Agrarimporte aus der Ukraine: Rückkehr zu begrenzten Einfuhrmengen
Nach Auslaufen der Zollfreiheit wieder kontrollierte Handelsbedingungen
Angesichts des russischen Angriffskriegs hatte die EU im Jahr 2022 aus Solidarität sämtliche Zölle auf ukrainische Exporte ausgesetzt. Diese Maßnahme wurde 2024 modifiziert, nachdem es auf mehreren Märkten – etwa für Zucker, Honig, Eier oder Geflügel – infolge der vollständigen Marktöffnung zu spürbaren Marktverwerfungen kam. Die EU führte daraufhin eine „Notbremse“ ein, die für besonders sensible Agrargüter wieder Schutzmaßnahmen in Form von Zollkontingenten ermöglichte.
Mit dem Auslaufen der vollständigen Zollfreiheit am 6. Juni gilt nun übergangsweise wieder das Handelsabkommen von 2016, das begrenzte zollfreie Einfuhrmengen vorsieht. So sinkt beispielsweise das zollfreie Importkontingent für Geflügel von 137.000 Tonnen im Jahr 2024 auf 90.000 Tonnen für das verbleibende Jahr 2025.
„Der Bayerische Bauernverband erkennt die besondere Lage der Ukraine an und steht weiterhin solidarisch an ihrer Seite“, betont BBV-Präsident Günther Felßner. „Gleichzeitig ist es unerlässlich, die Wettbewerbsfähigkeit und die Existenz unserer heimischen Landwirtschaft zu schützen. Der Rückgriff auf die bewährten Zollregelungen ist deshalb folgerichtig.“
Die EU-Kommission arbeitet derzeit an einem neuen Handelsabkommen mit der Ukraine, das langfristig Rechtssicherheit schaffen und die Interessen beider Handelspartner fair berücksichtigen soll – insbesondere im Hinblick auf vergleichbare Erzeugungsstandards und Umweltauflagen. Bis dieses neue Abkommen in Kraft tritt, gelten die bekannten Regelungen aus dem bestehenden Vertrag.
Der BBV wird die Verhandlungen weiter eng begleiten und sich dafür einsetzen, dass Solidarität mit der Ukraine nicht zulasten der bayerischen Bäuerinnen und Bauern geht.