Wichtige Klarheit für Landwirtschaft und Verbraucher – Patentfrage weiterhin nicht sauber geklärt
30.04.2026 | Mit der Zustimmung des EU-Ministerrats am 21. April 2026 zum Trilog-Ergebnis vom Februar geht die Regulierung der neuen genomischen Techniken (NGT) in die letzte Phase. Wie die Neuen Züchtungstechniken künftig geregelt werden sollen und was der Bayerische Bauernverband dazu sagt:
Klare Unterscheidung zwischen NGT 1 und NGT 2, wobeiNGT 2 im GVO-Recht bleibt.
Eigener Rechtsrahmen von NGT 1 mit Zulassung und Kennzeichnung bis zum Saatgut, wodurch die Wahlfreiheit der Landwirte erhalten bleibt.
Patentierbarkeit nicht ausgeschlossen.
Mit dem aktuellen Vorschlag zur Regelung der neuen Züchtungsmethoden wäre der dringend notwendige Rechtrahmen einen deutlichen Schritt weiter. Viele Forderungen den BBV sind darin umgesetzt.
Patentierung weiter ungeklärt
Das große Problem bleibt jedoch die Patentfrage. Obwohl dies politisch angekündigt war, enthält der Entwurf keinen wirksamen Ausschluss der Patentierbarkeit von NGT-Pflanzen. Damit drohen Nachteile für mittelständische Züchter, Sortenvielfalt und Innovationsfreiheit.
Für den BBV ist klar: Ohne Lösung der Patentfrage keine Zustimmung.
Notwendig wären:
Ausschluss der Patentierbarkeit über eine Änderung der Patentrichtlinie oder
mindestens eine verpflichtende Lizenzplattform mit fairem Zugang für alle Züchter.
So geht es nun weiter:
Nach dem Vorschlag der EU-Kommission (2023) und den bisherigen Trilog-Verhandlungen steht nun noch die abschließende Zustimmung des EU-Parlaments aus (voraussichtlich Mai 2026).
Über den Trilog-Kompromiss zu Neuen genomischen Techniken
Mit der Einigung von Rat, EU-Parlament und EU-Kommission zu den neuen Züchtungsmethoden (NGT) endete im Dezember 2025 eine jahrelange Hängepartie, die sowohl Landwirte als auch Züchter und Verbraucher verunsichert hat. Nun entsteht ein verbindlicher Rechtsrahmen für Technologien, die in der Praxis kaum aufzuhalten sind.
Der Bayerische Bauernverband wertet das Trilog-Ergebnis als wichtigen und längst überfälligen Schritt. Höchst kritisch jedoch blickt der Verband auf die Frage der Patentierbarkeit.
Fazit
Abgesehen von den Patenten stellt das nun bestätigte Trilog-Ergebnis einen wichtigen Schritt dar, um moderne Züchtungsverfahren verantwortungsvoll zu regulieren, gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Landwirtschaft zu sichern und Wahlfreiheit zu ermöglichen. Der Bayerische Bauernverband wird den nun folgenden Umsetzungsprozess konstruktiv und aktiv begleiten und sich dafür einsetzen, dass die Bedürfnisse der Landwirte dabei weiterhin im Mittelpunkt stehen.