© BBV
Verbandswahlen: Wer wählt wen, wie, auf welcher Ebene in welches Organ?
Wahlverfahren bei den Verbandswahlen 2026/27
Es ist wieder soweit! Die Verbandswahlen stehen an und die Mitglieder des BBV wählen 2026/2027 ihr neues Ehrenamt, das bis 2031/2032 im Amt sein wird.
Die Verbandswahlen beginnen mit der Wahl auf Ortsebene. Dabei entscheiden die Ortsverbände darüber, wer sie die nächsten fünf Jahre vertritt. Die neuen Vertreter wählen dann auf Kreisebene. Im Anschluss entscheidet sich die Wahl in den Bezirken und den Abschluss bildet schließlich die Wahl des Landespräsidenten und der Landesbäuerin.
Die Verbandswahlen beginnen mit der Wahl auf Ortsebene. Dabei entscheiden die Ortsverbände darüber, wer sie die nächsten fünf Jahre vertritt. Die neuen Vertreter wählen dann auf Kreisebene. Im Anschluss entscheidet sich die Wahl in den Bezirken und den Abschluss bildet schließlich die Wahl des Landespräsidenten und der Landesbäuerin.
Wer wählt wen, wie, auf welcher Ebene in welches Organ?
Die neue Satzung bringt ein paar Änderungen mit sich.
Hier erfahren Sie: Wer wählt wen, wie, auf welcher Ebene in welches Organ?
Wahl auf Ortsebene
Wahl auf Kreisebene
Wahl auf Bezirksebene
Wahl auf Landesebene
Allgemeine Hinweise: Wahlrechte
- Mitgliedschaft im Verband
- Mindestalter von 18 Jahren
- Höchstalter von 65 Jahren (auf Ortsebene kein Höchstalter)
- Wahlrecht: Aktiv und passiv auf allen Ebenen
- Passives Wahlrecht
- Im Rahmen der Landfrauengruppe auch aktives Wahlrecht
- Kein Wahlrecht
- Nur auf Ortsebene aktives Wahlrecht
- Passives Wahlrecht auf allen Ebenen
- Aktives Wahlrecht nur auf Bezirks- und Landesebene
- Können nur bis zum 35. Lebensjahr in Organe des Verbands gewählt werden