Schweine - Überbrückungshilfe
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Tierhaltungskennzeichnungsgesetz: Bayern macht sich auf den Weg

Arbeitsgruppe: BBV setzt sich für praktikable, unbürokratische Lösung ein

10.11.2023 | Der Bund beschließt das Gesetz und legt die Meldefrist für Schweinehalter bis 1. August 2024 fest, alles weitere soll dann Ländersache sein: so geschehen beim Tierhaltungskennzeichnungsgesetz. In Bayern macht sich das StMUV mit einer Arbeitsgruppe daran, das Gesetz möglichst praxisnah und unbürokratisch zu erfüllen.

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