ASP / Afrikanische Schweinepest - Grundlagenwissen für Tierhalter, Jäger und Verbraucher
Zentrale Informationsseite zur ASP mit Basiswissen und weiterführenden Links
Was ist die Afrikanische Schweinepest?
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine äußerst ansteckende Virusinfektion der Schweine, die oft tödlich verläuft. Sie tritt ausschließlich bei Haus- und Wildschweinen auf und stellt für den Menschen keinerlei Gefahr dar.
Aufgrund der schweren Verläufe und hohen Ansteckung zählt sie zu den Tierseuchen, von welchen Deutschland frei bleiben möchte, und ihr wird daher - sollte sie auftreten - über zahlreiche Maßnahmen staatlicher Tierseuchenbekämpfung massiv entgegen getreten. Gegen das Virus der ASP ist kein Impfstoff verfügbar.
Wo kommt die ASP her?
Ursprünglich stammt die Afrikanische Schweinepest, wie der Name schon sagt, aus Afrika, wo sie in einigen Staaten „endemisch“ (= dauerhaft verbreitet) ist. In den letzten beiden Jahrzehnten (seit 2007) hat sich die ASP in Osteuropa immer weiter ausgebreitet und hat im Jahr 2020 über wandernde Wildschweine aus Polen auch drei deutsche Bundesländer (Brandenburg, Sachen, Mecklenburg-Vorpommern) erreicht. Seitdem läuft hier die Tierseuchenbekämpfung intensiv; eine Ausrottung der Seuche in der freien Natur ist unglaublich aufwändig, langwierig und schwer.
Eine genauere Historie finden Sie auf der Seite des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit https://www.lgl.bayern.de/tiergesundheit/tierkrankheiten/virusinfektionen/asp/index.htm

Wie wird die ASP übertragen?
Infizierte Tiere scheiden das Virus über alle Körperflüssigkeiten aus und sind hoch ansteckend. Sie können das Virus bereits vor dem Sichtbarwerden der Krankheit ausscheiden, wenn die Schweine noch sehr aktiv sind, was das Risiko unbemerkter Ansteckung weiter erhöht. Ebenso kann dies dazu führen, dass in den osteuropäischen Staaten mit ASP die vermeintlich noch gesunden Tiere zu Rohschinken und Rohwurst verarbeitet werden, so dass auch diese Lebensmittel für Schweine hoch ansteckend sind (siehe unten „Vorsorge in Bezug auf Wildschweine“). Das Virus der ASP ist enorm überlebensfähig. Es kann Wochen bis Monate in Fleisch und Fleischwaren sowie in Schlachtabfällen überleben, in gefrorenem Fleisch sogar mehrere Jahre. In Kadavern verendeter Wildschweine hält es sich lange Zeit im Blut und noch länger in den Knochen.
Wandernde infizierte Wildschweine (s. o. am Beispiel Polen) stellen eine Gefahr für eine Einschleppung dar. Wie bereits einige Beispiele auch in Deutschland zeigen, stellt allerdings auch der Mensch einen sehr relevanten möglichen Überträger dar, über seine Kleidung, Fahrzeuge, oder weggeworfene/verfütterte Lebensmittel (Anmerkung: die Verfütterung von Lebensmitteln an Schweine ist deshalb schon lange verboten!). Über den Menschen besteht bundesweit jederzeit die Gefahr einer Ansteckung von (Wild-)Schweinen mit der ASP.
Vorsorge in Bezug auf Hausschweine:
Schweinehalter sind verantwortlich für den Schutz ihrer Schweinebestände. Die gesetzliche Grundlage dazu legt die Schweinehaltungshygieneverordnung . Das Gesamtpaket aller Schutzmaßnahmen nennt sich „Biosicherheit“. Mehr Informationen hierzu finden Sie unter www.bayerischerbauernverband.de/biosicherheit-schwein
Die Biosicherheitsmaßnahmen schreiben auch vor, dass betriebsfremden Personen der Zugang zum Stall zu untersagen ist, was im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit leider zu dem Problem führt, dass Schweinehaltung "hinter verschlossenen Türen" stattfindet.
