Artikel 148 und 168 GMO: Bauernverband fordert Vertragsfreiheit
EU-Kompromiss schwächt Landwirte in der Lieferkette
Im Zentrum der Kritik steht die obligatorische Verpflichtung zu schriftlichen Lieferverträgen, die den Preis, Liefermenge und -zeitpunkt sowie mengenbezogene Preisklauseln enthalten müssen. Betroffen wären neben dem Milchsektor (Art. 148) auch Obst und Gemüse, Getreide, Hopfen und Fleisch (Art. 168). Diesen Eingriff in die Vertragsfreiheit lehnt der BBV klar und entschieden ab. „Wir arbeiten mit und in der Natur. Ertragsschwankungen sind nicht exakt vorhersehbar. Wer dennoch Mengen im Voraus festlegen muss, riskiert Preisabschläge“, so Köninger. „Es darf nicht sein, dass Missstände bei Vertragsbeziehungen in einzelnen europäischen Regionen die bewährten Vertragsbeziehungen in Bayern gefährden. Der Vorschlag erzeugt unnötig neue Bürokratie und führt zu höheren Kosten für die gesamte Wertschöpfungskette“, führt Köninger aus.
Eine Umsetzung in dieser Form führe dazu, dass bestehende Vermarktungsstrukturen wie Erzeugergemeinschaften, Genossenschaften und Vermarktungszusammenschlüsse nachhaltig an Einfluss verlieren. Das schwächt die bayerischen Landwirte in der Lieferkette anstatt sie zu stärken. Eine Folgenabschätzung muss deshalb vor, und nicht, wie von der EU-Kommission vorgeschlagen, erst nach Inkrafttreten der Änderung erfolgen.
Bereits im Frühjahr hatte das BBV-Präsidium daher die von der EU-Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen und Instrumente der Gemeinsamen Marktordnung klar abgelehnt. „Gut gemeint, aber in diesem Fall bisher sehr schlecht gemacht“ zieht Peter Köninger das Fazit zu den Kommissionsvorschlägen.
Da die Kommission nun eine obligatorische Anwendung dieser Vertragspflicht vorsieht, fordert der BBV, dass die Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben müssen, sich dagegen zu entscheiden.
Köninger erwartet nun substantielle Nachbesserungen: „Christine Singer und Stefan Köhler haben die bayerischen Bedenken im Ausschuss aufgegriffen. Die Europaabgeordneten dürfen diesen Unsinn im Plenum nicht durchwinken. Auch die Bundesregierung muss sich um eine mehrheitliche Unterstützung kümmern. Länderspezifische Ausnahmen und ein klares Bekenntnis zur Vertragsfreiheit sind das Minimum.“