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Naturwiederherstellung: Jetzt Notbremse ziehen!

Eigentum und Bewirtschaftung schützen: BBV fordert Moratorium und Überarbeitung der EU-Verordnung

19.08.2026 | Am 26. August will das Bundeskabinett nach aktuellem Stand den Nationalen Wiederherstellungsplan beschließen. Damit soll konkretisiert werden, wie die umstrittene EU-Naturwiederherstellungsverordnung in Deutschland und auf den Flächen der Bauernfamilien, Waldbesitzer und Grundeigentümer umgesetzt werden soll. Für den Bayerischen Bauernverband ist klar: Jetzt muss die Notbremse gezogen werden.

„Wenn es Teile der Bundesregierung mit der inhaltlichen Kritik an der Verordnung aus Bund und Ländern ernst meinen, muss man jetzt beim Nationalen Wiederherstellungsplan ein Veto einlegen und darf nicht einfach zustimmen“, fordert BBV-Präsident Günther Felßner. Angesichts der ablehnenden Bundesratsinitiative der Bayerischen Staatsregierung erwartet er, dass auch die bayerischen Kabinettsmitglieder entsprechend handeln. Zugleich müsse die Bundesregierung den Koalitionsvertrag einlösen und sich bei der EU-Kommission für Erleichterungen einsetzen.


Der BBV steht für Natur- und Artenschutz. Dieser muss jedoch gemeinsam mit den Menschen vor Ort, über Freiwilligkeit und Kooperation umgesetzt werden. Die aktive Land- und Forstwirtschaft leistet einen wichtigen Beitrag zum Erhalt von Lebensräumen. Pauschale Flächenziele, unfreiwillige Stilllegungen und Eingriffe in das Eigentumsrecht lehnt der BBV ab. Landwirtschaftliche Nutzung muss erhalten bleiben, Wiederherstellungsmaßnahmen müssen situationsbezogen, produktionsintegriert und freiwillig erfolgen.
 

Auch die wirtschaftliche Dimension ist erheblich: Die vorliegende Schätzung der zuständigen Bundesbehörden geht für Grünland, Acker und Wald von einem Finanzierungsbedarf von jährlich fast fünf Milliarden Euro aus. Auf knapp 300.000 landwirtschaftliche Betriebe umgerechnet wären das durchschnittlich mehr als 16.000 Euro je Betrieb. „Diese Dimension ist angesichts der ohnehin angespannten wirtschaftlichen Lage der Betriebe völlig unverhältnismäßig – zumal bislang eine tragfähige Finanzierung fehlt“, kritisiert Felßner.
 

Der BBV fordert deshalb ein Moratorium und eine grundlegende Überarbeitung der EU-Verordnung. Die Umsetzung muss zunächst in Brüssel für drei Jahre ausgesetzt werden. Auch für den Nationalen Wiederherstellungsplan braucht es mehr Zeit: Die Betroffenen vor Ort müssen frühzeitig und verbindlich einbezogen werden, bevor über Maßnahmen auf ihren Flächen entschieden wird. „Die Bewirtschafter dürfen am Ende nicht die Dummen sein und durch Ordnungsrecht zur Umsetzung gezwungen werden. Wer Natur schützen will, braucht die Landwirte, Waldbauern und Grundeigentümer als Partner – nicht als Verlierer“, so Felßner.
 

Das Positionspapier des Bayerischen Bauernverbandes zur EU-Naturwiederherstellungsverordnung gibt's unter https://www.bayerischerbauernverband.de/der-bbv/positionen/eigentumsrecht-2026