Geplantes EU-Bodenüberwachungsgesetz: Jetzt die Notbremse ziehen!
Forderung des Bayerischen Bauernverbandes an die neue Bundesregierung und an das Europäische Parlament
Vor Kurzem hat auch Professor Dr. Walter Wenzel vom Institut für Bodenforschung an der BOKU in Wien öffentlich zu den Plänen der EU-Kommission Stellung genommen und kommt zu dem Gesamturteil, dass diese Pläne ungeeignet sind. Zudem positioniert sich die neue Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag eindeutig: "EU-Bodengesetz: Wir lehnen das EU-Bodengesetz ab, um weitere Belastungen zu verhindern."
Vor diesem Hintergrund fordern die Mitglieder des Präsidiums des Bayerischen Bauernverbandes die EU-Mitgliedsstaaten und das EU-Parlament auf, das Trilogergebnis zur Bodenüberwachungsund Bodenresilienzrichtlinie abzulehnen. Angesichts der allseits erklärten Ziele der Politik, unnötige Auflagen und Bürokratie zurückbauen zu wollen, gilt es jetzt, beim geplanten EU-Bodengesetz die Notbremse zu ziehen.
Mangelnde Vergleichbarkeit und fehlerhafte Indikatoren
Grundlegend falsch ist die dem Kommissionsentwurf zugrundeliegende Annahme, dass Böden europaweit einheitlich bewertet und eingestuft werden könnten. Die geologischen und naturräumlichen Unterschiede der verschiedenen europäischen Böden sind viel zu groß, um direkt miteinander verglichen werden zu können. Außerdem kommt aus Forscherkreisen auch massive Kritik an den gewählten Indikatoren, die offenbar vielfach nicht dem Stand der Wissenschaft entsprechen und in manchen Regionen zu einer fehlerhaften „ungesunden“ Einstufung von Böden führen würden. Wie bereits in seiner letzten Stellungnahme plädiert das Präsidium des Bayerischen Bauernverbandes für die Fortführung von freiwilligen und kooperativen Maßnahmen zur Bodenbewirtschaftung in Verbindung mit einer fachlich kompetenten Beratung, die regionale und betriebliche Besonderheiten angemessen mit einbeziehen kann.
Hohe Kosten und Bewirtschaftungserschwernisse durch Dokumentationspflichten
Weiterhin untragbar ist der Richtlinienvorschlag aufgrund der umfassenden Untersuchungs- und Dokumentationspflichten, die zu hohem Aufwand für unsere Betriebsleiter und auch die öffentliche Verwaltung führen und damit enorme Kosten verursachen würden. Erneut sei auf die bereits langjährige Bodendauerbeobachtung in Bayern und Deutschland, aber auch auf ähnliche Programme in Nachbarländern wie Österreich verwiesen. Die Bewertung der Bodengesundheit ist auf nationaler Ebene am besten aufgehoben, überflüssige Doppelstrukturen lehnt das Präsidium des Bayerischen Bauernverbandes daher entschieden ab.