Was ist WANN zu beachten und was ändert sich 2026 - Ein Überblick
Die Düngeverordnung (DüV) regelt, wie Nährstoffe auf landwirtschaftlichen Flächen eingesetzt werden dürfen. Die aktuelle Fassung gilt seit 2020, wobei in 2026 eine umfassendere Überarbeitung ansteht. Die komplexen Vorgaben stellen Betriebe oft vor Herausforderungen. Der BBV bringt sich im Sinne seiner Mitglieder aktiv in den Gesetzgebungsprozess ein und unterstützt seine Mitglieder praxisnah und rechtssicher
Schritt für Schritt zur rechtskonformen Düngung
Wir strukturieren die Anforderungen in drei Phasen: VOR, WÄHREND und NACH der Düngung.
VOR der Düngung
Rote und gelbe Gebiete: Durch die Gerichtsurteile des Bundesverwaltungsgerichts wurden die roten und gelben Gebiete in Bayern aufgehoben. Eine Umfassende Überarbeitung im Düngerecht steht deshalb bevor. Wir informieren Sie über den Gesetzgebungsprozess, sobald er beginnt.
Berechnung der 170 kg N-Obergrenze: Laut DüV maximal 170 kg Stickstoff aus organischen Düngemitteln im Durchschnitt der Betriebsfläche aufgebracht werden. So wird sie berechnet: [weiterlesen]
Berechnung der Lagerkapazität für organische Dünger: Die DüV regelt die Vorgaben zur Mindestlagerkapazität für Festmist sowie flüssige organische Dünger wie Gülle und Gärreste. Wie die Berechnung erfolgt lesen Sie hier: [weiterlesen]
Aufzeichnungs- & Meldepflichten bei Abgabe und Aufnahme von Wirtschaftsdüngern: Betriebe, die bestimmte Mengen Wirtschaftsdünger oder Gärreste an andere Betriebe abgeben oder aus anderen Ländern importieren, müssen dies laut Wirtschaftsdüngerverbringungsverordnung (WDüngV) bei der LfL melden. Details dazu und welche Dokumentationspflichten dabei einzuhalten sind, erfahren Sie hier: [weiterlesen]
Berechnung der Düngebedarfsermittlung: Bevor eine Kultur gedüngt werden darf muss immer eine Düngebedarfsermittlung berechnet werden. Was hier gilt und wie Sie der Bayerische Bauernverband dabei unterstützen kann, erfahren Sie hier: [weiterlesen]
Einarbeitungsfristen: Flüssige organische Düngemittel müssen auf unbestellten Flächen ab 2025 innerhalb von einer Stunde eingearbeitet werden [weiterlesen]
Vorgaben zur Ausbringtechnik: Alle Informationen zur Ausbringtechnik, Ausnahmen und alternativen Verfahren wie der emissionsarmen breitflächigen Ausbringung verdünnter Rindergülle (bis 4,6 % TS) finden Sie hier [weiterlesen]
Bodenzustand: Auf überschwemmten, wassergesättigten, gefrorenen oder schneebedeckten Böden ist das Aufbringen von Stickstoff- und Phosphatdünger sowie von Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln verboten. Was muss dabei beachtet werden? [weiterlesen]
NACH der Düngung
Düngedokumentation: Dokumentationspflichten und geänderte Fristen - Was gilt ab 2025? [weiterlesen]
Stoffstrombilanz: bis spätestens 6 Monate nach Ende des Bezugsjahres des Nährstoffvergleichs [weiterlesen]
FAQ zur Düngeverordnung
Unsere Beratung
Das Düngerecht ist komplex und unterliegt regelmäßigen Kontrollen. Die Beratung zur Düngeverordnung des Bayerischen Bauernverbandes unterstützt Sie dabei, alle Vorgaben rechtssicher umzusetzen und gleichzeitig die Nährstoffeffizienz in Ihrem Betrieb zu optimieren. Unsere geschulten Agrarfachberater übernehmen einen Teil des bürokratischen Aufwands – damit Sie mehr Zeit für Ihr Betriebsmanagement haben.
Je nach Betriebstyp bestehen unterschiedlicher Beratungsbedarf und unterschiedliche Anforderungen für die Beratung. Ebenso verhält es sich mit den zur Beratung notwendigen Unterlagen. Damit Sie wissen, was Sie erwartet, ist der Ablauf der Beratung hier übersichtlich dargestellt:
Kontaktaufnahme mit Ihrer Geschäftsstelle Sie erhalten eine auf Ihren Betrieb abgestimmte Checkliste mit allen erforderlichen Unterlagen.
Vorprüfung durch den Agrarfachberater Ihre Unterlagen werden geprüft, offene Fragen geklärt und der weitere Beratungsbedarf festgelegt.
Individuelle Beratung Die Beratung erfolgt praxisnah, rechtskonform und abgestimmt auf Ihren Betriebstyp – inklusive Vorbereitung auf mögliche Kontrollen.
Ihre Vorteile mit der BBV-Düngeberatung
Rechtssichere Umsetzung der Düngeverordnung
Reduzierung des bürokratischen Aufwands
Optimierung der Nährstoffeffizienz, insbesondere bei organischen Düngern
Zeitersparnis für Betriebsmanagement und Planung der Ausbringung
Persönliche Betreuung durch geschulte Agrarfachberater
Kosten
Die Beratung zur Düngeverordnung ist eine kostenpflichtige Dienstleistung für BBV-Mitglieder. Der Umfang und die Kosten der Beratung werden vorab transparent mit Ihnen abgestimmt.
Jetzt unverbindlich bei Ihrer Geschäftsstelle informieren lassen.
Weitere Informationen
Neben der Düngeverordnung bieten wir zahlreiche weitere Beratungsdienstleistungen, die speziell auf die Bedürfnisse von Landwirten zugeschnitten sind – vom Mehrfachantrag bis zu individuellen Lösungen für Nährstoffmanagement und Betriebsplanung.