Vorschläge der EU-Kommission wurden am 8. Oktober vom Europäischen Parlament weitgehend unverändert mehrheitlich verabschiedet. 

Wie es weitergeht

Jetzt sind die europäischen Agrarminister im sogenannten Trilogverfahren am Zug. Hier versuchen sich Europaparlament, EU-Kommission und der Europäische Rat auf eine gemeinsame Position zu einigen. Dieses Verfahren soll voraussichtlich bis Ende 2025 abgeschlossen werden.


Der Bayerische Bauernverband unterstützt Bundesagrarminister Rainer dabei, eine ausreichende Anzahl an EU-Mitgliedsstaaten zu finden, die gemeinsam eine Ausnahmeregelung von einzelnen Artikeln der Gemeinsamen Marktorganisation fordern. Der Bayerische Bauernverband hat dabei vor allem die gefährdete Vertragsfreiheit in den Artikeln 148 und 168 im Blick. 

Die Änderungsvorschläge zu Artikel 148 und 168 GMO

  • Obligatorische Anwendung einer Vertragspflicht: Die Vorschläge der Kommission planen eine Verpflichtung zu schriftlichen Lieferverträgen.
  • Umfangreiche Vertragsvorgaben: Diese Verträge sollen insbesondere Preis, Liefermenge und -zeitpunkt sowie mengenbezogene Preisklauseln enthalten.
  • Breite Betroffenheit: Die Vorgaben in der GMO würden neben dem Milchsektor (Art. 148) auch für Obst/Gemüse, Getreide, Hopfen und Fleisch (Art. 168) gelten.

 

Unsere Kritik

Stellungnahmen des BBV

Aktuelle Position:

EU-Kommissionsvorschläge zur Verordnung zur GMO: Stellungnahme zum Download (Pdf)

Polit-Info zur GMO

BBV-Politinfo: Vertragsfreiheit erhalten - Kommissionsvorschlag zur Gemeinsamen Marktorganisation ablehnen!

Nein zum Bürokratiemonster Vertragspflicht

 

In Videobotschaften fordern wir die EU-Parlamentarier auf die Vorschläge zur GMO abzulehnen! 

BBV-Präsident Günther Felßner

BBV-Milchpräsident Peter Köninger

Thomas Schmidt, Nebenerwerbslandwirt

Jürgen Dierauff, Schweinemäster

Adi Schapfl, Hopfenbauer

BBV-Getreidepräsident Hermann Greif

Ruth-Maria Frech, Milchbäuerin