Vorsorge in Bezug auf Wildschweine:
Es gilt, eine Infektion von Wildschweinen zu verhindern. Eine große Gefahr geht von achtlos weggeworfenen, Lebensmittelresten aus, die von Wildschweinen gefressen werden. Wenn diese Lebensmittel aus Gebieten in Osteuropa stammen, in welchen die Afrikanische Schweinepest herrscht, können enthaltene Rohprodukte wie Salami oder Schinken (oder in Bezug auf MKS auch Rohmilchprodukte wie z. B. manche Käse) zu einer Übertragung auf ein heimisches Wildschwein führen. Von diesem breitet sich die hoch ansteckende Tierseuche zunächst unbemerkt im Wildschweinebestand weiter aus, bis sie auffällt.
An Autobahnparkplätzen wurden daher Schilder zur Sensibilisierung von Reisenden aufgestellt, damit Lebensmittelreste korrekt entsorgt werden.
Informationen in mehreren Sprachen zur Sensibilisierung von Saisonarbeitskräften bzw. Mitarbeitern osteuropäischer Herkunft hat das hessische Landwirtschaftsministerium unter Mitarbeit des Deutschen Bauernverbands in einem mehrsprachigen Merkblatt herausgegeben, was hier zur Verfügung steht.
Merkblätter für Mitarbeitende in neun Sprachen finden Sie auch bei den Bauernverbandskollegen in Westfalen:
ASP-Informationen für Mitarbeitende in verschiedenen Sprachen
Wie bleibe ich informiert?
Die aktuellsten Informationen zu relevanten Neuigkeiten und Informationsangeboten finden unsere Mitglieder im wöchentlich kostenfrei erscheinenden BauernInfo Schwein, welches Sie hier abonnieren können, wenn Sie als Mitglied eingeloggt sind.
Aktuelle Meldungen finden Sie auch unter www.bayerischerbauernverband.de/asp-aktuell
Welche Auswirkungen hat ein ASP-Fall auf die bayerische Schweinehaltung?
Sofort nach dem Entdecken eines ASP-Falls werden Sperrzonen festgelegt. In der ersten Phase muss sich die Veterinärverwaltung einen Überblick verschaffen über die Ausbreitung des Geschehens, weshalb u. a. Transporte von Schweinen, Jagd und möglicherweise auch Feldarbeiten verboten werden (können), siehe Punkt „Nutzungs-/Ernteverbote“ weiter unten. Es werden mit hohem personellen Aufwand Wildschweinekadaver gesucht und beprobt und ebenso die Hausschweinebestände untersucht. Ist das Geschehen eingegrenzt und die Sperrzonen angepasst, kann in den verschiedenen Zonen der Schweinehandel (Transporte von Ferkeln oder Mastschweinen) unter strengen Sicherheitsvorkehrungen eigentlich wieder anlaufen.
Aus der Erfahrung in anderen Bundesländern: die Vermarktung der (gut untersuchten!) Schlachtschweine aus Sperrzonen ist schwierig. Hier setzt sich der BBV gemeinsam mit der bayerischen Schlachtwirtschaft intensiv für eine verbesserte Abnahmebereitschaft seitens des Lebensmittel-Einzelhandels ein und ist auch in Arbeitsgruppen hierzu auf Bundesebene vertreten. Das bayerische Umweltministerium hat als erstes Ministerium bundesweit bereits vorsorglich Erleichterungen für die Verarbeitung von Schweinefleisch aus Sperrzonen geschaffen.
Bereits mit dem ersten ASP-Fall in Deutschland haben viele der außereuropäischen Exportziele („Drittländer“) und darunter besonders die wichtigsten Abnehmer China und Südkorea ihre Märkte komplett für deutsches Schweinefleisch gesperrt. Innerhalb der EU ist Handel weiter möglich, da hier so genannte Regionalisierungsabkommen gelten.
