Weizenfeld
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Pflichtbrache und Fruchtwechsel: Brüssel muss im Juli über Flexibilisierung entscheiden!

BBV-Präsidium: Bauern brauchen jetzt Klarheit zur GAP ab 2023

12.07.2022 | In der bayerischen Landwirtschaft ist die diesjährige Getreideernte angelaufen. Damit werden die Bauern in diesen Wochen auch festlegen müssen, welche Kulturen sie im Wesentlichen für die Ernte im kommenden Sommer 2023 anbauen.

Die Aussaat von zum Beispiel Winterraps, Wintergerste sowie Winterroggen und Winterweizen stehen ab August schrittweise an. Um fundierte Entscheidungen zur Anbauplanung fürs Jahr 2023 in allen bayerischen Landwirtschaftsbetrieben treffen zu können, müssen die Bauern jetzt Klarheit über die politischen Rahmenbedingungen haben. Die Bäuerinnen und Bauern wollen den bestmöglichen Beitrag zu Versorgungssicherheit und Ernährungssicherung über nachhaltiges Wirtschaften leisten können.

Deshalb fordern die Mitglieder des Präsidiums des Bayerischen Bauernverbandes von den politischen Entscheidungsträgern Folgendes:

  • Jetzt im Juli 2022 ist in Brüssel über das Aussetzen der ab 2023 geplanten Regelungen zur so genannten Konditionalität „Pflicht-Stilllegung“ (GLÖZ 8; vier Prozent des Ackerlands eines Betriebs) und „Fruchtwechsel“ (GLÖZ 7) zu entscheiden.     
  • Bis Anfang September 2022 Bund, Länder und EU-Kommission müssen zum deutschen GAP-Strategieplan verbindliche Klarheit schaffen. Denn dort geht es um die Umsetzung der ersten und zweiten Säule der EU-Agrarpolitik für die deutschen Bauernfamilien von 2023 bis 2027.

Bäuerinnen und Bauern säen jetzt die wesentliche Grundlage für die Ernte 2023. Um ihrer Verantwortung gerecht werden zu können, brauchen sie aber jetzt Planungssicherheit.

Die vollständige Positionierung finden Sie hier.

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