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GAP: Ablehnung der Kürzungs- und Umschichtungspläne von Özdemir

BMEL will weiter zusätzliche Umschichtung und Aufstockung des Budgets für Ökoregelungen

23.05.2024 | Seit Herbst letzten Jahres plädiert Bundeslandwirtschaftsminister Özdemir wiederholt für eine zusätzliche Umschichtung von Direktzahlungen in die zweite Säule und für eine Aufstockung des Budgets für Ökoregelungen (ÖR). Beides würde bei den Direktzahlungen für die Basisprämie aller Landwirte bis zu rund 15 Euro/ha Kürzungen bedeuten. Solche Pläne, die jedem Landwirt direkt Unterstützungszahlungen wegnehmen, lehnt der Bauernverband hartnäckig ab.

Attraktive Ausgestaltung der bestehenden ÖR-Maßnahmen nötig

Im Jahr 2023 haben die Landwirte für rund 60 Prozent des ÖR-Budgets Ökoregelungen be-antragt. Wesentlicher Faktor war und ist, dass die ÖR-Maßnahmen verschiedentlich in Bezug auf die Kriterien und die Prämien nicht attraktiv sind. Bei der Gestaltung der bestehenden ÖR-Maßnahmen muss die Bundespolitik zuvorderst nachbessern. Darüber muss es Ziel sein, das ÖR-Budget besser auszuschöpfen.

Letztes Jahr wurden die nicht direkt beantragten rund 400 Mio. Euro des ÖR-Budgets über die Auszahlung der ÖR-Maßnahmen mit 130 Prozent der eigentlichen Prämienhöhen sowie durch erhöhte Auszahlungswerte für Basisprämie, Umverteilungsprämie (Erste Hektare) und Junglandwirteprämie an die Landwirte ausgereicht. Für diese sog. Auskehrregelungen hatte sich auch der Bauernverband bei den GAP-Beratungen in 2020/21 eingesetzt, damit nicht ausgeschöpfte Budgetbereiche bei den Direktzahlungen nicht nach Brüssel zurückfließen.

Vorschläge für attraktive Ökoregelungen liegen seit langem auf dem Tisch

Seit dem Frühjahr 2023 setzt sich der Bauernverband für Nachbesserungen bei den bestehenden Ökoregelungen ein, insbesondere:

  • Generell braucht es eine Verbesserung des Förderangebots für Dauergrünland. Dies darf jedoch nicht zu einer weiteren Kannibalisierung bewährter Fördermaßnahmen der Länder (z.B. KULAP und VNP) führen, insbesondere bei der Weidetierhaltung.
  • DBV und alle Landesbauernverbände fordern eine Dauergrünland-Klimaprämie bzw. Dauergrünland-Klimaprämie (mehr Infos dazu am Ende des Beitrags). Diese neu einzuführenden Ökoreglungen müssen grundsätzlich für einzelne Grünlandflächen ebenso wie für Gesamtbetriebe offenstehen.
  • Bei ÖR 4 Extensive Dauergrünlandnutzung bis 1,4 RGV/ha braucht es einer erweiterten Definition der Futterfläche als Hauptfutterfläche und nicht nur als Dauergrünland.
  • Die vielen verschiedenen Fristen für Bewirtschaftungsgebote und -verbote bei den GLÖZ-Verpflichtungen und bei den Eco Schemes sind für die Landwirte kaum noch überschaubar. Die Zeitpunkte sind zu synchronisieren und damit zu vereinfachen.
  • Anhebung des Fördersatzes von ÖR 2 Fruchtfolge mit mind. 5 Fruchtarten im Ackerbau mit mind. 10 Prozent Leguminosen auf mindestens 75 Euro/ha.
  • Öffnung der ÖR 6 Verzicht auf chem. Pflanzenschutz auch für Einzelflächen des Dauergrünlands mit einer Förderung von 50 Euro/ha.
  • Vereinfachung der ÖR 1c Blühstreifen für Dauerkulturen derart, dass über Blühstreifen als strikte Zwischenzeilenbegrünungen hinaus auch eine Begrünung nur in jeder zweiten Reihe hierfür anerkannt werden kann. Eine lagegenaue Einzeichnung jedes einzelnen Streifens ist völlig unpraktikabel, darauf muss verzichtet werden.
  • Die Ökolandbauförderung nach den Länderprogrammen ist auch für Flächen der ÖR 1a „Freiwillige Brache“ zu zahlen.

Weiterhin sicherstellen, dass Ökoregelungen nicht Maßnahmen beim KULAP kannibalisieren

Obwohl der Bauernverband und die Bayerische Staatsregierung bei den GAP-Beratungen 2021/22 den Bund dringend gewarnt haben, hat das BMEL mit mehrheitlicher Unterstützung anderer Bundesländer einzelne ÖR-Maßnahmen auf den Weg gebracht, die bisherige KULAP-Maßnahmen ausgehebelt – kannibalisiert – oder eingeschränkt haben.

