ASP / Afrikanische Schweinepest - Grundlagenwissen für Tierhalter, Jäger und Verbraucher
Zentrale Informationsseite zur ASP mit Basiswissen und weiterführenden Links
Allgemeines zur Afrikanischen Schweinepest
Prävention
Es gilt, eine Infektion von Wildschweinen zu verhindern. Eine große Gefahr geht von achtlos weggeworfenen, Lebensmittelresten aus, die von Wildschweinen gefressen werden. Wenn diese Lebensmittel aus Gebieten in Osteuropa stammen, in welchen die Afrikanische Schweinepest herrscht, können enthaltene Rohprodukte wie Salami oder Schinken (oder in Bezug auf MKS auch Rohmilchprodukte wie z. B. manche Käse) zu einer Übertragung auf ein heimisches Wildschwein führen. Von diesem breitet sich die hoch ansteckende Tierseuche zunächst unbemerkt im Wildschweinebestand weiter aus, bis sie auffällt.
- Schilder zur Sensibilisierung von Reisenden wurden an Autobahnparkplätzen aufgestellt, damit Lebensmittelreste korrekt entsorgt werden.
- Informationen in mehreren Sprachen zur Sensibilisierung von Saisonarbeitskräften bzw. Mitarbeitern osteuropäischer Herkunft hat das hessische Landwirtschaftsministerium unter Mitarbeit des Deutschen Bauernverbands in einem mehrsprachigen Merkblatt herausgegeben, was hier zur Verfügung steht.
- Merkblätter für Mitarbeitende in neun Sprachen finden Sie auch bei den Bauernverbandskollegen in Westfalen: ASP-Informationen für Mitarbeitende in verschiedenen Sprachen
Die Schwarzwildbestände sind regional so hoch wie nie und sorgen bereits derzeit für Ärger im Ackerbau. Hohe Schwarzwildbestände erschweren zudem die Seuchenbekämpfung im Fall eines Eintrags der ASP massiv und sorgen für eine schnellere und flächigere Verbreitung des Virus, wodurch mehr Hausschweinehalter von den Tierseuchenbekämpfungsmaßnahmen betroffen wären
Bereits seit Jahren ist es daher dem BBV ein wichtiges Anliegen, dass Schwarzwildbestände reduziert werden, siehe z. B. folgende Pressemeldungen:
- Bauernverband erreicht finanziellen Anreiz für Schwarzwildjagd (Dezember 2017)
- Schwarzwild in Bayern weiter auf dem Vormarsch (April 2018)
- ASP - Jetzt Schwarzwild reduzieren (April 2018)
- Afrikanische Schweinepest: Prävention fordert Wildschweinreduktion (Dezember 2019)
Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz mit seiner Zuständigkeit für Tierseuchen unterstützt das Anliegen der Reduktion der Schwarzwildbestände. Neben einer Aufwandsentschädigung für die Probenahme an verendeten und geschossenen Wildschweinen finanziert es eine Abschussprämie für Wildschweine von 70 € pro Wildschwein, die in grenznahen Landkreisen (zur Tschechei, Sachsen, Thüringen und Hessen) auf 100 € heraufgesetzt wurde.
Wichtige Informationen für die Jägerschaft hierzu finden Sie auf der Seite des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit .
Ein Informationsblatt des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus über ein Maßnahmenpaket zur nachhaltigen Reduktion von Schwarzwild finden Sie hier. Es stammt aus dem Jahr 2020, als die Zuständigkeit für die Jagd noch in diesem Ministerium lag.
Aktuell liegt die Zuständigkeit für die Jagd beim Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Eine Übersicht über die bayerischen Vorsorgemaßnahmen finden Sie hier.
Der Rahmenplan ASP sowie zahlreiche der weiteren Maßnahmen waren immer wieder Inhalt der Gespräche zwischen dem BBV und dem Tierseuchenreferat am bayerischen Umweltministerium. Auch für einen Ernstfall ist ein guter Informationsfluss vorbereitet, da der BBV mit seinen verschiedenen Informationskanälen ein schneller und sehr relevanter Multiplikator in Richtung der bayerischen Landwirtschaft ist.
Am Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit wird gerade geforscht, wie die Bewegungsökologie von Wildschweinen in Abhängigkeit von Umweltfaktoren aussieht, um Entscheidungsgrundlagen für das Festlegen von Restriktionsgebieten (Sperrzonen) zu gewinnen.
Mehr zu dem Forschungsprojekt hier.
2025 startet auch ein Kooperationsprojekt zwischen BBV und der Bayerischen Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft.
Auch zur Biosicherheit in Auslauf- und Freilandhaltungen hat das LGL geforscht. Den Abschlussbericht finden Sie hier.
Bekämpfung
Es gibt keine Impfung gegen ASP. Nur durch die konsequente Tötung von betroffenen Schweinebeständen sowie Schwarzwildpopulationen und die seuchenhygienisch sichere Entsorgung von Kadavern und anderem kontaminierten Material kann die ASP bekämpft werden. Darüber hinaus gilt es, im Seuchenfall durch Einrichtung von Sperrzonen mit u. a. Transportverboten eine Verschleppung zu unterbinden.
Besonders schwierig – aber gleichwohl unerlässlich – ist dabei die Seuchenbekämpfung im Schwarzwildbestand. Die Vorgehensweise ist für Bayern festgehalten im ASP-Rahmenplan.
