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Landwirte in Bayern sorgen mit Dünger für fruchtbare Böden
© BBV

Neue rote und gelbe Gebiete: "Düngeverordnung endlich praxisgerecht anpassen!"

Neuausweisung in Bayern: BBV fordert Übergangsregeln, mehr Transparenz und einzelbetriebliche Ausnahmen

23.09.2025 | Das bayerische Landwirtschaftsministerium hat eine erste Karte zur
voraussichtlichen Neuausweisung der roten und gelben Gebiete veröffentlicht, die ab 2026 gelten soll. Für den Bayerischen Bauernverband zeigt sich damit erneut: Die düngerechtlichen Vorschriften müssen dringend überarbeitet werden!

„Der aktuelle Entwurf macht einmal mehr deutlich, dass Bundesminister Alois Rainer handeln muss“, erklärt Carl von Butler, Generalsekretär des Bayerischen Bauernverbandes. „Die bestehenden Bundesvorgaben zur Ausweisung roter und gelber Gebiete sind weder ausreichend praxisnah noch verursacherbezogen. Was fehlt, sind flexible und regionsspezifische Lösungen. Wir brauchen dringend einen Dialogprozess mit der EU-Kommission, um sowohl einzelbetriebliche Regelungen insbesondere für wasserschonend wirtschaftende Betriebe als auch eine grundlegende Überarbeitung der düngerechtlichen Vorschriften zu erreichen.“

„Auf bayerischer Ebene ist zu begrüßen, dass Staatsministerin Kaniber ihre Zusage auf Bekanntgabe der vermutlich betroffenen Gebiete im September eingehalten hat“, so Butler. Mit Blick auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes zu den vier bayerischen und dem einen niedersächsischen Klageverfahren zu roten Gebieten ist eine rechtsverbindliche Neuausweisung erst Anfang Dezember 2025 zu erwarten, die dann ab dem kommenden Jahr zu beachten ist. Dementsprechend fordert der BBV verlässliche Übergangsregelungen – insbesondere, dass neu betroffene Flächen mit bereits bestellten noch zu bestellenden Winterkulturen bis zur Ernte 2026 bedarfsgerecht gedüngt werden dürfen und dass eine ordnungsgemäße Düngung von Dauergrünland weiterhin möglich bleibt.

Sobald weitere Informationen, Daten und gegebenenfalls ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts oder zur geplanten Neuausweisung verfügbar sind, wird der Verband informieren.

Mit Blick auf die anstehende Verbändeanhörung fordert der BBV zudem mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit bei den Gebietskulissen, insbesondere:

  • Veröffentlichung von Informationsblättern zu den betroffenen Grundwasserkörpern inklusive der zugrunde liegenden Nitrat-Messwerte
  • Aktualisierung des Datenangebots des gewässerkundlichen Dienstes (GKD), inklusive Darstellung neu geschaffener Messstellen sowie der Messwerte aus 2023
  • Gemeinsame Informationsveranstaltungen seitens der Landwirtschaftsämter und der Wasserwirtschaftsämter zeitnah nach Inkrafttreten der ab 2026 veränderten Kulisse.

Ergänzend wird das bayerische Umweltministerium die Informationen zu den Grundwasserkörpern und zu den maßgeblichen Nitratwerten der jetzt einbezogenen Messstellen über den Umwelt-Atlas zur Verfügung stellen.

„Unsere Landwirtinnen und Landwirte brauchen Klarheit und Verlässlichkeit statt immer neuer Belastungen und Veränderungen. Insbesondere die Europa- und Bundespolitik muss jetzt die Weichen für praxistaugliche und verlässliche Lösungen in Sachen Düngerecht stellen“, betont Butler.

Ihr Kontakt beim BBV

© Pixel-Shot-stock.adobe.com | thomas-kirchberger.unsplash.com Pressesprecher
Bayerischer Bauernverband
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