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Nahaufnahme von einem Ackerboden
© BBV

Bodenüberwachungsgesetz: Jetzt die Notbremse ziehen!

Felßner warnt vor überzogener EU-Regulierung und ruft Europaabgeordnete zum Stopp auf

21.10.2025 | Vor der am Donnerstag anstehenden Abstimmung im Europäischen Parlament über die Bodenüberwachungsrichtlinie („Soil Monitoring Law“) appelliert der Bayerische Bauernverband (BBV) eindringlich an die Europaabgeordneten, das Vorhaben abzulehnen.

„Das geplante Bodenüberwachungsgesetz ist ein Bürokratiemonster, das weder den Böden noch den Landwirten hilft“, warnt BBV-Präsident Günther Felßner. „Statt sinnvolle regionale Ansätze zu stärken, will Brüssel ein starres Kontrollsystem über alle Mitgliedstaaten legen. Das ignoriert die Vielfalt unserer Böden und die praktischen Erfahrungen der Landwirte. Jetzt ist die letzte Chance, dieses fehlgeleitete Projekt zu stoppen.“

Trotz monatelanger Trilogverhandlungen seien die zentralen Kritikpunkte am ursprünglichen Entwurf der früheren EU-Kommission nicht behoben worden. Die vorgesehenen Indikatoren zur Bewertung der Bodenqualität seien ungeeignet und führten zu neuen Berichtspflichten, hohen Kosten und Risiken für Eigentümer. „Eine europaweit einheitliche Bewertung von Böden ist schlicht unmöglich. Wer einmal einen Acker bewirtschaftet hat, weiß, dass sich die Eigenschaften selbst innerhalb eines Feldes stark unterscheiden“, so Felßner.

Bodenschutz bereits umfassend geregelt

Der BBV erinnert daran, dass der Bodenschutz längst umfassend geregelt ist – sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene. In Deutschland existieren etablierte Systeme wie die bayerische Bodendauerbeobachtung, die seit Jahrzehnten verlässliche Daten liefern. „Ein weiteres EU-Gesetz würde zu Doppelstrukturen führen und Länder mit funktionierenden Systemen doppelt belasten“, kritisiert Felßner.

Mit Blick auf die politischen Zusagen zum Bürokratieabbau fordert der BBV die Europaabgeordneten auf, das Trilogergebnis abzulehnen: „Wer glaubwürdig weniger Bürokratie will, muss dieses Gesetz stoppen. Die Zukunft des Bodenschutzes liegt in regionaler Verantwortung und praktischer Kooperation – nicht in Brüsseler Überregulierung.“
 

© BBV felssner-guenther

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