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Weizenfeld
© Tim Matras/unsplash

Aktuelles beim Düngerecht: Verursacherprinzip statt Alibi-Düngerecht!

BBV fordert konsequente Umsetzung der AMK-Beschlüsse von Bad Reichenhall

17.06.2026 | Nach der Aufhebung der roten Gebiete in Bayern steht das Düngerecht vor einer entscheidenden Weichenstellung. Doch in Berlin plant das Bundeslandwirtschaftsministerium offenbar eine Wiederausweisung nach altem Muster. Für den Bayerischen Bauernverband ist eine solche bürokratische Zwischenlösung untragbar. Wir fordern Verursachergerechtigkeit statt pauschaler Gebietskulissen. Parallel dazu steht das Düngegesetz am 12. Juni im Bundesrat zur Abstimmung.

Das Wichtigste in Kürze:

Düngegesetz:

  • Erfolg bei der Stoffstrombilanz: Die dauerhafte Streichung des bürokratischen Monsters (§ 11a Düngegesetz) ist ein wichtiger Etappensieg. 
  • Wirkungsmonitoring: Das neue Wirkungsmonitoring darf keine „Stoffstrombilanz durch die Hintertür“ werden. 

Düngeverordnung und rote Gebiete:

  • Nein zur Mogelpackung: Überlegungen zur vorzeitigen Wiederausweisung roter und gelber Gebiete ohne strukturelle Anpassungen und Erleichterungen im Düngerecht sind untragbar und müssen strikt abgelehnt werden. 
  • AMK-Beschluss umsetzen: Der Bund muss wie auf der Agrarministerkonferenz (AMK) in Bad Reichenhall vereinbart prüfen, wie Gewässerschutz vollständig ohne rote und gelbe Gebiete funktionieren kann, und bis Herbst 2026 ein entsprechendes Konzept vorlegen. 

 

Düngerecht vor historischer Weichenstellung

Nach dem richtungsweisenden Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, mit dem die bisherigen roten und gelben Gebiete in Bayern und in der Folge auch in weiteren Bundesländern zu Recht aufgehoben wurden, steht das nationale Düngerecht vor einer historischen Weichenstellung. Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer hatte Anfang des Jahres noch die „große Lösung“ mit einer grundlegenden Neuordnung des Düngerechts angekündigt.

 

Doch die aktuellen Entwicklungen in Berlin sowie Äußerungen des Ministers, zuletzt auf dem Bauerntag im Ostallgäu, weisen in eine andere Richtung: Im Bundeslandwirtschaftsministerium gibt es Überlegungen, die roten und gelben Gebiete erneut auszuweisen – zumindest solange, bis eine grundlegende Reform des Düngerechts umgesetzt werden kann.

 

Der Bayerische Bauernverband stellt sich mit aller Entschiedenheit gegen diese Pläne. Eine Wiederausweisung ohne inhaltliche und strukturelle Änderungen würde die bisherigen Belastungen lediglich im alten Gewand zurückbringen. Eine solche Zwischenlösung ist für unsere Betriebe weder vermittelbar noch tragbar.

 

Jetzt gilt es vielmehr, den Auftrag der Agrarministerkonferenz vom März 2026 umzusetzen. Dort beschlossen die Agrarminister, dass der Bund gemeinsam mit der EU-Kommission prüfen soll, wie die Ziele des Gewässerschutzes ohne die Ausweisung roter und gelber Gebiete erreicht werden können. Bis Herbst 2026 soll dazu ein entsprechendes Konzept vorgelegt werden.

 

Nun soll mit Verweis auf den Zeitbedarf für eine grundlegende Reform erneut eine Gebietsausweisung nach altem Muster als Übergangslösung dienen. Eine solche Vorgehensweise nimmt jedoch den politischen Druck von der dringend benötigten echten Reform des Düngerechts.

 

Die Kernforderung des BBV ist deshalb klar: Bundesminister Rainer und das Bundeslandwirtschaftsministerium müssen sich mit aller Kraft um die Umsetzung des AMK-Beschlusses kümmern und schnellstmöglich spürbare Verbesserungen für die landwirtschaftlichen Betriebe erreichen.

 

Düngegesetz: Bundesratsbehandlung am 12. Juni 2026

Streichung der Stoffstrombilanz (§ 11a):

Die geplante Streichung der gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage für die Stoffstrombilanz ist ein Beleg für die erfolgreiche und hartnäckige Verbandsarbeit der vergangenen Jahre. Damit wird ein einfaches Wiederinkraftsetzen dieses bürokratischen Monsters dauerhaft verhindert.

 

Einführung eines Wirkungsmonitorings (§ 12a neu):

Das Wirkungsmonitoring ist zwar zur Erfüllung der gegenüber der EU-Kommission eingegangenen Verpflichtungen notwendig, muss aber kritisch begleitet werden. Der BBV fordert strikten Datenschutz, eine klare Begrenzung des Behördenzugriffs – insbesondere keinen Zugriff der Umweltverwaltung auf betriebliche Landwirtschaftsdaten – sowie keine flächendeckende Datenlieferung durch die Landwirte. Ein Monitoring darf keinesfalls zu einer „Stoffstrombilanz durch die Hintertür“ werden.

 

Das sagt der BBV

Wir lassen nicht locker. Beim Thema Düngerecht steht das Vertrauen unserer Bauernfamilien in die Politik auf dem Spiel. Ein „Weiter so“ mit pauschalen Gebietskulissen und Alibi-Lösungen darf es nicht geben. Wir fordern die konsequente Umsetzung der AMK-Beschlüsse von Bad Reichenhall: Verursachergerechtigkeit statt Pauschalverurteilung, Gewässerschutz mit Augenmaß und endlich spürbare Entlastungen für unsere Betriebe. Für sauberes Wasser und eigenverantwortliches Wirtschaften auf Bayerns Höfen!