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Steigerwald
© Markus Spiske | unsplash.com
In Deutschland gibt es bereits wirksame Landes- und Bundesgesetze zum Waldschutz. Die Waldfläche steigt deswegen sogar kontinuierlich.

Vierte Risikostufe für umsetzbare Entwaldungsverordnung unumgänglich

Null-Risiko-Kategorie nötig: BBV appelliert an Bundeslandwirtschaftsministerium

22.07.2025 | Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) beschäftigt Wirtschaft und Politik weiterhin. Der BBV fordert eine sogenannte „Null-Risikostufe“ für Länder, in denen nachweislich keine Entwaldung stattfindet. Damit würden die Landwirte und Waldbauern von zusätzlichen bürokratischen Angaben entlastet.

Der BBV hat sich aus diesem Grund mit einem Brief an die Staatssekretärin des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH), Martina Engelhardt-Kopf gewandt. Sie hatte sich bereits in einem Stakeholderforum des BMLEH für eine solche „Null-Risikostufe“ ausgesprochen. 

Auch Bundeskanzler Friedrich Merz hat sich Anfang Juli mit einem Schreiben an Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen gewandt und auf die Notwendigkeit dieser zusätzlichen Risikostufe hingewiesen.

Hintergrund: Über die geplante EU-Entwaldungsverordnung

Ziel der EU-Entwaldungsverordnung (EU-Deforestation Regulation, kurz: EUDR) ist es, weltweit Entwaldung zu vermeiden. Aus handelsrechtlichen Gründen gilt sie jedoch auch für EU-Mitgliedsstaaten. 

Betroffen wären in Deutschland insbesondere die Land- und Forstwirtschaft mit den Produktgruppen Rind, Soja und Holz. 

Beim Inverkehrbringen dieser Produkte sollen künftig umfangreiche zusätzliche Daten und Dokumente bereitgestellt werden – deren praktikable Umsetzung ist bislang nicht geklärt. Eine Null-Risiko-Kategorie würde Ländern mit vergleichbar strengen Umwelt- und Waldschutzgesetzen eine Entlastung ermöglichen, ohne das Ziel der Verordnung zu gefährden.