BBV: Nach NGT-Entscheidung jetzt Patentfrage lösen!
Europäisches Parlament beschließt neue Regulierung von Gentechnik
„Züchtung ist seit jeher ein zentraler Baustein zur Verbesserung und Anpassung unserer Kulturpflanzen. Neue Züchtungsmethoden können dabei ein weiteres wichtiges Werkzeug sein”, sagt Hermann Greif, Pflanzenbaupräsident des Bayerischen Bauernverbands. “Entscheidend ist jedoch, dass sie nicht zu neuen Abhängigkeiten für Landwirtschaft und Pflanzenzüchtung führen.“
Positiv sieht der Verband insbesondere die Unterscheidung zwischen Pflanzen der Kategorien NGT-1 und NGT-2. Während NGT-2-Pflanzen weiterhin klar dem Gentechnikrecht unterliegen, ist für NGT-1-Pflanzen nun ein eigener Rechtsrahmen mit behördlicher Prüfung, Zulassung und Kennzeichnung bis zum Saatgut vorgesehen. Damit finden sich in der aktuellen Fassung viele Verbandsforderungen wieder.
Europäische Patentregelungen anpassen!
Entscheidender Kritikpunkt bleibt aus Sicht des Verbands jedoch die Frage der Patentierung. Die Ablehnung von Patenten auf Pflanzen ist seit vielen Jahren eine zentrale Forderung des Bayerischen Bauernverbandes. „Patente auf Pflanzen lehnen wir ab. Jetzt gilt es, die bestehenden Regelungen so weiterzuentwickeln, dass Züchterfreiheit und Landwirteprivileg dauerhaft gesichert bleiben und keine zusätzlichen Abhängigkeiten für Landwirtschaft und Pflanzenzüchtung entstehen”, betont Greif. Mit der aktuellen Entscheidung müssen jetzt die notwendigen Anpassungen der europäischen Patentregelungen in den Fokus rücken.
Der BBV wird sich deshalb weiterhin auf europäischer Ebene dafür einsetzen, dass die Patentfrage zeitnah angegangen wird. Hermann Greif: “Ziel muss es sein, die Chancen der neuen Züchtungsmethoden zu nutzen und gleichzeitig die Vielfalt in der Pflanzenzüchtung sowie die Unabhängigkeit der bäuerlichen Familienbetriebe dauerhaft zu sichern.”
Weiterführend: EU-Parlament macht den Weg frei für Neue Züchtungsmethoden (NGT)