Zu Beginn eines ASP-Falls ist es wichtig, dass die Veterinärverwaltung für eine effektive Seuchenbekämpfung einen Überblick bekommt, wie groß der ASP-Herd ist. Um möglicherweise infizierte Wildschweine nicht zum Wandern zu animieren (und die Seuche damit weiter zu verbreiten), wird je nach Gelände ein Jagd-, Betretungs-, Nutzungs- oder Ernteverbot verhängt.
Zu einem späteren Zeitpunkt kann auch das Anlegen von Bejagungsschneisen vorgeschrieben werden. Für all diese angeordneten Maßnahmen ist ein Entschädigungsanspruch im §6 Absatz 8 Tiergesundheitsgesetz vorgesehen und auch im Rahmenplan 4.0 festgeschrieben (ab S. 49).
Die Höhe der Entschädigung richtet sich in Bayern nach der aktuellen Schätzungsrichtlinie von BBV und Bayerischer Landesanstalt für Landwirtschaft.
Die aktuellen Erfahrungen aus Hessen haben gezeigt, dass sich z. B. Ernteverbote per Ausnahmegenehmigungen vermeiden ließen, wenn bei einer kurz zuvor durchgeführten Überfliegung des Ackers per Drohne die Wildschweinefreiheit festgestellt wurde.
Sofort nach dem Entdecken eines ASP-Falls werden Sperrzonen festgelegt. In der ersten Phase muss sich die Veterinärverwaltung einen Überblick verschaffen über die Ausbreitung des Geschehens, weshalb u. a. Transporte von Schweinen, Jagd und möglicherweise auch Feldarbeiten verboten werden (können), siehe Punkt „Nutzungs-/Ernteverbote“ weiter unten. Es werden mit hohem personellen Aufwand Wildschweinekadaver gesucht und beprobt und ebenso die Hausschweinebestände untersucht. Ist das Geschehen eingegrenzt und die Sperrzonen angepasst, kann in den verschiedenen Zonen der Schweinehandel (Transporte von Ferkeln oder Mastschweinen) unter strengen Sicherheitsvorkehrungen eigentlich wieder anlaufen.
Aus der Erfahrung in anderen Bundesländern: die Vermarktung der (gut untersuchten!) Schlachtschweine aus Sperrzonen ist schwierig. Hier setzt sich der BBV gemeinsam mit der bayerischen Schlachtwirtschaft intensiv für eine verbesserte Abnahmebereitschaft seitens des Lebensmittel-Einzelhandels ein und ist auch in Arbeitsgruppen hierzu auf Bundesebene vertreten. Das bayerische Umweltministerium hat als erstes Ministerium bundesweit bereits vorsorglich Erleichterungen für die Verarbeitung von Schweinefleisch aus Sperrzonen geschaffen.
Bereits mit dem ersten ASP-Fall in Deutschland haben viele der außereuropäischen Exportziele („Drittländer“) und darunter besonders die wichtigsten Abnehmer China und Südkorea ihre Märkte komplett für deutsches Schweinefleisch gesperrt. Innerhalb der EU ist Handel weiter möglich, da hier so genannte Regionalisierungsabkommen gelten.
Voraussetzung für eine „möglichst normale“ (hinsichtlich des Genusstauglichkeitsstempels und damit des Preises) und zügige Vermarktung aus Sperrzonen ist eine Teilnahme des Betriebs an der ASP-Status-Untersuchung. Um sich zeitlichen Vorsprung zu verschaffen, sollte eine Teilnahme unbedingt einmal durchdacht und möglichst vorbereitet werden. Hilfreich ist eine Anmeldung bereits zum jetzigen Zeitpunkt ohne Handlungsdruck, auch wenn keine fortlaufenden Maßnahmen durchgeführt werden. Mehr dazu hier
Der „Rahmenplan Afrikanische Schweinepest - Bayernweite Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP)“ wurde am
1. Juni 2024 in überarbeiteter Version (Version 4.0) herausgegeben. Dieses umfangreiche Werk ist die transparente Grundlage des behördlichen Handelns für den Fall, dass in Bayern ein Fall von ASP beim Wildschwein entdeckt wird. An der Ersterstellung war der BBV mit dem damaligen Tierhaltungspräsidenten Gerhard Stadler und BBV-Referent für Tierhaltung und Tierschutz Dr. Johann Ertl sowie Jagd-Referent Philip Bust beteiligt.
Ergänzt werden diese Leitlinien durch das behördeninterne Tierseuchenhandbuch, was ebenfalls Grundlage für ein bayernweit einheitliches Handeln ist. https://www.lgl.bayern.de/tiergesundheit/tierkrankheiten/virusinfektionen/asp/doc/rahmenplan_asp_4.0.pdf
Mehr zum ASP-Rahmenplan hier
Wo finde ich verlässliche Informationen?
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Allgemein: Aktuelle Meldungen finden Sie unter www.bayerischerbauernverband.de/asp-aktuell
Informieren Sie sich vor Weitergabe fraglicher Informationen auf der Seite des BBV oder bei weiteren verlässlichen Informationsquellen:
- Hessischer Bauernverband: Afrikanische Schweinepest in Hessen
- Land Hessen: Hessen informiert über Afrikanische Schweinepest
- NRW / Westfalen-Lippe: Westfälisch-Lippischer Landwirtschaftsverband informiert zur ASP
- Land Brandenburg: ASP in Brandenburg
- Land Sachsen: Sachsen informiert zu ASP
- Land Mecklenburg-Vorpommern: Mecklenburg-Vorpommern informiert zu ASP