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Landschaft mit Äckern und Wiesen
© BBV

Natur wahren , aber keine Eingriffe ins Eigentum!

EU-Naturwiederherstellungsverordnung (NRL): BBV fordert Aussetzen und grundlegende Überarbeitung

26.02.2026 | Die EU-Verordnung über die Wiederherstellung der Natur (NRL) war bereits während der Beratungen von 2022 bis 2024 im EU-Parlament und im EU-Rat hoch umstritten. Das zeigte sich auch darin, dass die NRL mit sehr knapper Mehrheit in Brüssel beschlossen wurde. Die NRL hat zum grundsätzlichen Ziel, die Natur und deren Ökosysteme wie Moore, Wälder und Flüsse bis 2050 wiederherzustellen. In Kontext dessen, dass seit Dezember 2025 die EU-Kommission einige Korrekturvorschläge bei bestehenden EU-Umweltrichtlinien vorgestellt hat, fordert der Bayerische Bauernverband, dass auch bei der NRL die Umsetzungsberatungen ausgesetzt und grundlegende Korrekturen an der NRL vorgenommen werden. Diese Haltung des Bauernverbandes wird auch von der Bayerischen Staatsregierung geteilt und ist Bestandteil des Koalitionsvertrags der Bundesregierung.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die EU-Naturwiederherstellungsverordnung (NRL) greift tief in Eigentums- und Bewirtschaftungsrechte ein.
  • Finanzierung, Praxistauglichkeit und Verhältnismäßigkeit sind nicht geklärt.
  • Der BBV fordert ein sofortiges „Stop the clock“ und eine grundlegende Überarbeitung.
  • Freiwilligkeit, Kooperation und Zustimmung der Eigentümer müssen verbindlicher Grundsatz sein.
  • Bayern und Bund haben politischen Handlungsauftrag - jetzt muss Brüssel liefern.

Angesichts der unzureichenden Berücksichtigung der Belange der Grundeigentümer, Landwirte, Waldbauern und auch Kommunen ist die bisherige Fassung der NRL grundsätzlich abzulehnen. Die Politik sieht zudem dafür bislang keine zusätzlichen Haushaltsmittel, um freiwillige und kooperative Umsetzungsmaßnahmen zu ermöglichen. Die Land- und Forstwirtschaft steht zum Naturschutz, der über Freiwilligkeit und Kooperation partnerschaftlich mit den Bauern, Waldbesitzern und Grundeigentümern umgesetzt wird. Der Erhalt von Lebensräumen von Flora und Fauna ist vor allem durch aktive Landbewirtschaftung möglich. All diesen Anforderungen wird die NRL in ihrer aktuellen Ausgestaltung nicht gerecht.

Der Koalitionsvertrag vom Mai 2025 sieht für die Bundesregierung und die Bundesbehörden folgenden Auftrag vor: „Ebenso setzen wir uns bei der europäischen Wiederherstellungsverordnung für Erleichterungen ein. Bei der Umsetzung werden wir gemeinsam mit Landbewirtschaftern und Besitzern unseren Fokus auf die Praxistauglichkeit der Maßnahmen legen.“ Zusätzlich hat am 7. Januar 2026 EU-Agrarkommissar Christoph Hansen anlässlich der Sondersitzung des EU-Agrarrats erklärt, dass er gemeinsam mit EU-Umweltkommissarin Jessika Rosswall mit Landwirten über die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, die Wasserrahmenrichtlinie, und die Nitrat-Richtlinie in den kommenden Monaten sprechen wird, um die Verhältnismäßigkeit von Inhalten zu überprüfen. Darüber hinaus hat die Bayerische Staatsregierung kürzlich im Kabinett beschlossen, eine Bundesratsinitiative auf den Weg zu bringen, um die NRL außer Kraft zu setzen oder grundlegend zu überarbeiten. Als Gründe werden überzogene Vorgaben, hoher Verwaltungsaufwand, fehlende Finanzierung sowie ein unrealistischer Zeitplan genannt.

Vor diesem Hintergrund fordert der Bayerische Bauernverband die Bayerischen Staatsregierung, Bundesminister Rainer sowie EU-Kommissar Hansen auf, sich jetzt rasch für ein Aussetzen im Sinne eines „stop the clock“ und eine grundlegende Überarbeitung der NRL einzusetzen und

  • gemeinsam im jeweiligen Verantwortungsbereich umgehend initiativ zu werden,
  • gemeinsam Unterstützung und Mehrheiten zu organisieren sowie
  • zeitnah einen spürbaren Abbau von Überregulierung umzusetzen.
     

Folgende Kernanliegen hat der Bayerische Bauernverband hierzu:

  • Flexibilisierung und Dynamisierung der Lebensraumtypen aufgrund des Klimawandels müssen berücksichtigt werden.
  • Vorab sind stets Folgekostenabschätzungen zu geplanten Maßnahmen durchzuführen.
  • Maßnahmen zur Wiederherstellung bedürfen vorab der Zustimmung der betroffenen Landwirte, Waldbauern und Grundeigentümer und sie müssen freiwillig sein.
  • Wiederherstellungsmaßnahmen sind auf FFH-Gebiete zu beschränken.
  • Bei der Beratung über einen Nationalen Wiederherstellungsplan sind betroffene Bewirtschafter und Grundeigentümer vor Ort einzubinden.
  • Zwingend braucht es Vereinfachungen bei den Indikatoren für Land- und Forstwirtschaft.
  • Stopp des Entzugs von Landwirtschaftsflächen für Infrastruktur-, Siedlungsprojekte und Erwerb von Ausgleichsflächen.


Das vollständige Positionspapier mit Forderungen und konkreten Änderungsvorschlägen finden Sie unter www.BayerischerBauernVerband.de/Positionen