Rinderstall
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Bayern für bäuerliche Rinderhaltung

Bundesratsinitiative gegen Verbot der Anbindehaltung

14.12.2023 | Der Bayerische Bauernverband (BBV) lehnt die aktuellen Pläne zur Änderung des Tierschutzgesetzes vehement ab. Mit Aktionen wie "Rettet Berta" hat der BBV bereits breite öffentliche Aufmerksamkeit erregt und politische Entscheidungsträger auf die negativen Folgen des geplanten Verbots der Anbindehaltung aufmerksam gemacht. Die Bayerische Staatsregierung spricht sich ebenfalls gegen ein solches Verbot aus. Wir erklären Ihnen die Hintergründe.

Jetzt wurde ein Entschließungsantrag „zum Schutz der bäuerlichen Rinderhaltung“ an den Bundesrat übermittelt.

Darin heißt es, dass der Bundesrat sich dazu bekennen solle, dass die Anbindehaltung nach wie vor das ökonomische Rückgrat vieler kleinstrukturierter bäuerlicher Familienbetriebe ist. Ein Verbot würde den Strukturwandel in der Milchviehhaltung massiv befeuern und die Zunahme von Leerständen in den Dörfern herbeiführen. Bayern fordert den Bundesrat deshalb dazu auf, sich gegen ein gesetzliches Verbot der Anbindehaltung von Milchkühen zu stellen. Für eine verträgliche Weiterentwicklung der Tierhaltung müssten die regional, historisch gewachsenen Gegebenheiten und familiären Strukturen berücksichtigt werden. Durch finanzielle Anreize und Beratung solle der langfristig gedachte Umstieg von der Anbindehaltung in Kombinationshaltung oder Laufstallhaltung unterstützt werden.

BBV-Milchpräsident Peter Köninger begrüßt den Vorstoß Bayerns und kritisiert die Pläne der Bundesregierung: „Ein Aus für bundesweit über 17.000 Betriebe billigend in Kauf zu nehmen, zeugt absoluter Ignoranz gegenüber der kleinbäuerlichen Landwirtschaft, die in der Bevölkerung eine hohe Anerkennung genießt.“

Der Antrag stand am 15. Dezember 2023 auf der Tagesordnung des Bundesrats und wurde anschließend dem Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz zur Beratung übergeben. Die Bayerische Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber verkündete den Entschließungsantrag im Bundesrat mit einer Rede: Der Freistaat Bayern halte ein gesetzliches Verbot der Anbindehaltung für vollkommen unangemessen. Die Tierhalter hätten die Zeichen der Zeit längst erkannt, würden diese Ernst nehmen und seien veränderungsbereit. Ein Um- und Neubau ließe sich nicht immer gleich 1:1 verwirklichen. Die Betriebe bräuchten Planungs- und Finanzierungssicherheit und es müssten Anreize geschaffen werden, um Betrieben Perspektiven zu geben. Der Referentenentwurf der Regierung würde keine notwendigen Sicherheiten mit sich bringen.

Als Schlussworte verdeutlichte Michaela Kaniber auch mit Blick auf die aktuellen Proteste für Agrardiesel: "Wir müssen unsere Ernährer beschützen, unterstützen und die Rückendeckung geben, die sie einfach verdienen."

Der Antrag der bayerischen Staatsregierung wurde vom Bundesrat abgelehnt.

In der Sitzung des Bundestags am 13. Dezember verkündete Landwirtschaftsminister Özdemir, dass sie sich in der Koalition zur geplanten Änderung des Tierschutzgesetzes verständigt hätten und die Verbände- und Länderanhörung eingeleitet wird. Nachdem diese im Rahmen des nächsten Jahres erfolgt, solle das Gesetz vor dem Bundestag verabschiedet werden.

Weitere Informationen zur Aktion "Rettet Berta"