Mercosur: Gefährliche Doppelmoral!
Bauernverband fordert Ablehnung in EU-Rat und Europäischem Parlament
Der Bayerische Bauernverband (BBV) hat sich während der jahrelangen Verhandlungen kontinuierlich und vehement dafür eingesetzt, dass Importe nicht nur gleiche Standards bei der Produkt- sondern auch bei der Prozessqualität einhalten müssen. Im Mercosur-Abkommen wird dies aber nicht umgesetzt. Im Gegenteil: Um Exportmöglichkeiten für einzelne Sektoren wie zum Beispiel für die Autoindustrie besser zu erschließen, werden die Tore der EU für Importe gerade im Bereich der Agrargüter weiter geöffnet, obwohl diese in den Mercosurstaaten unter deutlich geringeren Anforderungen besonders bei Klima-, Umwelt- und Tierschutz erzeugt werden.
„Eine europäische Handelspolitik, die die Anforderungen an Klima-, Umwelt- und Tierschutz in den Partnerländern ignoriert, ist inakzeptabel“, bekräftigt daher BBV-Präsident Günther Felßner die Kritik des Bayerischen Bauernverbandes an dem Abkommen. „Nicht nur die Bauernfamilien, sondern gerade auch die Verbraucherinnen und Verbraucher wären die Leidtragenden. Denn wir schwächen mit dieser Doppelmoral die heimische Erzeugung von Lebensmitteln und gefährden letztendlich unsere Versorgungssicherung.“ Dabei leben wir in Zeiten, in denen die Versorgung mit Lebensmitteln für Deutschland und die EU von gleich hoher Bedeutung ist wie die Verteidigungsfähigkeit!“
Insbesondere bei Umwelt-, Klima- und Tierschutzvorgaben klaffen die Unterschiede zwischen der EU und den Mercosur-Staaten himmelweit auseinander. So werden in den Mercosurstaaten Pflanzenschutzmittel eingesetzt, die in der EU seit Jahrzehnten verboten sind, oder Antibiotika zur Leistungsförderung, die ebenfalls in der EU seit vielen Jahren untersagt sind. Felßner: „Wer hohe Ansprüche an die Landwirte in der EU hat, muss die gleichen Anforderungen auch an Importe stellen. Insbesondere bei sensiblen Produkten wie Rindfleisch, Geflügelfleisch, Zucker und Bioethanol kann die Erhöhung von Importquoten und die Senkung von Importzöllen Marktentwicklungen beeinflussen und Marktgleichgewichte ins Wanken bringen“.
Der Bayerische Bauernverband fordert daher den EU-Rat und das Europäische Parlament auf, diesem unausgewogenen Abkommen nicht zuzustimmen. Nachdem das Abkommen gesplittet wird, müssen dem wesentlich wichtigeren und größeren Handelsteil des Abkommens von Seiten der EU nur EU-Rat und Europäisches Parlament zustimmen und nicht, wie im Falle eines gemischten Abkommens, auch die Parlamente der einzelnen EU-Mitgliedstaaten. Felßner: „Es drängt sich leider der Eindruck auf, dass die EU-Kommission mit dem Splitting verhindern will, dass das Abkommen durch die Ablehnung in einigen nationalen Parlamenten gekippt wird“