Weidepflicht: Fristablauf rückt näher
Ministerium informiert in einer Online-Veranstaltung am Do, 25.09.2025
Online-Veranstaltung des StMELF: "Weidepflicht im Ökolandbau – aktueller Sachstand"
Nur noch bis zum 30. September 2025 können Öko-Betriebe mit laufender Verpflichtung in der KULAP-Maßnahme O10 (Verpflichtungsbeginn 2023 und 2024) ohne Rückzahlung der erhaltenen Fördermittel der vergangenen Jahre aus der O10/O12-Verpflichtung aussteigen oder 2025 gestellte Anträge auf eine O10-Neuverpflichtung zurückziehen. Vor diesem Hintergrund informiert das Landwirtschaftsministerium über die damit verbundenen förder- und ökokontrollrechtlichen Fragen in einer großen Online-Veranstaltung.
Termin: Donnerstag, 25.9., 13 bis 16 Uhr
Zur Anmeldung: https://www.stmelf.bayern.de/landwirtschaft/oekolandbau/informationsveranstaltung-zur-weidepflicht/index.html
Das tut der BBV für die betroffenen Ökobetriebe:
Der BBV setzt sich weiterhin - aktuell im Vorfeld der Herbst-Agrarministerkonferenz am 24.-26.09.2025 - intensiv dafür ein,
- dass die von EU-Agrarkommissar Hansen angekündigten Änderungen der EU-Ökoverordnung schnellstmöglich erfolgen
- und dass schriftliche Ausführungen der EU-Kommission den Bundesländern die Möglichkeit geben, sinnvolle Übergangsregelungen bis zur Umsetzung einer neuen EU-Ökoverordnung zu treffen.
Am 11.09.2025 informierte der BBV zudem gemeinsam mit der Landesvereinigung für den ökologischen Landbau in Bayern e.V. ( LVÖ) in einer gemeinsamen Mitgliederinfo zum Thema: