Schwein
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IED-Einigung: Zwiespältige Ergebnisse für die Landwirtschaft

Rinder ausgenommen, Verschärfungen bei Geflügel- und Schweinhaltern

29.11.2023 | Der Trilog aus Europäischen Rat, EU-Kommission und EU-Parlament zur Novelle der Industrieemissionsrichtlinie (IED) wurde diese Woche in der Nacht von Dienstag auf Mittwoch abgeschlossen. Dabei sind für die verschiedenen Tierarten zum Teil Verbesserungen im Vergleich zum originären Kommissionsvorschlag beschlossen worden, die aber aus Sicht des BBV noch nicht ausreichen.

Damit gehen die Verhandlungen zur Novelle der Industrieemissionsrichtlinie zu Ende. Die Industrieemissionsrichtlinie (engl.: industrial emissions directive (IED)) ist das Regelwerk für den Emissionsschutz in der EU.

Der ursprüngliche Vorschlag der EU-Kommission sah vor, den Schwellenwert auf 150 LSU (livestock units, nicht gleichzusetzen mit Großvieheinheiten) herabzusetzen. Zudem sollte die Rinderhaltung, die bisher außen vor ist, mit aufgenommen werden. Damit wären Betriebe ab 500 Mastschweinen oder 100 Kühen plus Nachzucht betroffen.

In den vergangenen Wochen und Monaten leistete der Bayerische Bauernverband gemeinsam mit dem Deutschen Bauernverband deshalb massive Verbandsarbeit, um die Umsetzung dieser Vorschläge in dieser Form zu verhindern. BBV-Präsident Günther Felßner bekräftigte im Vorfeld der abschließenden Trilogverhandlungen aus EU-Kommission, EU-Rat und EU-Parlament die fortlaufenden angebrachten Kritikpunkte: „Wir wollen offene Ställe fürs Tier und keine geschlossenen. Die Trilogverhandler fordere ich auf, vor allem die Milchkühe und Rinder nach wie vor bei der Novelle außen vor zu lassen“, erklärt Felßner. „Daneben müsse sichergestellt werden, dass bäuerliche Tierhaltungsbetriebe mit zum Beispiel Schweine- und Geflügelhaltung keine Verschärfungen bei den bestehenden Emissionsregeln erfahren."

Die nun veröffentlichten Ergebnisse der Verhandlungen zeigen, dass die politische Arbeit Erfolg gezeigt hat, aber weiter große Kritikpunkte vorhanden sind.

Positiv ist, dass Rinder nicht Teil der Richtlinie geworden sind. Für Schweine- und Geflügelhalter gelten in der Richtlinie jetzt Schwellenwerte, die zwar deutlich höher sind als ursprünglich geplant, gleichzeitig aber eine Verschärfung darstellen: Putenhalter sind durch die Umstellung der allgemeingültigen Platzzahl von 40.000 auf Livestock-Units besonders betroffen. Deren Schwellenwert sinkt auf unter ein Viertel des bisherigen ab, ab dem sie Maßnahmen zur Emissionsminderung zu erfüllen haben.

Die neuen Regeln sehen zusammenfassend konkret vor:

  • Schweine: 350 LSU = 1.150 Mastplätze – Bewertung bei Zuchtsauen noch nicht final möglich.
  • Masthähnchen: 280 LSU = 40.000 Plätze (Status-Quo).
  • Legehennen: 300 LSU = 21.000 Plätze.
  • Puten: 280 LSU = 9.330 Plätze.