Düngung
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Beratung Düngeverordnung und Co.

Der Bauernverband hilft Ihnen weiter

Die weitreichenden Änderungen im Düngerecht, die die Novelle der Düngeverordnung 2020 mit sich bringt, fordern gerade die bayerischen Betriebe massiv. Außerdem ist die neue Düngeverordnung abermals mit mehr Bürokratie verbunden.

Der Bayerische Bauernverband setzt sich weiter für ein praktikables und fachlich nachvollziehbares Düngerecht ein. Gleichzeitig sind wir auch weiterhin der verlässliche Partner der bayerischen Landwirte und unterstützen dort, wo Hilfe benötigt wird.

An den Geschäftsstellen des Bayerischen Bauernverbandes wird Ihnen flächendeckend in ganz Bayern ein umfangreiches Beratungs- und Dienstleistungsangebot rund um die Düngeverordnung und die angrenzenden Rechtsbereiche angeboten.

Die Beratungsbereiche rund um die Düngung im Überblick:

  • Allgemeine Beratung Düngeverordnung und Nährstoffmanagement: Wovon bin ich als Betrieb betroffen und was muss ich einhalten und dokumentieren?
  • Berechnung des Düngebedarfs [weiterlesen]
  • Düngedokumentation [weiterlesen]
  • Berechnung der 170 kg N-Obergrenze für organische Dünger [weiterlesen]
  • Berechnung der notwendigen Lagerkapazität für Wirtschaftsdünger und Gärreste [weiterlesen]
  • Erstellung der Stoffstrombilanz [weiterlesen]
  • Was ist zu beachten bei Aufnahme bzw. Abgabe von Wirtschaftsdüngern oder Gärresten?
  • Musterverträge
    - zur Anpachtung von Lagerraum für organische Dünger
    - zur Gülleabnahme/ -abgabe
    - Güllelieferverträge für Biogasanlagen
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2022-01-19-Düngeverordnung: Beratungsangebote im Überblick

Wie funktioniert die Beratung zur Düngeverordnung & Co.? Welche Unterlagen sind dafür notwendig?

Je nach Betriebstyp bestehen unterschiedlicher Beratungsbedarf und unterschiedliche Anforderungen für die Beratung. Ebenso verhält es sich  mit den zur Beratung notwendigen Unterlagen.  
Am besten nehmen Sie Kontakt mit Ihrer Geschäftsstelle auf. Dort liegen Checklisten zu den verschiedenen Beratungs- und Dienstleistungsangeboten vor, in denen klar formuliert ist, welche Unterlagen jeweils notwendig sind.
Ihr Agrarfachberater bespricht dann mit Ihnen alles Weitere und ein passender Termin wird vereinbart.

Vereinbaren Sie jetzt einen Termin mit Ihrer Geschäftsstelle!

Welche Vorteile bietet die Beratung zur Düngeverordnung?

Durch die neuen Vorgaben aus der Düngeverordnung rückt der Begriff Nährstoffeffizienz immer mehr in den Fokus – gerade auch bei den organischen Düngern. Der Bayerische Bauernverband bietet Ihnen an, einen Teil des bürokratischen Aufwands zu übernehmen, damit Sie mehr Zeit für das Betriebsmanagement und den optimalen Ausbringzeitpunkt der Nährstoffe haben.
Das Düngerecht ist inzwischen so komplex, dass es für den einzelnen Landwirt schwierig zu überblicken ist, ob er alle für eine Kontrolle notwendigen Unterlagen beisammen hat.Verlassen Sie sich in dieser Sache auf die geschulten Fachberater des Bayerischen Bauernverbandes!

Weitere Informationen

Haben Sie noch Fragen? Oder möchten Sie einen Beratungstermin vereinbaren? Dann wenden Sie sich an Ihre Geschäftsstelle:
Hier geht es zu Ihrer Geschäftsstelle.

Hier geht es zum Überblick der neuen Düngeverordnung 2020


Die Beratung zur Umsetzung der Düngeverordnung ist eine kostenpflichtige Dienstleistung und wird nur für BBV Mitglieder angeboten. Weitere Informationen erhalten Sie an Ihrer Geschäftsstelle.
Unser Wissen ist Ihr persönliches und betriebliches Kapital – nutzen Sie diese Chance!