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Konventionelles Raufutter auch für Ökobetriebe gestattet
Wegen Dürre: So beantragen Sie den Zukauf konventioneller Futtermittel
06.08.2026 | Am 6. August 2026 hat das bayerische Landwirtschaftsministerium den Katastrophenfall wegen Dürre formal festgestellt. Damit können nun Ökotierhalter unter bestimmten Voraussetzungen über die LfL eine Genehmigung für den Zukauf konventioneller Futtermittel erhalten. Wie's funkioniert und was Sie beachten sollten:
Wer kann jetzt den Zukauf konventioneller Futtermittel beantragen?
Einen Antrag auf Genehmigung für den Zukauf konventioneller Futtermittel können Sie als Ökobetrieb stellen, wenn Sie
- keine Öko-Futtermittel mehr zur Verfügung haben: Hier muss eine Abfrage über relevante landesweite Datenbanken, wie beispielsweise die allen Öko-Betrieben zugängliche LKP-Warenbörse und die
Biowarenbörse erfolgt sein. - und wenn Ihr Erzeugerverband in seinen Richtlinien keine diesbezüglichen Einschränkungen vorsieht für den Kauf konventioneller Futtermittel. Stimmen Sie sich daher unbedingt auch mit Ihre Erzeugerringberatung ab!
- Als Milchviehbetrieb: Klären Sie den konventionellen Zukauf mit ihrer Molkerei ab.
Das benötigen Sie für die Beantragung Zukauf konventioneller Futtermittel
- LfL-Antrag auf Genehmigung für den Zukauf von konventionellen Futtermitteln: Zum LfL-Antrag (pdf)
- Nachweise über die fehlende Verfügbarkeit von Öko-Raufuttermitteln müssen beigefügt sein:
- Belege über die Online-Suche (für Heu, Stroh, Gras-Silage, Cobs), aus der das Datum des Zugriffs hervorgeht (Ausdruck der Suchergebnisse)
- Sind in den Datenbanken Angebote vorhanden, muss angefragt werden. Ist die Anfrage ergebnislos, belegen Sie mit Notizen WANN (Datum), bei WEM (Kontaktdaten der Ansprechpartner) angefragt wurde.
- Wird angebotenes Öko-Futter bzw. Umstellungsfutter nicht akzeptiert, ist eine Begründung für die Ablehnung beizulegen.
- Wenn Sie Mitglied eines Anbauverbands sind: eine Kopie der Genehmigung von Ihrem Anbauverband zur Verwendung der beantragten konventionellen Futtermitteln
Was Sie außerdem beachten sollten
- Der Umkreis von 80 km ab Betriebsstätte wird als zumutbar beim Zukauf von ökologisch produziertem Heu, Stroh und ökologisch produzierten Gras-Cobs erachtet.
- Nur vollständige Anträge mit allen entsprechenden Nachweisen können bearbeitet werden.
- Der Bescheid nach Art. 3 (3) VO (EU) 2020/2146 kostet 30.- €. Für verspätete Antragstellungen oder für Änderungen bzw. Ergänzungen bei bestehenden Ausnahmegenehmigungen kann aufgrund des erhöhten Prüfaufwandes von der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft für die Ausfertigung neben der Bescheidgebühr eine zusätzliche Gebühr erhoben werden.
- Ihre zuständige Kontrollstelle erhält einen Abdruck des Bescheides.