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Wald
© unsplah

Entwurf des deutschen Umsetzungsplan "Naturwiederherstellung": Auch Landwirte und Waldbauern können Kommentare abgeben!

Bayerischer Bauernverband: "Mitmachen, um grundsätzliche Meinung aus Sicht als Eigentümer und Bewirtschafter kund zu tun"

04.05.2026 | Der Entwurf des nationalen Wiederherstellungsplan (NWP) ist unmittelbare Folge der Naturwiederherstellungs-Verordnung der EU, die im November 2023 mit knapper Mehrheit vom EU-Rat und vom EU-Parlament beschlossen wurde. Die erhebliche Kritik der Bauernverbände und der Waldbsitzerverbände bei den zurückliegenden Beratungen konnte leider den damaligen Geist des "Green Deals" nicht ganz so stark zur Seite drängen. Die Naturwiederherstellungs-Verordnung "NRL bzw. W-VO) gilt seit 2024. Seither setzt sich der Bauernverband aber unbeharrlich für eine grundlegende Überarbeitung der NRL auf EU-Ebene und fordert auch die Bundesregierung hartnäckig auf, sich gemäß dem Koalitionsvertrag im Brüssel für Nachbesserungen einzusetzen. Daran hält der Bayerische Bauernverband bezüglich der EU-Ebene weiter fest. Mehr dazu:

Meinung der Landwirte, Waldbauern und Grundeigentümer gefragt

Da NRL als EU-Recht gilt, beraten das Bundesumweltministerium und das Bundesamt für Naturschutz seit dem letzten Jahr über die Umsetzung von NRL in Deutschland und über einen Entwurf eines deutschen Wiederherstellungsplans (NWP). Der Entwurf zum NWP liegt nun vor und das Bundesumweltministerium will ihn nun auch vollständig auf ihrer Homepage bereitstellen.  

Das Bundesumweltministerium hat aktuell allen Bürgern - auch allen Landwirten, Waldbauern und Grundeigentümern - bis 25. Juni 2026 die Möglichkeit eröffnet, zu allen Inhaltspunkten des Entwurfs des Wiederherstellungsplans persönliche Kommentare abgeben zu können:

Plattform für Kommentare zum Entwurf des NWP:  https://beteiligung.bundesumweltministerium.de/de/nationaler-wiederherstellungsplan

Voraussetzung ist, sich vorab zu registrieren: https://beteiligung.bundesumweltministerium.de/de/sign-up

Hilfestellung und Orientierungshilfe für Kommentare

Für die Kommentare sind persönlich formulierte Anmerkungen von Landwirten, Waldbauern und Grundeigentümern als Rückmeldung an das Bundesumweltministerium wichtig. Für die persönlichen Kommentare können die grundsätzlichen Einordnungen und Kritikpunkte des Bayerischen Bauernverbandes zur Naturwiederherstellungs-Verordnung der EU genutzt werden: https://www.bayerischerbauernverband.de/index%2Ephp/der-bbv/positionen/eigentumsrecht-2026