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Auszahlungen 2023: Bayern fast alles bis 29. Dezember

Manche Bundesländer schaffen es nur verzögert, vereinzelte bis Ende Februar 2024

09.11.2023 | Das bayerische Landwirtschaftsministerium will nach wie vor die bedeutenden, flächenbezogenen Zahlungen bis 29. Dezember 2023 auf den Konten der bayerischen Landwirtschaftsbetriebe haben.

Diese Information hatte Ministerialrat Trötschel vom bayerischen Landwirtschaftsministerium bereits bei der Tagung der Kreisobmänner am 20. Oktober 2023 Herrsching erklärt.

Nach den bisherigen Informationen will Bayern wie folgt auszahlen:

  • ca. Ende November: Mehrgefahrenversicherung
  •  ca. Anfang Dezember: Ausgleichszahlung gesetzlicher Gewässerrandstreifen
  • ca. Mitte Dezember: KULAP, Teile des VNP und Ökolandbauprämie - sowie Ausgleichszulage
  • bis 29. Dezember: Basisprämie, Erste Hektare, Junglandwirteprämie
  • Feb./März 2024: Ökoregelungen und Schaf-, Ziegen-, Mutterkuhprämien; weitere Teile VNP sowie bayerische Sommerweideprämie

Andere Bundesländer - vor allem Sachsen - melden, dass sie angesichts der Leistungsfähigkeit ihrer Verwaltungen die Direktzahlungen und Ausgleichszulage für 2023 erst Ende Februar 2024 auszahlen können. Hessen, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern befürchten für ihre Landwirtschaftsbetriebe Ähnliches. Und sogar Baden-Württemberg erklärt, dass es dort zu Verzögerungen bei der Auszahlung kommen soll, ohne nähere Zeitpunkte anzugeben.

Der Bayerische Bauernverband hatte sich seit dem Sommer bei verschiedenen Kontakten mit dem bayerischen Ministerium immer dafür ausgesprochen, dass es aus Liquiditätsgründen wichtig ist, im Dezember 2023 die flächenbezogenen Zahlungen an die Betriebe zu überweisen, auch wenn dieses erste Antragsjahr zur neuen EU-Agrarpolitik Landwirte und die Agrarverwaltung deutlich mehr als die Vorjahre fordert.