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Die Europaflagge
© Grecaud Paul - fotolia.com

Bewährte Vertragsfreiheit erhalten

Felßner: EU-Parlament darf Kommissionsvorschlag zur Gemeinsamen Marktordnung nicht zustimmen

30.09.2025 | Die EU-Kommission schlägt vor, im Rahmen der Änderung der Verordnung zur Gemeinsamen Marktorganisation (GMO) eine Pflicht zu schriftlichen Verträgen einzuführen. Dadurch sollen insbesondere Preise, Liefermenge und -zeitpunkt sowie mengenbezogene Preisklauseln festgelegt werden. Der Bayerische Bauernverband warnt eindringlich davor, in die Vertragsfreiheit einzugreifen.

Deutschland hat ein umfassendes und funktionierendes Vertragswesen. Die vorgesehene stärkere Reglementierung würde nicht zu mehr Sicherheit und Transparenz für die Erzeuger führen, sondern sogar zu niedrigeren Erzeugerpreisen durch Risikoabschläge.

Dies zeigt ein Blick nach Frankreich, das die bisher freiwillig für EU-Mitgliedstaaten nutzbare Vertragspflicht bereits umgesetzt hat. Mit dem französischen Milchpreis hätten die bayerischen Milchbauern im Jahr 2024 rund 300 Millionen Euro weniger Milchgeld erhalten.

Und auch andere Erzeugungsbereiche – ob Fleisch, Hopfen oder Obst und Gemüse – wären von den negativen Folgen von Einschränkungen der bestehenden wichtigen Spielräume und Flexibilitäten in der Vertragsgestaltung betroffen.

Am 7. Oktober steht die Abstimmung im Plenum des Europäischen Parlaments bevor. BBV-Präsident Günther Felßner hat deshalb im Vorfeld an die bayerischen Europaabgeordneten appelliert, den Verordnungsentwurf abzulehnen und so Schaden von den bayerischen Bauern und der gesamten Wertschöpfungskette abzuwenden. 

Weitere Informationen zu den drohenden Auswirkungen der Vorschläge der EU-Kommission und den BBV-Forderungen finden Sie in der BBV-Politinfo unter www.BayerischerBauernVerband.de/GMO