Wolf: Günstiger Erhaltungszustand ist erreicht!
Bayerischer Bauernverband fordert zügige Meldung an EU für Start der Bestandssteuerung
„Der günstige Erhaltungszustand ist aus wildbiologischer Sicht erreicht – jetzt muss die Bundesregierung endlich handeln. Wir erwarten, dass noch im Juli eine formelle Meldung an Brüssel erfolgt“, erklärt BBV-Umweltpräsident Stefan Köhler. „Nur dann kann der rechtliche Rahmen genutzt werden, den die EU mit der Herabstufung des Wolfs geschaffen hat.“
Nach der Herabsetzung des Schutzstatus durch die Europäische Union im Frühjahr 2025 ist der Weg frei für ein aktives Wolfsmanagement. Eine Regulierung der Bestände – insbesondere im Interesse der Weidetierhaltung – ist demnach zulässig, wenn der günstige Erhaltungszustand nicht gefährdet wird. Diese Anforderungen nach Artikel 1 lit. i der FFH-Richtlinie sind bundesweit erfüllt: Nach wissenschaftlichen Einschätzungen leben derzeit bis zu 3.300 ausgewachsene Wölfe in Deutschland. Der Wolf ist ein fest etabliertes Element in mehreren Lebensräumen, seine Verbreitung nimmt weiter zu und geeigneter Lebensraum ist langfristig gesichert. Die Reproduktionsrate ist hoch, genetische Vernetzung gegeben und Referenzgebiete flächendeckend besetzt. Nicht nur auf nationaler Ebene, sondern auch in den maßgeblichen biogeografischen Regionen ist der günstige Erhaltungszustand damit erreicht.
Die offizielle Feststellung erfolgt auf Basis des wissenschaftlichen Monitoringsystems, das vom Bundesamt für Naturschutz koordiniert und durch die Landesumweltbehörden vor Ort umgesetzt wird. Es ermöglicht eine fundierte bundesweite Bewertung der Populationsentwicklung. Der BBV fordert, die vorhandenen Monitoringdaten jetzt zügig zu konsolidieren und in die turnusgemäße FFH-Berichterstattung gegenüber der Europäischen Kommission einzubringen. Nur wenn Deutschland noch im Juli meldet, können die Daten in den aktuellen Berichtszyklus integriert und eine sofortige Regulierung eingeleitet werden.

Aufnahme des Wolfs ins Bundesjagdgesetz erforderlich
Daneben braucht es zwingend auch die Aufnahme des Wolfs in das Bundesjagdgesetz. Denn nur über eine jagdrechtliche Regelung können klare Zuständigkeiten, Managementpläne und ein rechtssicheres Entnahmesystem etabliert werden. Der BBV unterstützt daher ausdrücklich das Ziel von Bundeslandwirtschaftsminister Rainer, das Bundesjagdgesetz entsprechend anzupassen.
Der Bayerische Bauernverband wird den weiteren Prozess eng begleiten und darauf drängen, dass europarechtlich eröffnete Handlungsspielräume nun endlich genutzt werden. Ziel bleibt ein praxisgerechtes, rechtssicheres Wolfsmanagement – für eine zukunftsfähige Weidetierhaltung, eine gepflegte Kulturlandschaft und den Erhalt gesellschaftlicher Akzeptanz für den Artenschutz.
Weiterführend
Weitere Informationen zum Wolf aus Sicht der bayerischen Landwirtschaft finden Sie auf der Übersichtsseite "Wolf zurück in Bayern".