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Nein zum Volksbegehren
Volksbegehren weist den falschen Weg
01.02.2019 | Unsere bäuerliche Landwirtschaft sagt:
- JA zu den Bienen
- JA zum freiwilligen Arten- und Naturschutz
- aber NEIN zum Volksbegehren
- JA zu den Bienen
- JA zum freiwilligen Arten- und Naturschutz
- aber NEIN zum Volksbegehren
Das Volkbegehren beeinträchtigt unsere vielgestaltige Landwirtschaft, erschwert unsere Weidehaltung und wichtige Arbeitsabläufe durch
- Verbot von Umwandlung von Dauergrünland
- Verbot des Pflegeumbruchs von Grünland mit anschließender Nachsaat
- Pflicht zu Gewässerrandstreifen mit mindestens 5 Metern
- Pflicht zur Mahd von Grünlandflächen ab einer Größe von 1 ha von innen nach außen
- Ab 2020 gesetzlicher frühester Mähzeitpunkt ab 15. Juni für 10 % der Grünlandflächen
- Ab 2020 Verbot des Walzens von allen Grünlandflächen ab 15. März
- Verbot des Pflanzenschutzeinsatzes außerhalb von intensiv genutzten land- und fischereiwirtschaftlichen Flächen in Naturschutzgebieten, Biotopen und geschützten Landschaftselementen
- Schaffung eines Biotopverbundes mit mind. 10 % der Offenlandflächen bis 2023 und mit mindestens 13 % bis 2027
- Gesetzliche Pflicht zu mindestens 20 % Ökolandbau bis 2025 und zu mindestens 30 % bis 2030
Die Forderungen konzentrieren sich vor allem auf Landwirtschaft und bedeuten einen Eingriff ins Eigentum.
Lesen Sie im Anhang die Forderungen und ihre Bewertung!
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