Ein gelb-blühendes Rapsfeld.
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BBV-Erfolg: Anbau von Zwischenfrüchten und Leguminosen statt Pflichtbrache

Bauernpräsident Felßner befürwortet die neuen Erleichterungen für 2024

04.03.2024 | Die EU-Kommission hat die Forderung des Bauernverbandes aufgegriffen und nun vor rund zwei Wochen den EU-Staaten eine alternative Umsetzung der Pflichtbrache nach dem so genannten GLÖZ 8 ermöglicht. Bis Ende Februar mussten die Mitgliedstaaten der EU-Kommission melden, ob sie diese Option nutzen.

„Nun setzt die Bundesregierung eine von vielen Forderungen des Bauernverbandes für Vereinfachungen um. Als eine erste Erleichterung ist es ein Erfolg, dass Deutschland die Anbaumöglichkeit von Zwischenfrüchten und Leguminosen anstelle einer Zwangsstilllegung von tausenden Hektar bester Ackerflächen umsetzt", erklärt Präsident Felßner.

Die Landwirte bräuchten ihre Ackerflächen zum Anbau von Nahrungsmitteln und von Futter. "Die eigentlich geplante Zwangsstilllegung gehört in die agrarpolitische Mottenkiste", bekräftigt Felßner. Die Bundesregierung und die EU-Kommission müssten darüber hinaus dauerhaft in Europa der multifunktionalen Nutzung von Landwirtschaftsflächen Vorrang geben, weil nur das Nachhaltigkeit im Sinne des Green Deal ist. „Zugleich müssen in Deutschland und von der EU-Kommission die Einkommenswirksamkeit der EU-Agrarpolitik gerade bei den Basisprämien der Landwirte gestärkt werden, indem die damit verbundenen Kriterien verringert und vereinfacht werden sowie für die künftige EU-Agrarpolitik mehr Geld vorgesehen wird“, erläutert Felßner. „Die Landwirtschaft ist für die Herausforderungen unserer Gesellschaft der entscheidende Teil der Lösung, angefangen von Versorgungssicherheit, über den Ausbau der grünen Kohlenstoffkreislaufwirtschaft weg von fossilen Grundlagen und bis hin zu Biodiversität, Klima- und Ressourcenschutz“, so Felßners Appell.