So zum Beispiel musste im KULAP die Maßnahme „Extensive Dauergrünlandbewirtschaftung bis 1,4 GV/ha Hauptfutterfläche mit 169 €/ha“ wegfallen, weil die Bundespolitik die ÖR 4 Extensive Dauergrünlandnutzung bis 1,4 RGV/ha mit 100 €/ha (ab 2024; 115 €/ha in 2023)“ ein-führte. Anderweitig mussten die KULAP-Fruchtfolgemaßnahmen in der Attraktivität eingeschränkt werden, weil die Bundespolitik ÖR 2 „Fruchtfolge mit mind. 5 Fruchtarten im Ackerbau mit mind. 10 Prozent Leguminosen mit 60 €/ha (ab 2024; 45 €/ha in 2023)“ einführte.

BMEL-Vorschläge für zusätzliche ÖR-Maßnahmen wertet Bauernverband kritisch

Seit Mitte 2023 bringt das BMEL nachfolgende, zusätzliche Ökoregelungen als Vorschläge vor, die insbesondere das Dauergrünland und Milchviehbetriebe zugutekommen sollen:

  • Flächenbezogene Förderung der Gülleausbringung mit emissionsarmer Technik (Schleppschuh, Schlitztechnik) vor allem bei Dauergrünland Bewertung: Für die Landwirtschaft in Mittel-, Nord- und Ostdeutschland dürfte eine solche Förderung weit überproportional gegenüber der süddeutschen Landwirtschaft nutzen können.
  • Maximal 2-mal Mahd bei Dauergrünland – Einzelflächen oder alles an Dauer-grünland eines Betriebs Bewertung: Für wirtschaftende Milchviehbetriebe, die gerade in Südbayern mit relativ kleiner Betriebsgröße umso mehr auf optimale Futtererträge ihres Grünlands an-gewiesen sind, ist eine derart konzipierte Maßnahme in der Regel untauglich.
  • Sommerweideprämie Bewertung: Wenn der Bund eine Sommerweideprämie als ÖR einführt, dann müssen die bestehenden Sommerweideprämien in den Länderprogrammen wie in Baden-Württemberg, NRW und Bayern wegfallen (Doppelförderungsverbot). Ferner ist zu erwarten, dass eine ÖR-Sommerweideprämie des Bundes bei weitem nicht im Be-reich der Prämienhöhe von 75 Euro/GV wie im KULAP haben wird.

Wenn nun Bundesminister Özdemir erklärt, dass seine Pläne mit diesen neuen ÖR-Maßnahmen die Milchviehbetriebe und die Grünlandbetriebe stärken würde, so gilt es, bei den einzelnen Vorschlägen genau hinzusehen. Man ist immer gut beraten, sich nicht von vollmundigen, schlaglichtartigen Aussagen so beeindrucken zu lassen, sondern ergebnisoffen das Für und Wider vertiefter abzuwägen.

Forderung des Bauernverbandes: Dauergrünland-Humusprämie bzw. Dauergrünland-Klimaprämie

Anlässlich der GAP-Beratungen setzt sich der Bauernverband seit 2021 bei den Ökoregelungen für eine Stärkung des Dauergrünlands ein. Der pragmatische Ansatzpunkt angesichts der Bedeutung der Leistung von Dauergrünland über die Kohlenstoffspeicherung war und ist eine Dauergrünland-Humusprämie bzw. eine Dauergrünland-Klimaprämie. Für die Ableitung einer Prämienzahlung für Dauergrünland sind folgende Ansatzpunkte:

  • Auf Basis von Grundlagen des Thünen-Instituts hat Dauergrünland in etwa ein Speicherpotenzial von etwa 145 Tonnen CO2-Äquivalent je Hektar mehr als Ackerland: je Hektar ca. 39 Tonnen Kohlenstoff mehr als Ackerfläche; bei einem
  • Umrechnungsfaktor von Kohlenstoff zu CO2 von 3,68 ergeben sich gerundet rund 145 Tonnen CO2-Äquivalent zusätzlich gegenüber Ackerland.
  • Mit einem Wertansatz von 30 Euro je Tonne CO2-Äquivalent beträgt der Wert an Humusspeicherung rund 4.350 Euro je Hektar Dauergrünland.
  • Bei einem Zinsansatz von drei Prozent lassen sich zum Beispiel rund 130 Euro je Hektar als Dauergrünland-Humusprämie bzw. Dauergrünland-Klimaprämie begründen.

Angesichts dessen, dass auch Wissenschaft und Politik in der Regel die Bedeutung des Dauergrünlands für den Klimaschutz immer wieder besonders herausstellen, wäre es nur konsequent, wenn das Bundeslandwirtschaftsministerium und die Bundespolitik sich diesem Ansatz für eine Förderung gemäß dem Prinzip „Öffentliches Geld für öffentliche Leistung“ unterstützend anschließend.