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Kälber
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Weidepflicht-Fristablauf: Schwierige Entscheidungen der Betriebe zum Öko-KULAP-Ausstieg

Appell von Präsident Felßner an Bundesminister Rainer und Staatsministerin Kaniber

Öko-Betriebe, die ab 2026 die Weidevorgaben nicht vollumfänglich erfüllen können, standen bis 30.9. vor der extrem schwierigen Entscheidung, sanktionsfrei aus dem Öko-KULAP auszusteigen. Vor der Agrarministerkonferenz appellierte Felßner nochmals an die Politik.

Betriebsteilung wegen der Weidepflicht? Vorsicht!

Am 30. September 2025 lief die Frist ab, binnen derer Öko-Betriebe mit laufender Verpflichtung in der KULAP-Maßnahme O10 (Verpflichtungsbeginn 2023 und 2024) ohne Rückzahlung der erhaltenen Fördermittel der vergangenen Jahre aus der O10/O12-Verpflichtung aussteigen oder 2025 gestellte Anträge auf eine O10-Neuverpflichtung zurückziehen konnten. Warum bei einer Überlegung hinsichtlich einer Betriebsteilung Vorsicht geboten ist, lesen Kreis- und Ortsehrenamtliche hier.

Appell von Präsident Felßner an Bundesminister Rainer und Staatsministerin Kaniber vor der Agrarministerkonferenz

Der folgende Inhalt ist für eingeloggte BBV-Mitglieder sichtbar.

Das tut der BBV für die betroffenen Ökobetriebe:

Der BBV setzt sich weiterhin - aktuell im Zusammenhang mit der Herbst-Agrarministerkonferenz am 24.-26.09.2025 - intensiv dafür ein, 

  • dass die von EU-Agrarkommissar Hansen angekündigten Änderungen der EU-Ökoverordnung schnellstmöglich erfolgen 
  • und dass schriftliche Ausführungen der EU-Kommission den Bundesländern die Möglichkeit geben, sinnvolle Übergangsregelungen bis zur Umsetzung einer neuen EU-Ökoverordnung zu treffen.


Am 11.09.2025 informierte  der BBV zudem gemeinsam mit der Landesvereinigung für den ökologischen Landbau in Bayern e.V. ( LVÖ) in einer gemeinsamen Mitgliederinfo zum Thema:

Weidepflicht: Gemeinsame Mitgliederinfo von BBV und LVÖ (Stand 10.09.2025)