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Alles rund um die Stoffstrombilanz

Informationsveranstaltung am 05.12.2018

15.11.2018 | Eine gemeinsame Veranstaltung mit BBV-Buchstelle und BBV-Beratungsdienst

Referent Dr. Sebastian Auburger

Wir laden Sie ein zu einer Informationsveranstaltung über die Erstellung der gesetzlich geforderten Stoffstrombilanz

„Alles rund um die Stoffstrombilanz“
am Mittwoch, den 05. Dezember 2018
um 14:00 Uhr
in die Stadthalle nach 97616 Bad Neustadt/Saale

Mit dem Referenten Dr. Sebastian Auburger wird uns ein Kenner des Sachverhaltes Alles zum Thema Stoffstrombilanz erläutern und Ihnen für Fragen zur Verfügung stehen.

Anmeldung erforderlich bei BBV Bad Neustadt

Wer muss überhaupt die Stoffstrombilanz erstellen?
Was müssen Biogasbetriebe und tierhaltende Betriebe beachten?
Müssen auch Ackerbaubetriebe eine Stoffstrombilanz erstellen?
Wieviel Biogas-Gärrest oder Gülle darf ich aufnehmen ohne die Stoffstrombilanz erstellen zu müssen?
Was ist bei der Erstellung der Stoffstrombilanz zu beachten?
Welche Hilfsmittel und Erleichterungen zur Erstellung der Stoffstrombilanz gibt es?
Wer muss derzeit noch keine Stoffstrombilanz erstellen?

Zu all diesen Fragen wird Dr. Sebastian Auburger von der bbv-Buchstelle GmbH Antworten geben.

Berücksichtigen muss man auch, dass ab 01.01.2023 jeder landwirtschaftliche Betrieb über 20 ha LN die Stoffstrombilanz erstellen muss soweit sich keine Änderungen auf politischem Weg ergeben sollten.

Um die Veranstaltung gut vorbereiten und Ihnen einen Platz in der Stadthalle Bad Neustadt sichern zu können, bitten wir Sie dringend um Rückmeldung in der BBV-Geschäftsstelle Bad Neustadt, Telefon: 09771-62100 oder per Email Bad.Neustadt@BayerischerBauernVerband.de

Melden Sie sich hier mit einem Klick an: Bad.Neustadt@BayerischerBauernVerband.de.