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Konsequentes Verursacherprinzip nötig statt Alibi-Düngerecht nach alten Mustern

BBV-Umweltausschuss bewertet Bundesrats-Stellungnahme zu den Beratungen zum Düngegesetz kritisch

25.06.2026 | Die Mitglieder des Landesfachausschusses für Umweltfragen im Bayerischen Bauernverband haben sich bei ihrer aktuellen Sitzung unter Vorsitz von Umweltpräsident Stefan Köhler und dem stellvertretenden Vorsitzenden Kreisobmann Georg Sachsenhauser intensiv mit dem Ergebnis der bisherigen Beratungen des Bundesrats zum Düngegesetz befasst. Die Ausschussmitglieder übten scharfe Kritik an der Forderung der Länderkammer, schnellstmöglich wieder rote und gelbe Gebiete nach alten Mustern auszuweisen.

„Für die bayerischen Landwirte fordern wir die konsequente Umsetzung der Beschlüsse der Agrarministerkonferenz von Bad Reichenhall: Verursachergerechtigkeit statt pauschaler Gebietskulissen!“, so das einhellige Votum der Mitglieder des BBV-Landesfachausschusses für Umweltfragen.

Nach der mühsam erkämpften Aufhebung der roten Gebiete in Bayern steht das nationale Düngerecht vor einer historischen Weichenstellung. Grundlage dafür war die vom Berufsstand initiierte gerichtliche Überprüfung der bisherigen, fachlich schwer nachvollziehbaren Ausweisungspraxis bei roten und gelben Gebieten in Deutschland. Doch anstatt einer echten, verursachergerechten und wissenschaftlich fundierten Neuordnung des nationalen Düngerechts voranzutreiben, zeichnet sich auf bundespolitischer Ebene ein Rückfall in bürokratische Denkmuster ab. Die Mitglieder des BBV-Umweltausschusses stellen sich entschieden  gegen die jüngsten Beschlüsse des Bundesrates vom 12. Juni 2026. 

Eine echte Reform des Düngerechts ist dringend nötig

„Eine überstürzte Wiederausweisung großflächiger Verbotszonen ohne inhaltliche und strukturelle Anpassungen wäre für unsere Betriebe weder vermittelbar noch tragbar“, sagt Ausschussvorsitzender und BBV-Umweltpräsident Stefan Köhler. „Eine solche Alibi-Zwischenlösung nähme lediglich den politischen Druck von der dringend benötigten, echten Reform des Düngerechts und bringt die alten Belastungen in neuem Gewand zurück. Dass der Bundesrat nun ein Eilverfahren zur schnellen Reaktivierung großflächiger roter und gelber Gebiete empfiehlt, konterkariert alle Bemühungen um eine kooperative, verursachergerechte und praxistaugliche Gewässerschutzpolitik. Unsere Bauern brauchen verlässliche Rahmenbedingungen und Rechtssicherheit statt politisch motivierter Schnellschüsse. Ein blindes Verharren in pauschalen Verboten und starren Fristen ohne solide einzelbetriebliche Datengrundlage lehnen die Mitglieder des BBV-Umweltausschusses entschieden ab.“

AMK-Beschluss von Bad Reichenhall einhalten – Druck auf Berlin erhöhen

Die Mitglieder des Landesfachausschusses für Umweltfragen im Bayerischen Bauernverband nehmen  das Bundeslandwirtschaftsministerium und Bundesminister Alois Rainer in die Pflicht. Noch zu Jahresbeginn war eine grundlegende Neuordnung versprochen worden. Jetzt gilt es, den klaren Auftrag der Agrarministerkonferenz (AMK) vom 20. März 2026 aus Bad Reichenhall ohne Wenn und Aber umzusetzen.

Dort wurde festgeschrieben, dass der Bund gemeinsam mit der EU-Kommission ein Konzept erarbeiten muss, wie die Ziele des Gewässerschutzes vollständig ohne die pauschalen Vorgaben roter und gelber Gebiete erreicht werden können. Dieses Konzept muss bis Herbst 2026 vorliegen. Eine Wiederausweisung nach altem Muster verspielt das Vertrauen der Landwirte endgültig. „Es ist höchste Zeit das Düngerecht komplett neu zu denken und Ansätze ohne rote Gebiete und ohne pauschalen Zusatzauflagen zu entwickeln. Der Berufsstand unterstützt die Politik hier gerne mit seiner Expertise aus der Praxis.“ 

Geplantes Wirkungsmonitoring: Keine Stoffstrombilanz durch die Hintertür!

Als großen Etappensieg und Erfolg intensiver Verbandsarbeit bewerten die Mitglieder des BBV-Landesfachausschusses für Umweltfragen die im aktuellen Düngegesetz verankerte, dauerhafte Streichung der gesetzlichen Ermächtigung für die Stoffstrombilanz, wie sie dort im bisherigen Paragraphen 11a vorgesehen ist. Damit wird ein einfaches, erneutes Inkraftsetzen dieses bürokratischen Monsters unter veränderten politischen Konstellationen blockiert.

Gleichzeitig blicken die Ausschussmitglieder äußerst kritisch auf die geplante Ermächtigung für eine neue Monitoringverordnung, wie sie dort in einem neuen Paragraphen 12a geplant ist. Ein staatliches Wirkungsmonitoring darf keinesfalls zu einer versteckten Stoffstrombilanz umfunktioniert werden. Um den bürokratiearmen und datenschutzkonformen Charakter zu sichern, verlangen die Mitglieder des Landesfachausschusses für Umweltfragen insbesondere folgende Nachbesserungen:

  • Keine Ermächtigungen ohne bekannte Inhalte: Ein Beschluss des Düngegesetzes darf erst erfolgen, wenn detaillierte Inhalte und Vorgaben der Verordnung bekannt sind. Der Bundesrat darf keinen Freibrief erteilen – man muss wissen, worüber man abstimmt!
  • Keine flächendeckende Doppel-Erfassung: Es darf keine erneute Abfrage bereits vorliegender oder bei anderen Stellen verfügbarer Betriebsdaten geben.
  • Strikte Zweckbindung der Daten: Erhobene Daten dürfen ausschließlich zu Zwecken des Dünge-Monitorings genutzt und müssen bestmöglich anonymisiert werden.
  • Strikte Trennung der Behördenzugriffe: Der Zugriff auf landwirtschaftliche Dünge- und Erntedaten muss konsequent auf die Landwirtschaftsbehörden begrenzt bleiben. Die Umweltbehörden des Bundes und der Länder dürfen keinen generellen Zugriff auf betriebliche Landwirtschaftsdaten erhalten.

Der Landesfachausschuss für Umweltfragen im Bayerischen Bauernverband wird den weiteren politischen Prozess intensiv und kritisch begleiten: "Für echten Gewässerschutz mit Augenmaß, sauberes Wasser und eigenverantwortliches Wirtschaften auf Bayerns Höfen lassen wir nicht locker."