Naturwiederherstellung wird konkret: Jetzt Kommentare zu den Plänen abgeben!
Wie könnte Ihre Fläche betroffen sein? Zwei Onlinetermine informieren
17. + 18. Juni: Online-Info-Veranstaltungen
Aktuell ist der Nationale Wiederherstellungsplan zur Umsetzung der Naturwiederherstellungsverordnung zur Online-Konsultation eingestellt.🧐 Was bedeuten die Pläne für Deinen Betrieb, ganz konkret? Und wie kann ich mich zur Konsultation einbringen?
▶️ Zwei Online-Info-Termine geben Antworten. Teilnahme ganz einfach per Link: 🗓️ am Mi, 17. Juni, 9-10 Uhr: 🔗 https://bbv.konferenz.jetzt/b/ste-eaf-0s9-obt 🗓️ am Do, 18. Juni, 10-11 Uhr:🔗https://bbv.konferenz.jetzt/b/ste-1q7-ffr-oxs | ![]() |
Jetzt sind Sie gefragt
Aktuell wird der Entwurf eines deutschen Wiederherstellungsplans für die Öffentlichkeit zur sogenannten Öffentlichkeitsbeteiligung bereitgestellt. Nutzen Sie diese Möglichkeit als direkt Betroffene oder Betroffener mit Ihrem Betrieb.
Das Bundesumweltministerium hat aktuell allen Bürgerinnen und Bürgern bis 25. Juni 2026 die Möglichkeit eröffnet, zu allen Inhaltspunkten des Entwurfs des Wiederherstellungsplans Kommentare abzugeben.
Deine Meinung als Landwirt/-in, Waldbesitzer/-in und Grundeigentümer/-in ist jetzt wichtig und kann hier online eingebracht werden:
- Online registrieren - Vorname, Name und E-Mail reichen aus: https://beteiligung.bundesumweltministerium.de/de/sign-up
- Mit Benutzername und Passwort einloggen und direkt kommentieren: https://beteiligung.bundesumweltministerium.de/de/nationaler-wiederherstellungsplan
Der Entwurf des nationalen Wiederherstellungsplans hier heruntergeladen werden.
Hilfestellung und Orientierungshilfe für Kommentare
Für die Kommentare sind persönlich formulierte Anmerkungen als Rückmeldung an das Bundesumweltministerium wichtig. Dafür können die grundsätzlichen Einordnungen und Kritikpunkte des Bayerischen Bauernverbandes zur Naturwiederherstellungs-Verordnung der EU genutzt werden: https://www.bayerischerbauernverband.de/index%2Ephp/der-bbv/positionen/eigentumsrecht-2026
NWP: Erste grundsätzliche BBV-Bewertung
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