Novelle BayJG: Verbandsübergreifende Stellungnahme abgegeben
Kompromiss stärken – Gestaltungsspielräume für Jagdgenossenschaften konsequent nutzen
- Verbandsübergreifende Stellungnahme abgegeben: Grundbesitz-Interessen, Waldumbau und Praxisnähe stehen im Mittelpunkt.
- Zentrale Bausteine: Abschussplanfreiheit Rehwild (Art. 32a – „Der Grundbesitz entscheidet“), verlässliche Verfahren, Jagdzeiten-Ermächtigung, FFPV nicht automatisch befriedet, praxistaugliche Kitzrettungs-Regelung und Aufnahme von Wolf und Goldschakal
- Appell: die neue Eigenverantwortung vor Ort aktiv nutzen („Eigentum verpflichtet“)
Der Bayerische Bauernverband, der Bayerische Waldbesitzerverband und die Familienbetriebe Land und Forst Bayern haben ihre gemeinsame Stellungnahme zur geplanten Novelle des Bayerischen Jagdgesetzes (BayJG) fristgerecht eingereicht. Damit liegt eine abgestimmte, grundbesitzgetragene Bewertung des Gesetzentwurfs vor.
Siegfried Jäger, Jagdpräsident des Bayerischen Bauernverbandes, erklärt in einer Pressemitteilung des Verbands: „Diese Novelle ist wichtig, weil sie das an Grund und Boden gebundene Jagdrecht stärkt und die Eigenverantwortung vor Ort in den Mittelpunkt rückt. Wir brauchen ein Jagdrecht, das Waldumbau ermöglicht, Eigentum schützt und zugleich praxistauglich bleibt – ohne neue Bürokratie.“
Wir begrüßen die Initiative und den politischen Willen, das Jagdrecht nach Jahrzehnten weiterzuentwickeln. Der Entwurf ist ein Kompromiss, der den im Waldpakt formulierten Anspruch stärkt, eigenverantwortliche Handlungsspielräume vor Ort zu schaffen und den Waldumbau sowie den Schutz des Eigentums unter dynamischen Rahmenbedingungen (Klimawandelfolgen) abzusichern.
Gleichzeitig ist klar: Unsere Unterstützung ist daran gebunden, dass dieser Kompromiss im weiteren parlamentarischen Verfahren nicht geändert oder aufgeweicht wird – insbesondere dort nicht, wo Handlungsspielräume des Grundbesitzes beschränkt würden.
Inhaltliche Schwerpunkte der Stellungnahme (Auswahl):
Das sagt der BBV
Die Reform ist nicht nur eine Gesetzesänderung, sondern ein klares Signal: Jagdgenossenschaften erhalten mehr Verantwortung – und damit mehr Gestaltungsmöglichkeit. Gerade bei der Abschussplanfreiheit liegt der Schlüssel ausdrücklich beim Grundbesitz. Das eröffnet die Chance, vor Ort tragfähige Routinen zu etablieren (Waldbegang, Austauschformate, klare Dokumentation, zielorientierte Jagdkonzepte) und Konflikte systematisch zu reduzieren.
Zum Abschluss betonen die drei Verbände die Notwendigkeit, das parlamentarische Verfahren zu priorisieren und die Umsetzung zeitnah zu ermöglichen – damit die Abschussplanfreiheit möglichst noch vor Beginn des Jagdjahres 2026/27 (01.04.2026) durch Jagdgenossenschaften beschlossen werden kann.