© Johanna Batjargal / BBV

FFH- und Vogelschutzrichtlinie: BBV fordert mehr Praxistauglichkeit

EU-Naturschutzrecht im „Stresstest“: BBV-Vorschläge für Bürokratieabbau und Rechtssicherheit

08.08.2026 | Die Europäische Kommission überprüft derzeit im Rahmen eines sogenannten „Stresstests“ die FFH- und Vogelschutzrichtlinie. Wie der BBV auf das Thema blickt und sich mit einbringt. Wichtig auch für Sie: Beteiligen Sie sich noch bis 10. August an der öffentlichen Konsultation!

  • Die EU-Kommission überprüft derzeit die FFH- und Vogelschutzrichtlinie im Rahmen eines „Stresstests“. 
  • Der BBV hat eine Stellungnahme mit konkreten Vorschlägen für mehr Praxistauglichkeit, Bürokratieabbau und Rechtssicherheit eingereicht. 
  • Im Mittelpunkt stehen Freiwilligkeit, Kooperation und der Schutz des Eigentums statt zusätzlicher Auflagen. 
  • Der BBV fordert eine frühzeitige Einbindung der Landnutzer, einfachere Genehmigungsverfahren und mehr Flexibilität bei der Umsetzung. 
  • Die EU-Konsultation läuft noch bis 10. August 2026 – Land- und Waldbesitzer können ihre Erfahrungen weiterhin einbringen. 

Die Europäische Kommission überprüft derzeit im Rahmen eines sogenannten „Stresstests“ die FFH- und Vogelschutzrichtlinie. Ziel ist es, die Wirksamkeit der Regelungen zu bewerten und Möglichkeiten für Vereinfachungen sowie Bürokratieabbau zu identifizieren. 

Eine öffentliche EU-Konsultation hierzu läuft noch bis zum 10. August 2026 - geben auch Sie hier Ihre Einschätzung dazu! 

Der Bayerische Bauernverband beteiligt sich mit einer umfassenden Stellungnahme an der Konsultation und setzt sich dafür ein, Naturschutz und land- sowie forstwirtschaftliche Nutzung besser miteinander zu verbinden. 

 

Kooperativer Naturschutz statt zusätzlicher Bürokratie

Die Ziele des europäischen Natur- und Artenschutzes unterstützt der Bayerische Bauernverband ausdrücklich. 

Gleichzeitig zeigt die Praxis, dass die Umsetzung der FFH- und Vogelschutzrichtlinie vielerorts mit erheblichem bürokratischem Aufwand und Rechtsunsicherheiten verbunden ist. Gerade Land- und Forstwirte, die große Teile der Natura-2000-Gebiete bewirtschaften, brauchen praktikable und verlässliche Rahmenbedingungen.

Deshalb setzt sich der BBV dafür ein, den erfolgreichen bayerischen Weg des kooperativen Naturschutzes weiter zu stärken: Freiwillige Maßnahmen, partnerschaftliche Zusammenarbeit und eine angemessene Honorierung der Leistungen der Bewirtschafter schaffen aus Sicht des Verbandes mehr Akzeptanz und führen langfristig zu besseren Ergebnissen als zusätzliche Auflagen.

 

Diese fünf zentralen Forderungen hat der BBV:

In seiner Stellungnahme fordert der Bayerische Bauernverband insbesondere:

  • Vorrang für freiwillige Maßnahmen und mehr Rechtssicherheit für engagierte Betriebe, 
  • eine frühzeitige Beteiligung von Landnutzern und Grundeigentümern, 
  • mehr Flexibilität bei der Abwägung zwischen Naturschutz, landwirtschaftlicher Nutzung und Klimawandel, 
  • einen konsequenten Bürokratieabbau mit einfacheren Genehmigungs- und Verwaltungsverfahren sowie 
  • eine ganzheitliche Ausrichtung der Richtlinien nach dem Grundsatz „Schützen durch Nutzen“, der ökologische, wirtschaftliche und soziale Aspekte gleichermaßen berücksichtigt. 

Der Bayerische Bauernverband wird die Überprüfung der FFH- und Vogelschutzrichtlinie weiterhin eng begleiten und sich dafür einsetzen, dass Naturschutz gemeinsam mit den Land- und Waldbesitzern gestaltet wird – praxisgerecht, kooperativ und mit Respekt vor Eigentum und Bewirtschaftung.