© Travis Brown auf Pixabay

EU-Konsultation zur Vogelschutz- und FFH-Richtlinie: Ihre Erfahrungen sind gefragt!

Nur noch bis 10. August: Nehmen Sie sich die Zeit und machen Sie mit - Ihre persönlichen Erfahrungen sind wichtig!

06.08.2026 | Die Europäische Kommission überprüft derzeit im Rahmen eines „Stresstests“ die Vogelschutz- und FFH-Richtlinie. Dabei geht es auch um die Fragen: Wo funktionieren die Regelungen gut? Wo gibt es Verbesserungsbedarf und Möglichkeiten zum Bürokratieabbau?

Die EU-Kommission überprüft derzeit die FFH- und Vogelschutzrichtlinie im Rahmen eines „Stresstests“.  Eine öffentliche EU-Konsultation hierzu läuft noch bis zum 10. August 2026 - geben auch Sie jetzt noch Ihre Einschätzung dazu! Mehr zum Thema und mit welchen Forderungen sich der BBV eingebracht hat, lesen Sie hier

Wer kann bei der Konsultation alles teilnehmen?

Die Konsultation steht allen offen. Gerade Landwirte, Waldbesitzer und Grundeigentümer sind mit der Umsetzung von FFH- und Vogelschutzrichtlinie (Natura 2000) berührt und sollten sich die Zeitnehmen, ihre Meinung über die dortigen Fragebögen und Nennungsmöglichkeit von Beispielen einzubringen.

© BBV bbv-bayern-atlas

Um was geht es genau?

Die Europäische Kommission führt derzeit einen Stresstest der Vogelschutz- und der FFH-Richtlinie durch. Unter anderem ist es Ziel, Vorschläge für Vereinfachungen sowie Bürokratieabbau aufzugreifen und auch Probleme im Zusammenhang mit FFH- und Vogelschutzrichtlinie anzubringen.

In Bayern bilden FFH-Gebiete und Vogelschutzgebiete zusammen das europäische Schutzgebietsnetzwerk Natura 2000. In Bayern bestehen rund 745 Gebiete mit etwa 800.000 Hektar ein. Beide Kulissen überlappen sich zum Teil:

  • FFH-Gebiete (Fauna-Flora-Habitat): Die FFH-Gebiete dienen dem Erhalt gefährdeter wildlebender Pflanzen- und Tierarten sowie natürlicher Lebensraumtypen (wie z. B. Moore, Magerrasen oder bestimmte Wälder). Es gibt 674 gemeldete FFH-Gebiete.
  • Europäische Vogelschutzgebiete (SPA): Vogelschutzgebiete (Special Protection Areas) zielen speziell auf den Schutz wildlebender Vogelarten und ihrer Lebensräume ab. Es gibt 84 ausgewiesene Vogelschutzgebiete, die oft wichtige Rast- und Brutplätze für Zug- und Wasservögel darstellen.

Über den Bayernatlas sind die in Bayern ausgewiesenen FFH-Gebiete und Vogelschutzgebiete erichtlich:  https://atlas.bayern.de/?c=677751,5422939&z=8&r=0&l=atkis&t=umw_ntg&cnids=75039582&mid=0

Wie kann man mitmachen?

Anleitung zum Login

  1. Neues Konto erstellen
  2. Email bestätigen
  3. Und schon geht’s los mit der Umfrage!
© BBV bbv-umfrage-formular

Aufbau des Fragebogens

Der Fragebogen besteht aus vier Abschnitten:

  • Abschnitt 0: Angaben zur Person
  • Abschnitt 1: „Allgemeine Fragen“ umfasst allgemeinere Fragen zum Naturschutz.
  • Abschnitt 2: „Eingehende Fragen“ umfasst spezifischere Fragen zu den Richtlinien und ihrer Umsetzung vor Ort
  • Abschnitt 3: Unter „Abschließende Bemerkungen“ können allgemeine Anmerkungen gemacht und Dokumente hochgeladen werden.

Die Bearbeitung dauert etwa 30 bis 45 Minuten, aber es lohnt sich für Landwirte, Waldbauern und Grundeigentümer. Alle Fragen müssen formal beantwortet werden; die Antworten „Keine Meinung“ oder „Weiß nicht“ sind jederzeit möglich. Der Fragebogen kann zwischengespeichert und später fortgesetzt werden.

Brauchen Sie Hilfe?

Sie wissen nicht wie sie die Fragen beantworten wollen? Dann schauen Sie doch in die folgenden Dokumente. Diese könnte Sie beim Ausfüllen unterstützen:

  • Übersicht aller Fragen der Konsultation (pdf)
  • Stellungnahme des BBV als Eingabe bei der Konsultation (pdf, folgt)

Übersicht aller Fragen der Konsultation

Welche Forderungen hat der BBV in der EU-Konsultation beigetragen?

Der Bayerische Bauernverband beteiligt sich mit einer umfassenden Stellungnahme an der Konsultation. Kurz gesagt fordert der BBV einen kooperativen Naturschutz statt zusätzlicher Bürokratie. Details lesen Sie hier.