Vierte Risikostufe für umsetzbare Entwaldungsverordnung unumgänglich
Null-Risiko-Kategorie nötig: BBV appelliert an Bundeslandwirtschaftsministerium
Der BBV hat sich aus diesem Grund mit einem Brief an die Staatssekretärin des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH), Martina Engelhardt-Kopf gewandt. Sie hatte sich bereits in einem Stakeholderforum des BMLEH für eine solche „Null-Risikostufe“ ausgesprochen.
Auch Bundeskanzler Friedrich Merz hat sich Anfang Juli mit einem Schreiben an Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen gewandt und auf die Notwendigkeit dieser zusätzlichen Risikostufe hingewiesen.
Hintergrund: Über die geplante EU-Entwaldungsverordnung
Ziel der EU-Entwaldungsverordnung (EU-Deforestation Regulation, kurz: EUDR) ist es, weltweit Entwaldung zu vermeiden. Aus handelsrechtlichen Gründen gilt sie jedoch auch für EU-Mitgliedsstaaten.
Betroffen wären in Deutschland insbesondere die Land- und Forstwirtschaft mit den Produktgruppen Rind, Soja und Holz.
Beim Inverkehrbringen dieser Produkte sollen künftig umfangreiche zusätzliche Daten und Dokumente bereitgestellt werden – deren praktikable Umsetzung ist bislang nicht geklärt. Eine Null-Risiko-Kategorie würde Ländern mit vergleichbar strengen Umwelt- und Waldschutzgesetzen eine Entlastung ermöglichen, ohne das Ziel der Verordnung zu gefährden.