„Bundesvorgaben müssen dringend überarbeitet werden!“
Bayerischer Bauernverband kritisiert geplante Neuausweisung der roten und gelben Gebiete
München (bbv) – Der Bayerische Bauernverband (BBV) reagiert mit scharfer Kritik auf die veröffentlichten ersten Entwurfskarten zur künftigen Ausweisung der roten und gelben Gebiete in Bayern. „Die Karten zeigen überdeutlich, dass die Ausweisungsvorgaben der zuständigen Bundesministerien absolut untauglich sind und jegliche Nachvollziehbarkeit vermissen lassen“, sagt Günther Felßner, Präsident des Bayerischen Bauernverbandes.
Die Karten zeigen massive Verschiebungen der Gebietskulissen: Rund 235.000 Hektar würden neu als rote Gebiete eingestuft, während etwa 200.000 Hektar künftig herausfallen würden. In Summe wären über 400.000 Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche von den Verschiebungen betroffen. Diese drastischen Veränderungen machen deutlich: Der Ausbau des Messnetzes in Bayern mit mittlerweile rund 1.600 Messstellen reicht allein nicht aus, um eine praxisgerechte und gerechte Kulissenabgrenzung sicherzustellen. „Die Bundesregierung muss sofort mit der EU-Kommission in den Dialog für eine praxisorientierte Weiterentwicklung der EU-Nitratrichtlinie einsteigen und zugleich das nationale Düngerecht vom Kopf auf die Füße stellen“, bekräftigt Felßner.
Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts abwarten
Am 23. Oktober 2025 verhandelt das Bundesverwaltungsgericht mehrere Klagen von Landwirten gegen die bisherigen Gebietsausweisungen. „Es gilt, die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts abzuwarten, bevor neue, weitreichende Festlegungen für die Landwirtschaft getroffen werden“, fordert Felßner. Vorschnelles Handeln birgt die Gefahr, bestehendes Unrecht zu verfestigen oder neue Ungerechtigkeiten zu schaffen.
Überfällige Einführung von einzelbetrieblichen Befreiungen
Die Ampelkoalition hatte das der EU zugesagte Dünge-Monitoring während ihrer dreijährigen Amtszeit verschleppt. Der BBV fordert nun Bundesminister Alois Rainer auf, dringend zu handeln und den Weg für einzelbetriebliche Befreiungen zu ebnen: „Das Düngemonitoring ermöglicht faire, betriebsspezifische Bewertungen. Das ist insbesondere entscheidend für Betriebe, die nachweislich keinen Beitrag zu hohen Nitratwerten leisten“, fordert Felßner.
Unfaire Bundesvorgaben nach AVV GeA
Besondere Kritik übt der BBV an den Bundesvorgaben zur Ausweisung gemäß Allgemeiner Verwaltungsvorschrift Gebietsausweisung (AVV GeA):
- Es werden ausschließlich die höchsten Nitratwerte betrachtet, ohne den Durchschnitt oder positive Entwicklungen zu berücksichtigen.
- Nach §5 Absatz 3 AVV GeA verlieren selbst Messstellen mit guten Nitratwerten ihre Relevanz, wenn im selben Einzugsgebiet eine einzige Messstelle zu hohe Werte aufweist.
Diese Regelung stellt aus Sicht des Bayerischen Bauernverbandes jahrzehntelange Erfolge im kooperativen Gewässerschutz in Frage: „Damit wird die Arbeit engagierter Landwirte und erfolgreicher Gewässerschutzkooperationen entwertet – das ist ein Schlag ins Gesicht all jener, die sich seit Jahren für sauberes Wasser in Bayern einsetzen“, sagt Felßner.
Forderung nach praxisgerechten Regelungen
Der BBV hält an seiner Forderung fest: Die Bundesvorgaben müssen grundlegend überarbeitet werden, um eine faire, praxisnahe und wissenschaftlich saubere Ausweisung der roten und gelben Gebiete sicherzustellen. Nur so können Umwelt- und Gewässerschutz mit einer zukunftsfähigen Landwirtschaft in Einklang gebracht werden.