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Ein Miniatur-Traktor vor dem Europa-Symbol.
© BBV

Artikel 148 und 168 GMO

Gemeinsame Marktorganisation (GMO): Aktuelles, Positionen und Hintergründe

Erzeuger in der Wertschöpfungskette stärken: Dies ist das erklärte Ziel der Vorschläge, die die EU-Kommission Ende 2024 zur EU-Verordnung über eine gemeinsame Organisation der Agrarmärkte (GMO) veröffentlicht hat. Insbesondere die Artikel 148 und 168 GMO lassen jedoch Zweifel aufkommen.

Auf dieser Seite finden Sie

Nein zum Bürokratiemonster Vertragspflicht

Wir fordern die EU-Parlamentarier auf die Vorschläge zur GMO abzulehnen! 

BBV-Präsident Günther Felßner

BBV-Milchpräsident Peter Köninger

Thomas Schmidt, Nebenerwerbslandwirt

Jürgen Dierauff, Schweinemäster

Adi Schapfl, Hopfenbauer

BBV-Getreidepräsident Hermann Greif

Ruth-Maria Frech, Milchbäuerin

30.09.2025 | Kommissionsvorschlag zur GMO nicht zustimmen - BBV-Präsident Felßner appelliert an bayerische EU-Abgeordnete

Am 7. Oktober stimmt das EU-Parlament über die Kommissionsvorschläge zur Änderung der Gemeinsamen Marktorganisation ab. BBV-Präsident Felßner hat sich deshalb im Vorfeld an die bayerischen Europaabgeordneten gewandt und appelliert, den Verordnungsentwurf abzulehnen und so Schaden von den bayerischen Bauern und der gesamten Wertschöpfungskette abzuwenden. Mehr lesen Sie in unserer vollständigen Meldung.

Der BBV hat dazu eine Polit-Info zusammengestellt, in der die drohenden Auswirkungen der Vorschläge der EU-Kommission erläutert  und die BBV-Forderungen aufgezeigt werden. 

BBV-Politinfo: Vertragsfreiheit erhalten - Kommissionsvorschlag zur Gemeinsamen Marktorganisation ablehnen!

10.09.2025 | Agrarausschuss des Europaparlaments stimmt Kompromisspapier zu - keine Verbesserungen erkennbar

Der Agrarausschuss des Europaparlaments hat mehrheitlich einem Kompromisspapier der Berichterstatterin Céline Imart (EVP) zu den Artikeln 148 und 168 der Gemeinsamen Marktordnung (GMO) zugestimmt. Verbesserungen gegenüber dem Entwurf der EU-Kommission enthält das Papier nicht. Der Bayerische Bauernverband (BBV) reagiert enttäuscht. Milchpräsident Peter Köninger betont: „Diese Beschlüsse bedeuten niedrigere Erzeugerpreise, höhere Kosten und mehr Bürokratie. Unsere Bauern brauchen Entlastung, nicht neue Fesseln.“  Mehr lesen Sie in unserer vollständigen Meldung.

Jüngste Entwicklungen rund um die GMO

Hintergrund: Über die gemeinsame Organisation der Agrarmärkte (GMO)

 

Als einer der zentralen Bestandteile der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) regelt die Verordnung über eine gemeinsame Organisation der Agrarmärkte (GMO) die gemeinsamen landwirtschaftlichen Märkte der EU-Mitgliedstaaten. 

Änderungsvorschläge 2024

Ende 2024 hat die Europäische Kommission gezielte Änderungen an der GMO-Verordnung sowie einen neuen Verordnungsentwurf zur besseren grenzüberschreitenden Durchsetzung von Vorschriften gegen unlautere Handelspraktiken vorgeschlagen. Ziel sei es, so die Kommission, "die Position der Landwirte in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette zu stärken und das Vertrauen zwischen den verschiedenen Akteuren in der Kette wiederherzustellen". 

Wie es weitergeht

Bevor die Vorschläge in Kraft treten können, müssen sie noch vom Europäischen Parlament und vom Rat der EU geprüft und verabschiedet werden.

Was die Änderungsvorschläge zu Artikel 148 und 168 GMO konkret beinhalten

  • Obligatorische Anwendung einer Vertragspflicht: Die Vorschläge der Kommission planen eine Verpflichtung zu schriftlichen Lieferverträgen.
  • Umfangreiche Vertragsvorgaben: Diese Verträge sollen insbesondere Preis, Liefermenge und -zeitpunkt sowie mengenbezogene Preisklauseln enthalten.
  • Breite Betroffenheit: Die Vorgaben in der GMO würden neben dem Milchsektor (Art. 148) auch für Obst/Gemüse, Getreide, Hopfen und Fleisch (Art. 168) gelten.

 

Kritik des Bayerischen Bauernverbands zur Gemeinsamen Marktorganisation (GMO)

 Eingriff in Vertragsfreiheit...

Die Vorschläge bedeuten einen massiven Eingriff in die Vertragsfreiheit. Dies lehnt der BBV klar und entschieden ab. In Deutschland ist ein umfassendes und funktionierendes Vertragswesen gegeben. 

... mit unerwünschtem Effekt:

Die vorgeschlagene stärkere Reglementierung würde nicht zu mehr Sicherheit und Transparenz für die Erzeuger führen. Realistisch sind stattdessen sogar niedrigere Erzeugerpreise durch Risikoabschläge. Insbesondere die Vorabfestlegung der Liefermenge birgt für die landwirtschaftlichen Betriebe sowohl im Pflanzenbau als auch in der Tierhaltung große Risiken. Beim Wirtschaften in und mit der Natur sind Ertragsschwankungen unvermeidlich, können aber im Voraus nicht kalkuliert werden. Die Vorschläge der EU-Kommission würden aktuell vorhandene und auch weiterhin wichtige Spielräume und Flexibilitäten in der Vertragsgestaltung unnötig einschränken sowie höhere Kosten für die gesamte Wertschöpfungskette verursachen. 

Keine Änderung ohne Folgenabschätzung!

Laut EU-Kommissionsvorschlag soll eine Folgenabschätzung erst nach Inkrafttreten der Änderung erfolgen. Der BBV fordert eine solche Abschätzung unbedingt vor Inkrafttreten der Änderung!

Für den Milchsektor haben sich bereits das Thünen-Institut sowie eine gemeinsame Studie des ife Instituts für Ernährung und Ernährungswirtschaft, Kiel und der Fachhochschule Kiel intensiv mit Art. 148 GMO auseinander gesetzt und empfehlen, von der Umsetzung von Art. 148 GMO Abstand zu nehmen.

Es braucht Freiwilligkeit:

Da die Kommissionsvorschläge im Unterschied zur derzeitigen Situation keine optionale, sondern eine obligatorische Anwendung dieser Vertragspflicht vorsehen, fordert der BBV, dass die Mitgliedstaaten zumindest die Möglichkeit haben müssen, sich dagegen zu entscheiden (so genannte „opt out“-Möglichkeit).

 

 

EU-Kommissionsvorschläge zur Verordnung zur GMO: Stellungnahme zum Download (Pdf)