© Bayerischer Bauernverband
Bundesjagdgesetz kommt: Wolf im Jagdrecht – BBV erwartet mehr Entnahmepraxis in Bayern
Problemwolf-Entnahme & Managementplan – Quote fehlt, BayJG muss Vollzug liefern
05.03.2026 | Mit der Reform des Bundesjagdgesetzes (BJagdG) wird der Wolf jagdrechtlich geführt; Herdenschutz bleibt die Grundlage und wird um die Möglichkeit der Bejagung ergänzt. Der BBV begrüßt den Schritt – hätte sich aber weitergehende Leitplanken (v. a. eine Quote) gewünscht. Für Bayern wird nun entscheidend, dass das Bayerische Jagdgesetz (BayJG) den Vollzug praxistauglich ausgestaltet.
Zugangsbeschränkung
Dieser Inhalt steht exklusiv BBV-Mitgliedern zur Verfügung.
Bitte melden Sie sich an oder werden Sie Mitglied um ihn zu lesen.