Weidepflicht-Fristablauf: Schwierige Entscheidungen der Betriebe zum Öko-KULAP-Ausstieg
Appell von Präsident Felßner an Bundesminister Rainer und Staatsministerin Kaniber
Betriebsteilung wegen der Weidepflicht? Vorsicht!
Am 30. September 2025 lief die Frist ab, binnen derer Öko-Betriebe mit laufender Verpflichtung in der KULAP-Maßnahme O10 (Verpflichtungsbeginn 2023 und 2024) ohne Rückzahlung der erhaltenen Fördermittel der vergangenen Jahre aus der O10/O12-Verpflichtung aussteigen oder 2025 gestellte Anträge auf eine O10-Neuverpflichtung zurückziehen konnten. Warum bei einer Überlegung hinsichtlich einer Betriebsteilung Vorsicht geboten ist, lesen Kreis- und Ortsehrenamtliche hier.
Appell von Präsident Felßner an Bundesminister Rainer und Staatsministerin Kaniber vor der Agrarministerkonferenz
Der folgende Inhalt ist für eingeloggte BBV-Mitglieder sichtbar.
Das tut der BBV für die betroffenen Ökobetriebe:
Der BBV setzt sich weiterhin - aktuell im Zusammenhang mit der Herbst-Agrarministerkonferenz am 24.-26.09.2025 - intensiv dafür ein,
- dass die von EU-Agrarkommissar Hansen angekündigten Änderungen der EU-Ökoverordnung schnellstmöglich erfolgen
- und dass schriftliche Ausführungen der EU-Kommission den Bundesländern die Möglichkeit geben, sinnvolle Übergangsregelungen bis zur Umsetzung einer neuen EU-Ökoverordnung zu treffen.
Am 11.09.2025 informierte der BBV zudem gemeinsam mit der Landesvereinigung für den ökologischen Landbau in Bayern e.V. ( LVÖ) in einer gemeinsamen Mitgliederinfo zum Thema: