Naturwiederherstellung: Jetzt entscheidet sich, wie stark Bayerns Landwirte betroffen sein werden
Kritisches Stimmungsbild stärkt die Position des BBV – Nationaler Wiederherstellungsplan ist noch nicht beschlossen
Für den Bayerischen Bauernverband ist deshalb klar: Jetzt besteht noch die Chance, Fehlentwicklungen zu korrigieren. Das deutliche Stimmungsbild aus der Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die inzwischen auch öffentlich geführte politische Diskussion über die Umsetzung zeigen, dass die bisherigen Planungen grundsätzlich und im Details keineswegs unumstritten sind.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Nationale Wiederherstellungsplan wird erst bis Ende September bei der EU eingereicht und soll am 26. August im Bundeskabinett beschlossen werden.
- Das Stimmungsbild der Öffentlichkeitsbeteiligung fällt deutlich kritisch aus.
- Im Entwurf des Bundes werden Maßnahmen mit einem Finanzbedarf von rund drei Milliarden Euro allein für Acker- und Grünland außerhalb von Natura-2000-Gebieten genannt.
- Ohne ausreichende Finanzierung drohen Einschränkungen über Ordnungsrecht zulasten der Eigentümer und Bewirtschafter.
- Der BBV fordert eine grundlegende Überarbeitung der Verordnung in Brüssel sowie ausschließlich freiwillige und vollständig finanzierte Maßnahmen.
Was bedeutet die Naturwiederherstellung für meine Flächen?
Während die Naturwiederherstellungsverordnung häufig abstrakt diskutiert wird, enthält der Entwurf des Nationalen Wiederherstellungsplans bereits erste konkrete Maßnahmen für die Landwirtschaft.
Vorgesehen sind unter anderem eine „umweltgerechte Bewirtschaftung“ von Grünland und Ackerland, eine Verringerung des Einsatzes von Betriebsmitteln sowie zusätzliche Maßnahmen zur Extensivierung. Was sich zunächst allgemein anhört, kann für viele Betriebe erhebliche Auswirkungen auf Bewirtschaftung, Erträge und Wirtschaftlichkeit haben. Nach den bisherigen Planungen wären insbesondere Einschränkungen beim Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln sowie zusätzliche Vorgaben für die Bewirtschaftung denkbar.
Somit muss jeder Betrieb, egal ob Ackerbau oder Grünland, ökologisch oder konventionell deshalb genau verfolgen, welche Maßnahmen am Ende tatsächlich in den Nationalen Wiederherstellungsplan aufgenommen werden.
Wer bezahlt die Naturwiederherstellung?
Besonders kritisch bewertet der Bayerische Bauernverband die Finanzierung.
Nach den bisherigen Schätzungen des Bundesumweltministeriums würden allein die vorgesehenen Maßnahmen auf Acker- und Grünland außerhalb von Natura-2000-Gebieten jährliche Kosten von rund drei Milliarden Euro verursachen. Hinzu kämen weitere Kosten innerhalb der Natura-2000-Gebiete sowie Maßnahmen bis zum Jahr 2050, die bislang noch gar nicht beziffert sind.
Für den BBV ist deshalb klar: Werden diese Maßnahmen politisch beschlossen, müssen sie auch vollständig aus zusätzlichen öffentlichen Mitteln finanziert werden. Es darf weder zu Eingriffen in Eigentumsrechte noch zu einer faktischen Enteignung durch Nutzungsbeschränkungen ohne angemessenen Ausgleich kommen. Ebenso lehnt der Verband eine Finanzierung zulasten der GAP oder bestehender Programme wie KULAP und Vertragsnaturschutzprogramm entschieden ab. Ist eine Finanzierung nicht mit zusätzlichen Mitteln gegeben, ist die Verordnung unter einen Finanzierungsvorbehalt zu stellen.
Jetzt besteht noch die Chance auf Korrekturen
Die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung zeigen, dass die Kritik an den bisherigen Plänen weit über die Landwirtschaft hinausgeht. Rund 60 Prozent der Stellungnahmen zu den landwirtschaftlichen Ökosystemen und rund 70 Prozent der Rückmeldungen zu den Waldökosystemen bewerten die bisherigen Planungen kritisch. Genannt werden insbesondere zusätzliche Bürokratie, fehlende Finanzierung, unrealistische Zielvorgaben und eine mangelnde Einbindung der Praxis.
Gleichzeitig wird die Umsetzung der Naturwiederherstellungsverordnung inzwischen auch politisch intensiv diskutiert. Damit besteht nach Einschätzung des Bayerischen Bauernverbandes weiterhin die Möglichkeit, die Naturwiederherstellungsverordnung an sich und den Nationalen Wiederherstellungsplan grundlegend zu überarbeiten.
BBV: Freiwilligkeit statt zusätzlicher Auflagen
Der Bayerische Bauernverband fordert deshalb,
- die Naturwiederherstellungsverordnung auf europäischer Ebene grundlegend zu überarbeiten,
- den Nationalen Wiederherstellungsplan im Bundestag und Bundesrat umfassend zu beraten,
- freiwillige Maßnahmen und kooperativen Naturschutz konsequent zu stärken,
- zusätzliche Finanzmittel bereitzustellen und
- keine Kürzungen bei der GAP, KULAP oder dem Vertragsnaturschutzprogramm vorzunehmen.
- Die kommenden Wochen sind entscheidend. Noch ist nicht festgelegt, wie Deutschland die europäische Verordnung konkret umsetzt. Der Bayerische Bauernverband wird sich deshalb weiterhin mit Nachdruck dafür einsetzen, dass Naturwiederherstellung nicht zu Lasten der Eigentümer und Bewirtschafter erfolgt, sondern auf Freiwilligkeit, Partnerschaft und einer vollständigen Finanzierung durch die öffentliche Hand basiert. Hier steht auch die Bundesregierung in der Pflicht mit dem Versprechen im Koalitionsvertrag: „Ebenso setzen wir uns bei der europäischen Wiederherstellungsverordnung für Erleichterungen ein.“