Voraussetzung für eine „möglichst normale“ (hinsichtlich des Genusstauglichkeitsstempels und damit des Preises) und zügige Vermarktung aus Sperrzonen ist eine Teilnahme des Betriebs an der ASP-Status-Untersuchung. Um sich zeitlichen Vorsprung zu verschaffen, sollte eine Teilnahme unbedingt einmal durchdacht und möglichst vorbereitet werden. Hilfreich ist eine Anmeldung bereits zum jetzigen Zeitpunkt ohne Handlungsdruck, auch wenn keine fortlaufenden Maßnahmen durchgeführt werden. Mehr dazu hier
Wie kann ASP bekämpft werden?
Es gibt keine Impfung gegen ASP. Nur durch die konsequente Tötung von betroffenen Schweinebeständen sowie Schwarzwildpopulationen und die seuchenhygienisch sichere Entsorgung von Kadavern und anderem kontaminierten Material kann die ASP bekämpft werden. Darüber hinaus gilt es, im Seuchenfall durch Einrichtung von Sperrzonen mit u. a. Transportverboten eine Verschleppung zu unterbinden.
Besonders schwierig – aber gleichwohl unerlässlich – ist dabei die Seuchenbekämpfung im Schwarzwildbestand. Die Vorgehensweise ist für Bayern festgehalten im ASP-Rahmenplan.
Was ist der ASP-Rahmenplan 4.0 des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz?
Der „Rahmenplan Afrikanische Schweinepest - Bayernweite Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP)“ wurde am
1. Juni 2024 in überarbeiteter Version (Version 4.0) herausgegeben. Dieses umfangreiche Werk ist die transparente Grundlage des behördlichen Handelns für den Fall, dass in Bayern ein Fall von ASP beim Wildschwein entdeckt wird. An der Ersterstellung war der BBV mit dem damaligen Tierhaltungspräsidenten Gerhard Stadler und BBV-Referent für Tierhaltung und Tierschutz Dr. Johann Ertl sowie Jagd-Referent Philip Bust beteiligt.
Ergänzt werden diese Leitlinien durch das behördeninterne Tierseuchenhandbuch, was ebenfalls Grundlage für ein bayernweit einheitliches Handeln ist. https://www.lgl.bayern.de/tiergesundheit/tierkrankheiten/virusinfektionen/asp/doc/rahmenplan_asp_4.0.pdf
Mehr zum ASP-Rahmenplan hier
Wie ist Bayern auf einen möglichen ASP-Fall vorbereitet?
Eine Übersicht über die bayerischen Vorsorgemaßnahmen finden Sie hier.
Der Rahmenplan ASP sowie zahlreiche der weiteren Maßnahmen waren immer wieder Inhalt der Gespräche zwischen dem BBV und dem Tierseuchenreferat am bayerischen Umweltministerium. Auch für einen Ernstfall ist ein guter Informationsfluss vorbereitet, da der BBV mit seinen verschiedenen Informationskanälen ein schneller und sehr relevanter Multiplikator in Richtung der bayerischen Landwirtschaft ist.
Warum ist die Reduktion der Schwarzwildbestände wichtig? Welche Maßnahmen werden ergriffen?
