Kälbchen im Iglu
© BBV

Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung: Ausführungshinweise zur Kälberhaltung stehen fest

Liegebereich muss bis 2024 „trocken und weich oder elastisch verformbar" sein

19.07.2022 | Nach Inkrafttreten der geänderten TierSchNutztV muss die gesamte für Kälber vorgeschriebene Mindestbodenfläche bis spätestens zum 08.02.2024 mit Einstreu oder einer elastischen Gummiauflage, die entsprechend dem Körpergewicht nachgibt, versehen sein. Das gilt auch für Altbauten.

Zugangsbeschränkung

Dieser Inhalt steht exklusiv BBV-Mitgliedern zur Verfügung.

Bitte melden Sie sich an oder werden Sie Mitglied um ihn zu lesen.

oder