Naturschutzgesetz: Korrekturen für mehr Praxistauglichkeit
Novelle schafft mehr Rechtssicherheit und praktikable Lösungen.
"Der Bauernverband hat sich mit Vorschlägen eingebracht und begrüßt, dass wesentliche Punkte über die Novelle umgesetzt werden", sagt BBV-Präsident Günther Felßner. Positiv bewertet der Bauernverband insbesondere die geplante Überarbeitung des pauschalen Walzverbots auf Grünland sowie die vorgesehene Anpassung des Naturschutzgesetzes an das neue EU-Förderrecht, wonach Ackerland seinen Status auch bei mehrjähriger Grünlandnutzung behält. „Somit haben wir als Bauernverband gezeigt, dass wir bei den praxisuntauglichen Knackpunkten im Volksbegehren ‚Rettet die Bienen‘ Korrekturen einfordern und dies in der vorliegenden Novelle auch Wirkung zeigt“, erklärt BBV-Präsident Günther Felßner. „Dabei geht es nicht um ein Entweder-oder, sondern um ein Sowohl-als-auch. Wir können Landwirtschaft und Umweltschutz in Einklang bringen, das beweisen Bayerns Bauern jeden Tag. Entscheidend sind dafür der passende rechtliche Rahmen und die Finanzierung, damit Freiwilligkeit und Kooperation möglich sind.“ Der Bauernverband setzt auf weitere Verbesserungen bei Beratungen im Bayerischen Landtag.