Die Schwarzwildbestände sind regional so hoch wie nie und sorgen bereits derzeit für Ärger im Ackerbau. Hohe Schwarzwildbestände erschweren zudem die Seuchenbekämpfung im Fall eines Eintrags der ASP massiv und sorgen für eine schnellere und flächigere Verbreitung des Virus, wodurch mehr Hausschweinehalter von den Tierseuchenbekämpfungsmaßnahmen betroffen wären
Bereits seit Jahren ist es daher dem BBV ein wichtiges Anliegen, dass Schwarzwildbestände reduziert werden, siehe z. B. folgende Pressemeldungen:
- Bauernverband erreicht finanziellen Anreiz für Schwarzwildjagd (Dezember 2017)
- Schwarzwild in Bayern weiter auf dem Vormarsch (April 2018)
- ASP - Jetzt Schwarzwild reduzieren (April 2018)
- Afrikanische Schweinepest: Prävention fordert Wildschweinreduktion (Dezember 2019)
Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz mit seiner Zuständigkeit für Tierseuchen unterstützt das Anliegen der Reduktion der Schwarzwildbestände. Neben einer Aufwandsentschädigung für die Probenahme an verendeten und geschossenen Wildschweinen finanziert es eine Abschussprämie für Wildschweine von 70 € pro Wildschwein, die in grenznahen Landkreisen (zur Tschechei, Sachsen, Thüringen und Hessen) auf 100 € heraufgesetzt wurde.
Wichtige Informationen für die Jägerschaft hierzu finden Sie auf der Seite des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit .
Ein Informationsblatt des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus über ein Maßnahmenpaket zur nachhaltigen Reduktion von Schwarzwild finden Sie hier. Es stammt aus dem Jahr 2020, als die Zuständigkeit für die Jagd noch in diesem Ministerium lag.
Aktuell liegt die Zuständigkeit für die Jagd beim Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Welche Forschung läuft in Bayern zur ASP?
Am Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit wird gerade geforscht, wie die Bewegungsökologie von Wildschweinen in Abhängigkeit von Umweltfaktoren aussieht, um Entscheidungsgrundlagen für das Festlegen von Restriktionsgebieten (Sperrzonen) zu gewinnen.
Mehr zu dem Forschungsprojekt hier.
2025 startet auch ein Kooperationsprojekt zwischen BBV und der Bayerischen Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft.
Auch zur Biosicherheit in Auslauf- und Freilandhaltungen hat das LGL geforscht. Den Abschlussbericht finden Sie hier.
Wo finde ich Informationen zum Stand der ASP-Bekämpfung in den anderen Bundesländern?
- Hessischer Bauernverband: Afrikanische Schweinepest in Hessen
- Land Hessen: Hessen informiert über Afrikanische Schweinepest
- Land Brandenburg: ASP in Brandenburg
- Land Sachsen: Sachsen informiert zu ASP
- Land Mecklenburg-Vorpommern: Mecklenburg-Vorpommern informiert zu ASP
Wie ist die Afrikanische Schweinepest zu erkennen?
Die Symptome der Afrikanischen Schweinepest umfassen hohes Fieber, Futterverweigerung, Mattigkeit, Bindehautentzündungen, Bewegungsstörungen, Diarrhoe und stark erhöhte Atemfrequenz. Es kann auch zur Bildung von Petechien (roten Sprenkeln) in Haut und Schleimhaut, Nasenbluten oder blutiger Diarrhoe kommen. Es sind Schweine jeglichen Alters betroffen. Die Erkrankung ist auf der Basis von klinischen Symptomen nicht von der Klassischen Schweinepest und anderen Krankheiten zu unterscheiden.
Der Verlauf kann schnell und heftig (akut) oder langsam (chronisch) sein. Während in der akuten Form deutliche Krankheitssymptome (siehe oben) gezeigt werden und zahlreiche Tiere verenden, kann die chronische Verlaufsform unter Umständen auch symptomlos verlaufen. Dies birgt die Gefahr der unbemerkten Weiterverbreitung des Erregers in sich.
Ist es sicher, dass sich Menschen nicht anstecken können?
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) sowie das Friedrich Loeffler-Institut (FLI, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit) und das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) betonen, dass der Mensch und andere Tierarten außer Schweine für ASP nicht empfänglich sind.
Aufgrund von sehr umfangreichen epidemiologischen Daten und Beobachtungen weltweit ist gesichert, dass die ASP ausschließlich Schweine (Haus- und Wildschweine) und Lederzecken (die bisher nur in tropischen Gebieten vorkommen) befällt. Der Grund dafür liegt an den Pathogenitätsfaktoren des ASP-Virus, die auf die genannten Wirte spezialisiert sind, und daher bei anderen Säugetieren als Schweinen zu keiner Erkrankung an ASP führen können.
Von Schweinefleisch geht keinerlei Gefahr für die menschliche Gesundheit aus. Schweinefleisch kann daher bedenkenlos verzehrt werden.
Gemeinsame Mitteilung des BfR und des FLI: Afrikanische Schweinepest – Keine Gefahr für den Menschen
Weitere Informationen liefern auch die FAQ des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
Wie können sich Schweinehalter absichern?
Der wichtigste Schutzfaktor für den eigenen Schweinebestand ist die Biosicherheit Sollte die Tötung des Schweinebestands behördlich angeordnet werden, ersetzt die Bayerische Tierseuchenkasse, in welcher Schweinehalter Pflichtmitglieder sind, den Wert der Schweine (biosichere Schweinehaltung vorausgesetzt) und übernimmt die Kosten für die Tötung und unschädliche Entsorgung der Kadaver sowie (bis zu einer gewissen Höhe) die Desinfektionkosten für die Stallungen. Weitere Infos hier: www.btsk.de
Aber auch ohne dass der eigene Stall von der ASP direkt betroffen ist, kann die Lage in einer Sperrzone Schweinehalter über eingeschränkte Vermarktungsmöglichkeiten in massive finanzielle Schwierigkeiten bringen. Hier greift eine Tier-Ertragsschadenversicherung.
Überprüfen Sie unbedingt auch bereits bestehende Verträge auf Aktualität! Noch sind Anpassungen möglich. Die BBV-Service berät Sie hierzu gern.
Sind Rinderhalter auch betroffen?
Egal ob ein ASP-Fall beim Haus- oder Wildschwein auftritt, sind Rinderhalter ohne Schweinehaltung bzgl. der Milchabholung und der Verbringung von Rindern aus/in Betriebe nicht betroffen.
Für Betriebe gilt dies ebenfalls, allerdings gelten für die Schweinehaltung die dann festgelegten Bestimmungen, aber auch gesamtbetrieblich ggf. zusätzliche Auflagen wie z. B. die Schaffung von Desinfektionsmöglichkeiten.
Wozu werden Nutzungs-/Ernteverbote verhängt und wie werden sie entschädigt?
Zu Beginn eines ASP-Falls ist es wichtig, dass die Veterinärverwaltung für eine effektive Seuchenbekämpfung einen Überblick bekommt, wie groß der ASP-Herd ist. Um möglicherweise infizierte Wildschweine nicht zum Wandern zu animieren (und die Seuche damit weiter zu verbreiten), wird je nach Gelände ein Jagd-, Betretungs-, Nutzungs- oder Ernteverbot verhängt.
Zu einem späteren Zeitpunkt kann auch das Anlegen von Bejagungsschneisen vorgeschrieben werden. Für all diese angeordneten Maßnahmen ist ein Entschädigungsanspruch im §6 Absatz 8 Tiergesundheitsgesetz vorgesehen und auch im Rahmenplan 4.0 festgeschrieben (ab S. 49).
Die Höhe der Entschädigung richtet sich in Bayern nach der aktuellen Schätzungsrichtlinie von BBV und Bayerischer Landesanstalt für Landwirtschaft.
Die aktuellen Erfahrungen aus Hessen haben gezeigt, dass sich z. B. Ernteverbote per Ausnahmegenehmigungen vermeiden ließen, wenn bei einer kurz zuvor durchgeführten Überfliegung des Ackers per Drohne die Wildschweinefreiheit festgestellt wurde.
Helfen Sie, FakeNews zu vermindern!
Informieren Sie sich vor Weitergabe fraglicher Informationen auf der Seite des BBV oder bei weiteren verlässlichen Informationsquellen:
Bundesinstitut für Risikobewertung
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit