© BBV Heberlein
Wildgänse: Bessere Handlungsmöglichkeiten bei Schäden
Neue Vollzugshinweise des Ministeriums zu Bejagung und Schonzeitaufhebung
15.06.2026 | Das Bayerische Wirtschafts- und Jagdministerium hat die unteren Jagdbehörden über rechtliche Möglichkeiten zur Bejagung von Wildgänsen informiert. Bei erheblichen Schäden oder Gesundheitsrisiken können Schonzeitaufhebungen, insbesondere für nicht brütende Grau- und Kanadagänse, geprüft werden. Das Wichtigste im Überblick:
Zugangsbeschränkung
Dieser Inhalt steht exklusiv BBV-Mitgliedern zur Verfügung.
Bitte melden Sie sich an oder werden Sie Mitglied um ihn zu lesen.